20.09.2018

Lumapod aus OÖ: 700 Prozent Funding Goal nach einer Woche

Die Kickstarter-Kampagne von Lumapod hat erst vor einer Woche begonnen, doch bereits jetzt wurde das Crowdfunding-Ziel um das siebenfache übertroffen. Bei Lumapod handelt es sich um ein besonders leichtes und kompaktes Stativ, welches sich laut Aussage des Startups schneller aufbauen lässt als jedes andere auf der Welt.
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Lumapod hat das Crowdfunding Ziel auf Kickstarter weit überschritten.
(c) Lumapod.

Das ursprüngliche Ziel von 35.000 Euro war bereits innerhalb der ersten 90 Minuten erreicht. Nach einer Woche kann sich das Oberösterreicher Startup über knapp 250.000 Crowdfunding-Kapital freuen, wobei die Kampagne aber noch 35 Tage läuft. Lumapod ist laut eigener Angabe das schnellste Stativ der Welt. Gemeint ist damit die Geschwindigkeit des Aufbaus, denn in nur vier Sekunden steht das Stativ bereits. Durch ein gespanntes Seil an jedem Bein ist das Dreibein besonders stabil. Zusätzlich ist es leicht und kompakt, das größte Modell wiegt nicht einmal 700 Gramm.

Die Idee und Entwicklung von Lumapod

Die Idee für das Stativ hatten die beiden Hobbyfotografen Martin Grabner und Eva Ertl im Juni 2016 während ihrer Reise nach Island. Da ihre Suche nach einem Stativ, welches leicht, kompakt und schnell aufzubauen ist, erfolglos blieb, entschieden sie sich, dazu selbst eines zu entwerfen. Daraufhin hat sich Grabner intensiv mit dem Thema Leichtbau befasst, um es auf den Lumapod übertragen zu können. Den beiden war es wichtig, dass das Produkt sowohl professionelle als auch Hobbyfotografen anspricht. Dafür haben sie sich Andreas Schmitzberger in ihr Team geholt, der sich um die Anwendung in der Praxis kümmert. So wurde das Produkt über die letzten zwei Jahre immer weiter verbessert, um die bestmögliche Qualität zu bieten.

Lumapod: zwei verschiedene Modelle

Nach momentanem Stand gibt es zwei Modelle: Go85 und Go120. Die namensgebenden Zahlen kommen von der Größe des jeweiligen Stativs. Während das Modell Go85 einfach nur so kompakt und praktisch wie möglich sein soll, kann man bei dem Modell Go120 auch die Beine modifizieren und zum Beispiel Räder montieren. Bei dem größeren Lumapod Modell sollen die Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Stativ die Modifikationsmöglichkeiten sowie das Gewicht sein. Auf der Kickstarter-Seite merkt Lumapod allerdings selbst an, dass größere Stative stabiler sind. Das Modell Go85 hingegen kann weiter ausgefahren werden als andere kleine Stative und kann zu einem Selfie-Stick umgebaut werden.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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