23.10.2018

PSPDFKit: Wie ein Wiener Startup ohne Investment zum globalen Player wurde

Am Anfang stand eine Auftragsarbeit. Nach sieben Jahren hat das Wiener Startup PSPDFKit 40 Mitarbeiter, fünf Millionen Euro Jahresumsatz und Kunden wie Dropbox, IBM, SAP und Lufthansa. Kapital nahm man dafür nie auf. Wir sprachen mit Gründer Peter Steinberger.
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PSPDFKit-Gründer Peter Steinberger
(c) Haris Dervisevic / der brutkasten: PSPDFKit-Gründer Peter Steinberger

“Wenn ich kurz und bündig erklären soll, was wir tun, dann sage ich: Öffne bei Dropbox am Smartphone ein Dokument. Das sind wir”, sagt Peter Steinberger, Gründer und CEO von PSPDFKit. Das Produkt des Wiener Startups in aller Kürze: Ein Framework, mit dem verschiedene Dokumenten-Formate, allen voran PDFs und Bilder korrekt und nutzerfreundlich angezeigt werden – nativ, auf allen Plattformen. “Ich weiß, die Idee, eine PDF-Library zu machen klingt nicht unbedingt cool oder besonders spannend”, sagt Steinberger. Er habe sie auch nicht selbst gehabt.

+++ Fokus: Erfolg +++

Acht Wochen Auftragsarbeit

Denn begonnen hat im Jahr 2010 alles mit einer Freelancer-Auftragsarbeit als iOS-Coder. “Der Kunde hatte sich so etwas bereits extern entwickeln lassen. Aber das Programm ist alle paar Minuten abgestürzt, weil es einfach schlecht programmiert war. Ich habe beschlossen, es komplett neu zu schreiben und hatte nach acht Wochen die erste iOS-Version”, erzählt der Gründer. Dabei wäre es fast geblieben. “Doch kurze Zeit später hat mich ein Kollege gefragt, ob er die Engine auch haben kann. Da ist mir klar geworden, dass sich das Programm vielleicht breiter verkaufen lässt”, sagt Steinberger. Es war knapp nach dem Release des ersten iPad und Medien hätten gerade große Hoffnungen in Magazin-Apps – auf Basis des PDF-Formats – gelegt.

Timing als Fluch und Segen

Die E-Magazine floppten letztlich, Steinbergers Projekt dagegen nahm schnell Fahrt auf. “Ich habe innerhalb eines Tages eine Website mit Shop aufgesetzt und habe das über Twitter kundgetan. Schon in der ersten Woche habe ich einige Lizenzen verkauft”, erzählt er. Das Timing wurde für ihn dabei zugleich zu Fluch und Segen. Denn der frischgebackene Entrepreneur hatte bereits einen Coder-Job im Silicon Valley angenommen. “Ich habe unerwartet lange auf das nötige Visum gewartet. In der Zeit – es waren neun Monate – habe ich keine neuen Aufträge als Freelancer angenommen und hatte daher Zeit für mein Projekt”.

Intermezzo mit schnellem Ende

Und in dieser Wartezeit ging es ordentlich voran. Steinberger entwickelte das Produkt weiter, passte den Preis an und gewann zahlreiche KundInnen. “Als ich dann tatsächlich bei dem Startup in San Francisco angefangen habe, hat mein Business schon mehr eingebracht, als der Job”, erzählt er. Und nach vier Monaten war das Intermezzo in Kalifornien mit durchgehenden Nacht- und Wochenend-Schichten für das eigene Business auch schon wieder vorbei. Steinberger kehrte in die Heimat zurück und sah sich, zunächst bei Freelancern, nach Verstärkung um. “Ich hatte bis dahin zum Beispiel kein professionelles Lizenz-System. Da gab es auch einiges an Missbrauch”, erzählt der Gründer.

Die große (Nicht-)Entscheidung

Eine Zeit lang arbeitete Steinberger noch von der eigenen Wohnung aus und ließ Freelancer zuarbeiten. Noch gab es PSPDFKit nur für iOS. Nach der GmbH-Gründung 2013 musste der Gründer dann aber eine Entscheidung treffen. “Die strategische Frage war: Soll das Unternehmen klein bleiben und versuchen, sich nachhaltig in der Nische zu etablieren. Oder soll es zur Multi-Layer-Plattform werden und auf Skalierung setzen?”, erzählt Steinberger. Nach Gesprächen mit KundInnen und einer neuerlichen Markt-Analyse kam der Gründer zu einem klaren Schluss: “Es gab in Wirklichkeit keine Entscheidung. Es war klar: Entweder wir werden zu Nummer 1-Lösung für alle Plattformen, oder wir verschwinden irgendwann”. Denn Android hatte sich in der Zwischenzeit am Markt etabliert und gewann laufend Anteile.

