01.02.2017

Einstellung und Haltung bestimmen den Erfolg als Gründer

Vom Manager Zum Unternehmer. Wolfgang Bretschko gibt in dieser Serie für den Brutkasten Foundern Tipps für den Erfolg. Teil 1: Warum du an deiner Einstellung und Haltung täglich arbeiten solltest und alles andere sich daraus ergibt.
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(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Geht es dir auch manchmal so: Du liest einen inspirierenden Blogbeitrag oder Zeitungsartikel über einen Gründer, der sich von seinem Managementjob verabschiedet hat, und nun erfolgreich sein eigenes Unternehmen führt. Dann fragst du dich: Kann ich das auch? Worauf kommt es beim Gründen an? Was brauche ich dafür?

Die Frage “Kann ich das auch?”, lässt sich einfach und pragmatisch beantworten:

Ja, wenn du es willst, wirst du es schaffen!

Die Antwort auf die Frage “Was brauche ich dafür?” lässt sich ebenso kurz und prägnant zusammenfassen:

  1. Die passende Einstellung und die Fähigkeit sowie den Willen, an deiner Einstellung und deinen inneren Bildern zu arbeiten.
  2. Eine Gründungsidee und einen Plan, was und womit du dich selbständig machen möchtest und dein Unternehmen gründen möchtest.
  3. Effizienz im täglichen Tun, die auf deinen Stärken aufbaut, damit du täglich Freude an der Umsetzung hast.

Um diese drei Aspekte wird es in diesem und den nächsten beiden Artikeln gehen.

Im Durchschnitt verbringen wir im Leben 90.000 Stunden mit unserer Arbeit. Wir alle streben danach, diese Stunden mit Tätigkeiten zu verbringen, die Sinn machen und erfüllend sind. Und dennoch kommt es sehr oft vor, dass die Arbeit in großen Organisationen diesen Anforderungen immer weniger gerecht wird.

Für immer mehr Menschen ist der Weg in die Selbständigkeit, der Aufbau eines eigenen Unternehmens, eine Option, die sie in Erwägung ziehen. Vom Manager oder einer Managerin zum Unternehmer oder zur Unternehmerin zu werden, ist heute für viel eine Alternative, die immer öfter am Horizont auftaucht. Meistens, wenn die frustrierenden Momente im eigenen Job überwiegen oder eine interessante Gründungsidee aufpoppt. Manchmal auch, wenn ein Gespräch mit einem Freund, der es geschafft hat, für die notwendige Energie sorgt, diesen Schritt doch auch zu wagen und die eigene Komfortzone zu verlassen.

Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt

Ich habe diesen Weg vor drei Jahren eingeschlagen, als ich mich entschlossen habe, meinen Managementjob nach mehr als 20 Jahren aufzugeben. Worauf man sich dabei einläßt, veranschaulicht eine Statement von Rahim Taghizadegan, das ich in einem Interview in der Tageszeitung Die Presse (4. Dezember 2016) gelesen habe:

“Jeder Unternehmer muss einmal beginnen. Und da ist er noch nicht angesehen, erfolgreich und vermögend, sondern, in aller Regel, ein absoluter Spinner.”

Was braucht es um, diese Anfangsphase gut bewältigen zu können? Eine der bekanntesten Aussagen von Bill Clinton ist ein Ausspruch, den er in einem seiner Wahlkämpfe verwendet hat: “It’s the economy, stupid”. Umgelegt auf das Thema Gründen: “It’s your mindset, stupid” – auf deine Einstellungen und Haltung kommt es an! Unsere Einstellungen und Gedanken prägen unsere Entscheidungen und unsere Handlungen.

Wer für ein größeres Unternehmen arbeitet, weiß, dass man auch einmal schlecht drauf sein kann und das Schiff fährt trotzdem weiter. Wenn du dein eigenes Unternehmen gründest und dich selbständig machst, kommt es auf dich an. Du bist derjenige, der die Entscheidungen trifft, der sie umsetzt und der die Verantwortung trägt. Erfolg und Misserfolg sind viel unmittelbarer spürbar.

