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In jedem Finanzamt ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Koordination der Finanzpolizei erfolgt in der jeweiligen Geschäftsführung eines jeden Finanzamtes. Die Finanzpolizei erfüllt folgende Aufgaben:
- Die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer,
- die Steueraufsicht (d.h. sie kontrolliert ob alle Umsätze, die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben (wie SV-Beiträge) gemeldet wurden),
- sie versucht Unternehmer zu entdecken, die sich nicht beim Finanzamt angemeldet haben,
- sie versucht Sozialbetrug aufzudecken – also die organisierte Schwarzarbeit,
- sie kontrolliert Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches und
- sie kontrolliert Kassensysteme nach der Kassenrichtlinie.
Finanzpolizei: Was bedeuten die Begriffe?
Die Beamten haben: Betretungsrecht, Auskunftsrecht, Identitätsfeststellungs- und Anhaltsrecht. Anhalterecht bedeutet, dass Fahrzeuge angehalten und die Güter überprüft werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen und Geldpfändungen vor Ort kann erfolgen. Mit Identitätsfeststellung ist gemeint, dass Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift erfasst werden. Ihre Mitarbeiter sollten daher immer einen Ausweis dabei haben.
Die Finanzpolizei kommt unangemeldet in die Betriebe. Sie hat eine Belehrungsverpflichtung. D.h. es muss bekannt gegeben werden, nach welcher Rechtsgrundlage geprüft wird und ob jemand als Zeuge oder als Verdächtiger vernommen wird. Diese Aussagen sind für eventuell spätere Rechtsmittel wichtig. Das Nichtmitwirken oder die Behinderung der Amtshandlung kann zu Zwangsstrafen führen. Mitarbeiter sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Finanzpolizei darf alle Betriebsräume und Aufenthaltsräume betreten. Privaträume dürfen nicht betreten werden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass in den Privaträumen Arbeitsleistungen von Ausländern erbracht werden, dürfen auch diese betreten werden. Die Finanzpolizei hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Falls Sie Unterlagen mitgeben, sollten Sie dies unbedingt dokumentieren und Kopien anfertigen. Am Ende der Kontrolle verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift. Auch das Hinzuziehen des Steuerberaters ist empfehlenswert. Aussagen müssen Sie nicht machen, wenn Sie sich selbst damit belasten könnten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMF.
Aus dem Kurs:
Recht & Steuern: Was Sie als Unternehmer wissen müssen – Finanzen und Steuern auf einen Blick
Über die Autorin:
Frau Mag. Petra Maria Ibounig ist Absolventin des Studiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mehrjährige Erfahrung als Berufsanwärterin in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.
Frau Mag. Ibounig lebt in Wien. Sie ist engagierte Geigerin in diversen Orchestervereinen. Ihre zweite Leidenschaft gilt der Erlernung der Russischen Sprache und Kultur.