27.07.2015

Daimler schickt dieses Jahr selbstfahrende LKWs auf Deutschlands Straßen

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Bald könnten LKWs ohne Fahrer die Straßen (un)sicher machen.

Die Vorstellung mag für viele noch ein wenig gruselig sein: Man überholt einen LKW auf der Autobahn, schaut in die Fahrerkabine und erschrickt – denn sie ist leer. Und auch wenn das wie Zukunftsmusik klingen mag, könnte es bereits in diesem Jahr Realität sein. Denn Autobauer Daimler möchte selbstfahrende LKWs testweise auf die Autobahnen schicken. Fahrzeuge, bei denen Computer den Truckfahrer ersetzen. Fahrer werden zwar trotzdem (noch) in der Kabine sein, deren Hände aber nicht mehr am Lenkrad.

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Daimler-Vorstand Wolfgang Bernhard verrät der Frankfurter Allgemeinen in einem Interview, dass man bei Daimler zuversichtlich sei, bereits in den nächsten Wochen die Genehmigung für Tests auf deutschen Autobahnen zu bekommen. „Und dann legen wir auch sofort los“. In ganz Deutschland seien Testfahrten geplant.

Die Serienreife der teilautonomen LKWs erreiche mal schon in zwei, drei Jahren – früher, als bei PKWs, ist Bernhard überzeugt. „Technisch kriegen wir das hin.“

Mit der neuen Technik steige auch die Sicherheit im Straßenverkehr, gibt sich der Daimler-Vorstand selbstsicher: „97 Prozent der Unfälle beruhen auf menschliche Faktoren. Darum Die Maschine fährt insgesamt sicherer als der Mensch.“

Mercedes-Benz Future Truck 2025

Trotzdem: Überflüssig werde der Fahrer (noch) nicht. „Es wird immer ein Mensch drin sitzen, der sicher stellt, dass nichts passiert“, sagte Bernhard. „Ich kann das Fahren zwar komplett der Maschine übergeben, auch das Bremsen und Beschleunigen, muss die Fahrt aber überwachen.“

Quelle, © Bilder: Daimler

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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