25.06.2015

“FTI-Startups sind Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft”

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Der aktuelle Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zeigt, dass Österreichs Förderlandschaft im internationalen Vergleich ganz vorne mitmischt: Über 87 % der rund 470.000 heimischen Jungunternehmer bestehen durch Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Wettbewerb. Der FTI-Bereich wurde übrigens zum ersten Mal als Untersuchungsgegenstand aufgenommen.

„Die Studienergebnisse zeigen, dass FTI-Unternehmen insgesamt, besonders jedoch eigenständig forschende, technologieführende und innovative Nischenplayer höheres Beschäftigungswachstum erwarten und international aktiver sind. Sie sind sozusagen die Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“, so Thomas Schmalzer, der die Studie geleitete hat. Er steht dem GEM Team in Österreich vor, wie auch dem Institut für Internationales Management der FH Joanneum. Zusammen erheben die beiden Institutionen seit 2005 Daten zu Startups und etablierten Unternehmen in Österreich.

„Zusammengefasst sind mehr als 87 % der heimischen JungunternehmerInnen in FTI-basierten Unternehmen aktiv und gut ein Drittel ist erfolgreicher Nischenplayer mit neuen Produkten oder Dienstleistungen auf Märkten mit wenig oder gar keiner Konkurrenz“, meint Schmalzer.

Heimische Startups tragen auch zur Wirtschaft bei, dessen ist sich auch Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bewusst: „Innovative Start-ups beleben den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Um ihre Zahl weiter zu erhöhen, müssen wir die  Rahmenbedingungen für akademische Spin-Offs weiter verbessern und den Unternehmergeist im Land stärken” Darum sei es auch Ziel, neue Wissenstransferzentren an den Universitäten zu errichten, sowie “die Verfügbarkeit von Risikokapital auszubauen, zum Beispiel durch aws-Angebote wie den Gründerfonds und die Erleichterungen für Crowdfunding. Das unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver, was wiederum Arbeitsplätze schafft und sichert”

Hier ein paar Fakten zu jungen Unternehmen im FTI- Bereich:

  • Forschung und Entwicklung ist Basis für die Geschäftstätigkeit von Unternehmensgründungen (20,8 %)
  • Start-ups schaffen auch selbst Forschungsergebnisse (19,1 %).
  • 8,8 % der Jungunternehmer sind in Spin-offs, also Unternehmen, welche direkt aus Forschungseinrichtungen oder Hochschulen heraus gegründet werden, tätig.

Auch Scheitern muss in Österreich “erlaubt” sein. Hannes Androsch, Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, meint, dass dies keine Schade sein darf, sondern als Lernerfahrung angesehen werden muss: “Unternehmerische Werte wie Risikobereitschaft werden in Österreich von der Gesellschaft und oft auch von der Politik diskreditiert. Misserfolg darf nicht bestraft, sondern muss als Lernerfahrung gesehen werden, wie uns das z.B. die USA vorleben. Der Weg zur Gründungsmentalität beginnt bereits in der frühkindlichen Ausbildung. No risk no fun, no risk no gain.“

Fahrtwind bekommen laut Ergebnis der Studie auch Nischenplayer: Rund ein Drittel aller Jungunternehmer bietet neue Produkte oder Dienstleistungen auf Märkten mit geringer bis keiner Konkurrenz an. Darüber hinaus ist in diesem Bereich ein leichter Anstieg seit 2012 erkennbar. Unter etablierten UnternehmerInnen gibt es deutlich weniger Nischenplayer (12,8 %). Knapp 45 % der ÖsterreicherInnen nehmen gute Gründungsmöglichkeiten im Land wahr. Dabei sind JungunternehmerInnen mit 70,8 % optimistischer als die Gesamtbevölkerung, aber auch als die etablierten UnternehmerInnen mit 52,5 %.

Außerdem ergibt die GEM-Studie, dass Gründer immer jünger werden: Insgesamt waren 2014 über 470.000 Personen, also 8,7 % der ÖsterreicherInnen zwischen 18 und 64 Jahren, aktiv mit einer Unternehmensgründung beschäftigt oder als InhaberIn und GeschäftsführerIn eines neuen Unternehmens tätig. Besonders häufig gründeten im Jahr 2014 Personen der Altersgruppe 25-34 Jahre (33,6 % der JungunternehmerInnen). Die größte Gruppe der JungunternehmerInnen machten im Jahr 2007 noch Personen zwischen 45 und 54 Jahren aus. Das vorherrschende Bildungsniveau ist die Matura (48,6 %).

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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