PSPDFKit
(c) PSPDFKit

Co-Founder, mehr Plattformen und Pivot des Business-Modells

Nachdem der Beschluss gefasst war, holte Steinberger 2014 mit Jonathan D. Rhyne (COO) und Martin Schürrer (CTO) zwei Co-Founder an Bord. Die Firma wuchs, bekam ein mittleres Management und machte sich an die Entwicklung der Produkte für andere Plattformen. “Step by Step, erst Android noch 2014, dann Web 2016”, wie Steinberger erzählt. Zugleich brachte 2014 einen Pivot des Geschäftsmodells. PSPDFKit stieg komplett von einem Lizenz- auf ein Subscription-Modell um. “Ich dachte nicht, dass es so gut angenommen wird”, erzählt der Gründer. Tatsächlich werde das Abo-System von KundInnen aber sehr positiv gesehen – die Renewer-Rate betrage über 90 Prozent. Zeitgleich kommen laufend neue KundInnen dazu.

PSPDFKit: Dropbox, Lufthansa, IBM und SAP als Kunden

Und es sind nicht nur “sehr viele kleine Unternehmen”, wie Steinberger erzählt. Neben den oben genannten Dropbox sind etwa auch die Lufthansa, IBM, SAP, Atlassian und DocuSign auf der Liste der Subscriber. Dropbox wäre ohne PSPDFKit zumindest mobil kaum denkbar – das Framework ist allgegenwärtig. Für die Lufthansa habe man den Night Mode verbessert, sodass das Programm im Cockpit genutzt werden kann, sagt der Gründer. Mit DocuSign habe man eine Möglichkeit zum rechtsgültigen digitalen Unterschreiben von PDF-Verträgen und Co. geschaffen.

Und Google sei zwar (noch) kein Kunde. “Sie haben aber für unser Web SDK ihren Compiler extra verbessert, damit unsere Lösung um 47 Prozent schneller funktioniert und haben das auch öffentlich kundgetan“, erzählt Steinberger. Das größte Wachstum verzeichnet man übrigens momentan im Web-Bereich. Für die Entwicklung arbeitete das Startup mit allen relevanten Browser-Anbietern zusammen.

PSPDFKit: Das Team 2018
(c) PSPDFKit: Das Team 2018

Aufstieg ohne Funding

Da steht PSPDFKit also 2018. Sechs Millionen Euro Umsatz sollen es dieses Jahr werden – um eine Million mehr als im vergangenen. 40 Mitarbeiter hat das Unternehmen. Und das alles, ohne einen Euro Funding aufgenommen zu haben. “Wir waren eigentlich vom ersten Tag an profitabel”, erzählt Steinberger. Für Investments habe er sich daher nie interessiert. “Mit der Zeit sind die Angebote immer mehr geworden. Wir sind auch schon bei großen VCs am Tisch gesessen. Aber wenn wir gesund aus dem eigenen Cashflow wachsen können, warum sollten wir dann Kapital aufnehmen?”, sagt der Gründer. Dennoch: Kategorisch wolle er Investments nicht ausschließen – “es könnte ja irgendwann notwendig werden”.

“Immer die richtigen Schlüsse gezogen”

Aalglatt sei der Weg zum Status Quo dennoch nicht verlaufen. “Wir haben ohne Business-Plan gestartet. Wir haben Anfangs viel experimentiert, haben viele Fehler gemacht. Aber letztlich haben wir bislang immer die richtigen Schlüsse gezogen”, sagt Steinberger. Nun gehe es an die Weiterentwicklung des Produkts. “Wir entwickeln uns immer mehr in Richtung andere File-Formate”. Momentan arbeite man etwa an “non-destructive image editing” von JPG-Files. “Damit lassen sich mit unserer Software Bild-Dateien annotieren, ohne die Ausgangsdatei zu zerstören”, erklärt der Gründer. Und die Zukunft dürfte wohl noch deutlich mehr für das Wiener Startup bieten. “Für uns ist klar: Wir wollen die Firma sein, deren Lösung man kauft, wenn man mit PDF arbeitet”, sagt Steinberger.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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