20.02.2018

Interview: “Wir werden die KI-Dividende ernten können”

Interview. Wir sprachen mit Wilhelm Bauer, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart, über Arbeit und Gesellschaft im Zeitalter der künstlichen Intelligenz.
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Fraunhofer-Institut Stuttgart: Wilhelm Bauer
(c) Fraunhofer-Institut Stuttgart: Wilhelm Bauer

Professor Wilhelm Bauer ist Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart. Am 21. Februar hält er im Rahmen der Reihe “Horizonte” der Außenwirtschaft Austria einen Vortrag mit dem Titel “Arbeitswelt der Zukunft – Arbeiten in Zeiten künstlicher Intelligenz” (⇒ Hier geht’s zum Veranstaltungshinweis). Am 22. Februar leitet Wilhelm Bauer einen Workshop zum Thema “Welche Rolle spielt der Mensch in der Arbeitswelt von morgen?”. Wir haben den Experten vorab zum Interview über die Zukunft der Arbeitswelt und unserer Gesellschaft im Zeitalter der künstlichen Intelligenz gebeten. Er ist verhalten optimistisch.

+++ Horizonte: Fraunhofer- und Zukunftsinstitut zu “Zukunft des Arbeitens” +++


Sind Gesellschaft und Politik ausreichend auf die Transformation durch künstliche Intelligenz und Co. in den kommenden Jahren vorbereitet?

Nein, ich sehe hier großen Nachholbedarf und auch die Notwendigkeit für einen gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Einerseits hat das Thema einen hochgradig wettbewerblichen Charakter. Also: wer dazu keine Lösungen auf den Märkten anbieten kann, wird das Nachsehen haben. Andererseits sind neben den technischen Fragen natürlich auch rechtliche und ethische Aspekte zu adressieren. Hier ist es Aufgabe der Politik den entsprechenden Rahmen vorzugeben und im Dialog mit der Öffentlichkeit Akzeptanz zu schaffen.

Werden in den kommenden Jahren viele Jobs “ersatzlos gestrichen”? Oder werden, wie nach den vorangegangenen industriellen Revolutionen, wieder ausreichend neue Berufe entstehen?

Das kann man noch nicht verlässlich sagen. Die Prognosen reichen von massiven dauerhaften Arbeitsplatzverlusten bis hin zu ganz signifikanten Beschäftigungszuwächsen. Eines ist sicher: Die Digitalisierung wird in bestimmten Bereichen zu einer Rationalisierung führen, mit Künstlicher Intelligenz gepaart, womöglich auch zu verstärkten Arbeitsplatzverlusten. Diese werden allerdings durch den demografischen Wandel abgefedert werden. Wie gut und wie dauerhaft, das muss man sehen. Zudem ist klar: Wenn wir die neuen Technologien selbst für neue Produkte und Services nutzen und in den Märkten damit erfolgreich sind, dann kann auch viel neue Beschäftigung entstehen – aber eben nur dann. Also ist Innovation der Weg zu einer positiven zukünftigen Beschäftigungsentwicklung.

Überspitzt gefragt: Könnten wir in eine Situation analog zum alten Rom kommen, in der es einen Plebs gibt, für den keine Erwerbsarbeit da ist?

Nein, ich denke wir sind in unseren modernen Gesellschaften heute weiter. Wir wissen, dass das alte Rom auch an diesen Problemen zugrundegegangen ist. Daher sollten und werden wir alles tun, damit uns die Geschichte nicht einholt.

Können, auf der anderen Seite, künstliche Intelligenz und Co. das Problem der Ageing Society lösen?

Das ist stark anzunehmen. Künstliche Intelligenz und lernende Systeme können uns helfen, die Versorgung älterer Menschen in der gewünschten und angebrachten Qualität zu gewährleisten. Und möglicherweise werden sie ja auch dazu beitragen, dass wir noch länger leben werden. Dann ist der Nutzen im doppelten Sinne gegeben.

“Wir werden die KI-Dividende ernten können. An sich sind das insgesamt doch wunderbare Aussichten…”

Können Konservativismus, Liberalismus, Sozialismus und Nationalismus angesichts der Entwicklungen noch passende Antworten liefern?

Ich denke, wir werden diese klassischen gesellschaftlichen und wirtschaftsbezogenen Prinzipien in Richtung einer digitalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung weiterentwickeln müssen. Und ich sehe große Chancen, dass wir mit den anstehenden Entwicklungen von immer mehr unterstützenden Maschinen und digitalen Systemen dem Paradies ein Stück näher kommen können. Im Ernst: eine Digitalgesellschaft – oder sprechen wir dann vielleicht vom Digitalismus? – kann uns sicherlich mehr Wohlstand, mehr Frieden und mehr gesellschaftliche Prosperität bringen.

Und zum Schluss gerade herausgefragt: Braucht es ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Wie auch immer wir es nennen werden. Intelligente Algorithmen und Maschinen werden dazu beitragen, dass eine Grundsicherung möglich und vielleicht auch nötig sein wird. Ob wir das als Grundeinkommen ausbezahlen, wir Busse und Bahnen umsonst nutzen, das Gesundheitssystem “for free” ist oder wir umsonst wohnen werden – wir werden die KI-Dividende ernten können. An sich sind das insgesamt doch wunderbare Aussichten…

+++ Grundeinkommen: Brot und Spiele für den neuen Plebs? +++


⇒ Zur Page des Fraunhofer-Instituts Stuttgart, dessen Leiter Wilhelm Bauer ist

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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