30.01.2015

Facebook weiß, welche Websites man heute besucht hat

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Facebook ändern seine Nutzungsbedingungen - wieder einmal...

Heute Morgen schon auf Facebook gewesen? 

Viele wissen es noch nicht: Die Nutzungsbedingungen auf Facebook haben sich (zum wiederholten Mal) geändert. Per Login stimmt man den neuen Richtlinien automatisch zu.

Wenn die User es nicht sowieso bereits über Medienberichte erfahren haben, dann wahrscheinlich über die hunderte Male wieder-gepostete „Ich widerspreche der Nutzung meiner Daten“-Statusmeldung im Facebook-Freundeskreis, die sich die nächsten Stunden und Tage wieder häufen wird.

Wahrscheinlich wollte Facebook eben diese Gruppe wütender User besänftigen, indem es eine eigene Hilfeseite namens „Privacy basics“ eingeführt hat. Auf dieser sollen Nutzer aufgeklärt werden, was der Freundeskreis oder die „Öffentlichkeit“ sehen kann.

Die neuen Nutzungsbedingungen werden sich wahrscheinlich nicht allzu viele tatsächlich durchgelesen haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fast 30.000 Zeichen lang. Da bräuchte man sehr viel Zeit (und Geduld) sich durch das Kleingedruckte zu schlagen. Besser wäre es allemal. Wie der Brutkasten in einem anderen Artikel zum Thema Daten festgestellt hat, passiert es, dass man Regeln zustimmt, die man bewusst nie akzeptiert hätte.

Was ist neu?

Ein „Kaufen“-Button soll eingeführt werden. Laut Facebook werde momentan in einigen Regionen ein solcher Button getestet werden. Dann müssten User die Seite nicht zum Verkaufsshop verlassen, sondern könnten direkt bei Facebook einkaufen.

Facebook wird künftig anhand unserer Standort-Angaben zugeschnittene Werbeanzeigen schalten (zum Beispiel: Restaurants in der Nähe). Tipp: Dies kann man verhindern, indem man das GPS-Signal in den Einstellungen für Facebook deaktiviert.

Laut Spiegel Online geht Facebook bei seinen Werbeschaltungen noch einen Schritt weiter. So dürfe Facebook nun auch auswerten, welche Websiten der User im Netz besucht und welche Apps benutzt werden. So würde man – sofern man „Sportschuhe“ im Internet gekauft hat, Anzeigen für beispielsweise Trainingsklamotten angezeigt bekommen. Per Klick auf die rechte obere Ecke einer Werbung, werde dem Nutzer nun angezeigt, wieso er den Spot angezeigt bekommt.

Wenn man der Verwendung seiner Daten keinesfalls zustimmen möchte, bleibt einem User nur eins: Die endgültige Löschung des Profils.

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„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

Am Dienstag nahmen der Handelsverband, OTTO Austria, refurbed und DORDA Rechtsanwälte Stellung zur geplanten Paketabgabe der Bundesregierung. Diese sei demnach eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort Österreich. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Perspektiven erläutert, eine Impact Analyse schafft Einblicke.
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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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