09.11.2018

Staatspreis Patent für Wiener Startup LibertyDotHome

Gestern Abend wurde in Wien vom Österreichischen Patentamt der Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke vergeben. Durchsetzen konnten sich die TU Wien mit ihrem "Braille-Ring" und das Wiener Startup LibertyDotHome.
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Das LibertyDotHome-Team - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Das LibertyDotHome-Team holte den Staatspreis Patent in der Kategorie "Marke"

“Alle zwei Jahre können wir mit ganz Österreich teilen, feiern und beklatschen, was uns täglich im Patentamt begegnet. Heuer haben wir mit den Gewinnerinnen und Gewinnern ein besonderes Glück – sie haben Dinge entwickelt, die High-Tech und High-Kunst mit sozialem Engagement in Einklang bringen. Ein kleines Gerät, dass sehbehinderten Menschen für Andere selbstverständliche Dinge ermöglicht, wie schnell mal eine E-Mail am Handy lesen. Und eine starke, einprägsame, schöne Marke um jenen Menschen ein Zuhause zu geben, die es verloren haben”, sagt Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes, anlässlich der Verleihung des Staatspreis Patent in den Kategorien Patent und Marke. Durchsetzen konnten sich dieses Jahr unter insgesamt 248 Einreichungen die TU Wien mit ihrem “Braille-Ring” und das Wiener Startup LibertyDotHome.

+++ Maurits van Tol über österreichischen Innovationsgeist und den Staatspreis Patent +++

Wenn Blinde am Smartphone lesen

Der an der TU Wien entwickelte “Braille-Ring” holte Gold in der Kategorie Patent. Mit dem Gerät können blinde Menschen auf ihrem Smartphone, Tablet oder anderen mobilen Endgeräten Texte lesen. Bisher gab es nur große technisch aufwendige und somit kostspielige Displays. Das Erfinderteam der TU Wien, bestehend aus Michael Treml, Wolfgang Zagler und Dominik Busse entwickelte den Ring, der im ausgereiften Stadium in jede Westentasche passen soll. Er übermittelt dem “lesenden” Finger die jeweiligen rotierenden Braille-Buchstaben. Durch die Rotation ist flüssiges Lesen möglich. Die Erfindung braucht auch wesentlich weniger mechanische Teile und ist dadurch auch günstiger in der Fertigung.

Der Braille-Ring - Staatspreis Patent
(c) Tetragon,TU Wien: Der Braille-Ring

LibertyDotHome: Tiny Home-Startup für Wortbild-Marke prämiert

Gold in der Kategorie Marke holte sich beim Staatspreis Patent das Wiener Startup LibertyDotHome für seine “originelle Wortbild-Marke”. Sie steht im wahrsten Sinne des Wortes für Freiheit und Heim. Denn das von den FH-Studenten Markus Hörmanseder und Philipp Hüttl entwickelte nur 6,4 Quadratmeter kleine Haus bietet in Not geratenen Menschen eine Unterkunft und lässt sich überall aufstellen. Inspiriert durch die Tiny-House-Bewegung in den Vereinigten Staaten haben die beiden Studenten der FH Campus Wien während ihrer Bachelorarbeit eine österreichische Variante mit sozialem Mehrwert geschaffen. Denn jedes siebte verkaufte Modul ermöglicht ein kostenfreies Häuschen für soziale Zwecke.

LibertyDotHome: Das Tiny-House
(c) LibertyDotHome: Das Tiny-House

Tiroler Erfinder der Spiegelrasterleuchte für Lebenswerk ausgezeichnet

Zudem wurde der 88-jährige Tiroler Erfinder und Unternehmer Christian Bartenbach für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Er ist der Erfinder der Spiegelrasterleuchte. Sie kommt weltweit in Büros, Geschäften, Schulen, Arbeitsplätzen und OP-Sälen zum Einsatz. Wesentlich dabei: Gleichmäßiges Licht ohne zu blenden. Denn die Erfindung gilt als die erste blendfreie Beleuchtung. Möglich macht das Bartenbachs patentierte Dark-Light-Technik, bei der der Betrachter durch die Reflektortechnik weder von der Lichtquelle noch von deren Spiegelbild im Reflektor geblendet wird. (PA/red)

Christian Bartenbach - Staatspreis Patent
(c) FILMFALT Media: Christian Bartenbach

⇒ Offizielle Page zum Staatspreis

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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