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Gleich zwei Erfolgsmeldungen kann der Fahrdienst Uber diese Woche verbuchen. Am Donnerstag hat der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor wurde ein so großer Betrag in ein Startup investiert. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben.
„Die Erfahrungen, die wir in Saudi Arabien gemacht haben, sind ein gutes Beispiel dafür, wie gleichzeitig Fahrer, Fahrgäste und Städte von Uber profitieren können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, die ökonomischen und sozialen Reformen zu unterstützen“, kommentierte Uber Gründer Travis Kalanick das Investment. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Frauen und Öl als Gründe
Seitens der Saudis dürften die Gründe für das Investment vielschichtig sein. Zunächst bemüht man sich in Saudi Arabien derzeit stärker darum, vom Ölgeschäft unabhänig zu werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien ist für Frauen das Autofahren nicht erlaubt. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem, dem man durch Uber Einhalt gebieten möchte. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.
Redaktionstipps
Doch nicht nur finanziell darf Uber optimistisch in die Zukunft blicken. Nachdem es in den letzten Monaten in vielen Ländern Europas bei Behörden und Taxifirmen zu Empörung über Uber kam, steuert die EU nun gegen. So hat die Europäische Kommission ein Papier herausgegeben, demnach das vielerorts geforderte Verbot von Sharing Companies wie Uber oder Airbnb nicht zielführend sei.
Verbot nicht sinnvoll
Die Kommission verhandelt nun allgemeine Rahmenbedingungen für die Firmen, die derzeit innerhalb der Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft. Das soll sich ändern. „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen“, heißt es nun in dem Vorschlag der Kommission.