05.04.2018

Careship: 6 Millionen Euro für Pflegestartup mit österreichischen Gründern

Das Berliner Pflegestartup Careship, das 2015 von einem österreichischen Geschwisterpaar gegründet wurde, bietet einen Begleitdienst für Senioren. Nun holte sich das Startup sechs Millionen Euro Kapital. Den Lead übernahm Spotify-Investor Creandum.
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careship: Die Gründer Nikolaus und Antonia Albert
(c) careship: Die Gründer Nikolaus und Antonia Albert

Das Berliner Startup Careship bietet einen Betreuungs- und Begleitdienst, der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen über eine Serviceplattform einfachen Zugang zur Organisation von individueller Betreuung ermöglicht. Gegründet wurde das Digital Health-Unternehmen 2015 vom österreichischen Geschwisterpaar Antonia und Nikolaus Albert. Nun sicherte sich Careship in einer Finanzierungsrunde sechs Millionen Euro Kapital. Den Lead übernahm dabei der VC Creandum, der auch in Spotify investiert ist. Daneben stieg der auf Impact-Startups spezialisierte VC Ananda Ventures neu ein. Anfang 2017 hatte careship eine vier Millionen Euro-Runde publik gemacht. Die Investoren dieser A-Runde, u.a. Twitter-Investor Spark Capital, waren auch bei der neuen Runde wieder dabei.

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Kapital für Expansion in weitere Regionen

„Mit Creandum und Ananda Ventures bringen wir zwei starke Partner an Bord, die unsere Vision einer völligen Neugestaltung von Pflege und Betreuung mittels moderner Technologie teilen“, schreibt Co-Founderin Antonia Albert in einer Aussendung. Das zusätzliche Kapital soll für die Expansion des Service in weitere Regionen genutzt werden. Denn momentan ist es nur in den Ballungsräumen Berlin, Frankfurt, Hamburg und in den Großstädten Nordrhein-Westfalens verfügbar.

Careship: „Lösen ein sehr reales Problem“

Die Motivation für das hohe Investment fasst die Gründerin so zusammen: „Mit Careship kreieren wir keinen neuen Markt, sondern lösen ein sehr reales Problem, das uns nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa vor enorme Herausforderungen stellt“. Allein in Deutschland werde sich die Anzahl an pflegebedürftigen Menschen bis ins Jahr 2050 verdoppeln, während die Zahl der Betreuer sinken werde. Konkret erwarte man ein Defizit von 200.000 qualifizierten Betreuungspersonen bis 2030. Careships Angebot reicht von Gesellschaft leisten über Unterstützung im Alltag bis hin zu Reisebegleitung und leichter Pflege. Dabei achte man ganz gezielt darauf, dass immer der passendste Betreuer für die jeweilige Person gefunden werde, heißt es vom Startup. Dazu kommt Beratung zum Versicherungsanspruch und der Abrechnung mit den Krankenkassen.

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Creandum: „Zeitgemäße Lösung schaffen“

„Wir investieren in Unternehmen, die gesellschaftlich relevante Probleme mithilfe von Technologie lösen. Careship arbeitet mit der Neugestaltung von Pflege an einer der größten Veränderungen unserer Zeit, die nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa betrifft. Wir möchten uns dieser Herausforderung stellen und Teil davon sein, eine zeitgemäße Lösung zu schaffen“, schreibt dann auch Creandum über die Entscheidung für das Investment. Bernd Klosterkemper, Managing Partner Ananda Ventures, sieht es ähnlich: „Die Unterstützung von Senioren und deren Angehörigen muss neue Wege gehen. Antonia und Nikolaus haben bewiesen, dass sie mit Careship diese Unterstützung in hoher Qualität leisten können“.

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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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