Insbesondere zu Beginn, solange du noch in der Aufbauphase bist, prägen deine mentalen Bilder deinen Weg. Du hast ein Bild davon im Kopf, wohin es geht. Die Gründung ist in aller Regel dein Baby und das ist gut so.

Reicht eine optimistische Grundeinstellung schon, um erfolgreich zu sein? Nein, aber ohne geht es gar nicht. Je weiter du dich von deinem bisherigen Job weg bewegst, umso größer ist die Umstellung und umso wichtiger ist eine positive Grundeinstellung.

Ich selbst dachte, ich habe 20 Jahre Managementerfahrung, ich kann Mitarbeiter führen, verhandeln, managen, überzeugen. Ich stellte fest, dass ich das zwar alles kann, und ich trotzdem noch vieles lernen kann. Teilweise sind auch andere Fähigkeiten und Einstellungen gefordert. Erfahrung ist gut und wichtig, aber manchmal kann sie auch hinderlich sein. Sehr passend finde ich eine Aussage von Annemarie Jost:

“Sich in eine neue Zukunt zu entwerfen, bedeutet, lernen zu können und Gelerntes wieder in Frage zu stellen.”

Tägliches Training verhilft zu einer positiven Grundeinstellung

Das Erfreuliche ist, dass man an einer positiven Grundeinstellung aktiv arbeiten kann. Unser Hirn ist ein Muskel, den man täglich trainieren kann. Eine positive Grundeinstellung ist eine Fähigkeit, die erlernbar ist, wir sind nicht der Sklave unserer Gedanken und Einstellungen. Wie du dir diese Fähigkeit erarbeiten kannst, beschreibt Barbara Fredrickson in ihrem Buch „Die Macht der guten Gefühle“. Sie untermauert ihre Thesen mit zahlreiche wissenschaftlichen Belegen. Wer über eine positive Grundhaltung verfügt, ist optimistischer, offener und kreativer und kann auf mehr psychologische und mentale Stärke zurückgreifen. Fähigkeiten, die jeder braucht, wenn er ein Unternehmen gründen möchte und Neues erschaffen möchte.

Wenn außer der Idee und dem Konzept noch wenig da ist, hilft eine positive Grundeinstellung, die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten, die gerade zu Beginn wichtig ist. Mit einer positiven Grundeinstellung wird dir das besser gelingen und leichter fallen und du wirst mit dieser positiven Grundeinstellung dein Umfeld inspirieren und motivieren.

Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit

Eine positive Grundeinstellung fördert auch das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit. Entscheidungen treffen und diese dann in die Tat umsetzen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben, wenn du als Unternehmer erfolgreich sein willst. Dafür braucht es eine gehörige Portion Selbstvertrauen. Es motiviert ungemein, wenn man sieht und spürt, dass das, was man sich erdacht und umgesetzt hat, funktioniert.

Abschließen möchte ich diesen Beitrag mit ein paar persönlichen Lernerfahrungen:

Learning #1: Management und Unternehmertum ist nicht das Gleiche.
Was dich als Manager erfolgreich gemacht hat, muss dich nicht notwendigerweise als Unternehmer erfolgreich machen. Also sei offen für Neues und sei bereit, deine Einstellungen und Erfolgsmuster über Bord zu werfen, um dich frei für das Neue zu machen.

Learning #2: Eine positive Grundeinstellung ist Gold wert.
Du kannst deine Einstellungen bewußt ändern, dein Hirn ist viel flexibler als du glaubst und immer bereit, Neues zu lernen.

Learning #3: Eine positive Grundeinstellung fördert das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit und kann täglich trainiert werden.
Entscheidungen treffen und umsetzen, baut darauf auf.


Wolfgang Bretschko ist Unternehmer, Business Angel, Mentor und Berater mit über 20 Jahren Erfahrung im (Konzern-) Management. Unter anderem war er bis 2013 Vorstandssprecher der Styria Media Group. Mit dem COCOQUADRAT gründete er das erste Coworkcafé in Wien.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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