19.04.2018

Pantos: ICO von Bitpanda-Gründern bringt ca. vier Mio. Euro ein

Es war ein kurzer ICO ohne "Pre-Sale", Rabatte oder Boni. Pantos, das "Multi-Blockchain Token System", das Bitpanda gemeinsam mit der Wiener TU entwickelt, wurde mit rund vier Millionen Euro finanziert und soll in ein paar Monaten stehen.
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Paul Klanschek und Eric Demuth von Bitpanda - Pantos - Bitpanda Swap - BEST
Paul Klanschek und Eric Demuth von Bitpanda

“Wir haben den ICO zum schlechtesten Zeitpunkt innerhalb der vergangenen Monate gestartet. Alles war im Sinkflug. Dafür sind vier Millionen Euro kein schlechtes Ergebnis”, sagt Bitpanda Co-Founder Paul Klanschek im Gespräch mit dem Brutkasten. Konkret wurden beim ICO 322 BTC, 2,779 LTC, 2,482 ETH, 257 DASH, 694,876 XRP und 181 BCH von 7821 Usern eingezahlt. Für das Projekt Pantos, durch das erstmals “Cross-Blockchain-Transfers” von Tokens möglich werden sollen, wurde von Beginn an ein für ICO-Verhältnisse bescheidenes Finanzierungsziel angesetzt. Zum Start des ICOs lag der mögliche Maximalbetrag knapp über zehn Millionen Euro. “Wir werden ja nie ‘fancy Sachen’ machen und Geld um des Ausgebens Willen ausgeben, wie es einige andere machen. Mit der Summe kann man wahnsinnig viel schaffen. Die Frage ist für mich eher, was Leute machen, die 100 Millionen aufnehmen. Damit kann man ja schon ein internationales Großunternehmen aufbauen”, sagt Klanschek.

+++ Bitpanda entwickelt mit TU Wien “Multi-Blockchain” – und macht ICO +++

Blockchain-Foundations als offizielle Partner

Was also soll konkret mit dem Geld passieren? Am Projekt Pantos ist neben Bitpanda die TU Wien maßgeblich beteiligt. “Forscher der TU sitzen bereits bei uns im Büro und arbeiten gemeinsam mit unseren Leuten fleißig an der Umsetzung”, sagt Klanschek. Dazu kommt eine ganze Reihe weiterer Partner. Kreiert werden soll dabei das “weltweit erste Multi-Blockchain-Tokensystem” (Token Atomic Swap Technology – TAST). Das bedeutet, mit Pantos können Tokens von einer Blockchain auf eine andere übertragen werden. In der ersten Generation soll das mit Bitcoin, Ethereum, Waves, Komodo, Lisk und nem möglich sein. Die Waves-, Komodo- und Lisk-Foundations sind offizielle Projektpartner. “Die suchen selbst händeringend nach Leuten. Die werden nicht viel Zeit in das Projekt investieren. Aber ihre Techniker stehen uns jederzeit zur Verfügung, damit die Integration gelingt”, sagt Klanschek. Auch für die Integration der anderen Blockchains wurden passende Projektpartner gefunden.

Video-Interview mit Paul Klanschek und Eric Demuth zu Pantos:

“In ein paar Monaten”

In einem ersten Schritt werden nun die beim ICO erstandenen PAN-Coins ausgegeben. Doch auch das eigentliche Produkt, für das das Kapital aufgenommen wurde, soll schon bald stehen. “Wir bemühen uns, dass es so schnell wie möglich gelingt. Aber ich will noch kein genaues Datum versprechen. Bei technischen Entwicklungen kann man nie vernünftige Schätzungen abgeben”, sagt Klanschek, um dann auf Nachfrage zu verraten: “Wenn ich sage: ‘In ein paar Monaten’, lehne ich mich, glaube ich, nicht zu weit aus dem Fenster”. Dennoch erwähnt er auch, dass derzeit bei Bitpanda noch weitere Mitarbeiter, u.a. für das Projekt, gesucht würden.

Keine Rabatte und Boni

Den Hauptgrund dafür, dass der ICO, trotz allgemein erschwerter Lage, gut gelaufen ist, sieht Klanschek im Vertrauen, das Bitpanda entgegengebracht werde. “Die Leute haben gewusst, wenn Bitpanda so etwas macht, dann ist das kein Scam oder eine halbe Sache. Da hängt viel zu viel guter Ruf dran, den man verlieren könnte. Dadurch haben wir auch die großen Plattformen als Partner gewinnen können, was für noch mehr Vertrauen sorgt”. Und natürlich sei es auch der Modus des “Technology ICO”. “Es gab keinen Pre-Sale, wir haben keine Rabatte und Boni verteilt – alles war ganz klar und Transparent”, sagt Klanschek.

⇒ Zur Page des Projekts

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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