12.07.2016

A1: 24 Millionen potenzielle Kunden für Smart City-Startups

Smart City und Connected Mobility - in diesen Bereichen sucht A1 als Buddy über die Innovation to Company Challenge nach Startups. Zu gewinnen gibt es eine Kooperation und damit den Zugang zu 24 Millionen potenziellen Kunden in acht Ländern.
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kooperation

A1 will bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit ganz vorne mit dabei sein. Und man hat dort auch eine klare Vorstellung, wie ein Telekommunikations-Konzern das bewerkstelligen kann: Der Weg führt über die Bereiche Smart City und Connected Mobility. An dieser Stelle kommen Startups ins Spiel: “Startups haben eine ganz andere Herangehensweise als etablierte Unternehmen. Sie sind unbeschwert und können Probleme initial lösen”, sagt Mario Mayerthaler, der bei A1 die Innovation to Company Challenge betreut. Durch die Kooperation mit einem etablierten Konzern mit großem Kundenstock, können so schnell große Innovationen gelingen.

+++ Anti-Scheuklappenblick: Wieso Microsoft, A1 &Co Startups suchen +++

Sieger kommt in den A1 Startup Campus

Die Zusammenarbeit mit Startups ist für A1 keinenswegs Neuland. Seit vielen Jahren werden Startups an Bord geholt, 2015 kam mit dem A1 Startup Campus ein eigenes Zentrum dazu, in dem derzeit fünf Jungunternehmen mit Infrastruktur und Know-How ausgestattet werden. Eine Aufnahme in den Campus mit einer Laufzeit von drei Jahren winkt auch dem Sieger der Challenge als Preis. Und A1 stellt in Aussicht, dass auch die anderen beiden Finalisten aufgenommen werden könnten, wenn sie den Konzern ebenfalls überzeugen.

⇒ Derzeit im A1 Startup Campus: DefectRadar, Parkbob, Ready2Order, Holydays on Wheels und Reval

Zugang zu 24 Millionen potenziellen Kunden

(c) A1: Mario Mayerthaler
(c) A1: Mario Mayerthaler

Und was hat man vom A1 Startup Campus? In Laufe der drei Jahre erhält man Leistungen im Wert von etwa 150.000 Euro: Das sind Büroarbeitsplätze mit Infrastruktur wie Meetingrooms, ein Netzwerk von 40 Experten, ein guter Zugang zu Medien und einiges mehr. Nicht unwesentlich: A1 hat allein in Österreich 5,5 Millionen Mobil- und 2,3 Millionen Festnetz-Kunden. Dazu sind im Portfolio des Konzerns noch Mobilfunkanbieter in sieben weiteren Ländern mit nochmal über 16 Millionen Kunden vetreten. Das ergibt gesamt 24 Millionen Nutzer – und A1 ist bereit, diese Kontakte für Startups zu nutzen.

“Kontaktiert die Startups, die bereits dabei sind, einfach. Fragt sie, wie die Kooperation mit A1 läuft.”

Kooperation sicher, Beteiligung möglich

“Das Programm kann ein wesentlicher Kick sein”, sagt Mayerthaler. Und für Founder, die das noch nicht überzeugt, hat er einen Vorschlag: “Kontaktiert die Startups, die bereits dabei sind, einfach. Fragt sie, wie die Kooperation mit A1 läuft.” Zusätzlich zur Aufnahme in den Campus erhält das Sieger-Startup noch 5000 Euro ohne Verbindlichkeiten auf das Firmenkonto. Eine langfristige Kooperation ist fix geplant, auch eine Beteiligung seitens A1 wird auf lange Sicht in Betracht gezogen.

Redaktionstipps

Das Team muss passen, am Geschäftsmodell kann man arbeiten

Da bleibt noch eine Frage: Wie wird man Sieger-Startup? Neben der passenden Idee, für die es bereits zumindest einen Prototyp geben muss, steht für Mayerthaler das Team im Vordergrund: “Sowohl die Rollenverteilung, als auch die Chemie müssen passen. Es braucht den richtigen Kompetenzmix, um zu funktionieren.” Dazu müsse die Idee natürlich monetarisierbar sein. Wenn das Geschäftsmodell noch nicht komplett ausgefeilt ist, sei das hingegen ein kleineres Problem – an diesem Punkt könne man gut gemeinsam arbeiten.

⇒ Hier geht es zur Challenge-Aufgabe von A1

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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