05.11.2026
LONGEVITY

Über 100.000 Downloads im Play Store: Move2pay macht Bezahlung mit Bewegung möglich

Je nach absolvierter Intensität erhalten User:innen ein Guthaben in Euro, das wiederum bei Partnershops eingelöst werden kann. Co-Founder Karim Allouche möchte die App auch auf die Bereiche Schlaf und Ernährung ausbauen. Der Launch war im März, bis heute wurde Move2pay im Play Store über 100.000-mal heruntergeladen.
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Die Gründer:innen Karim und Mia Allouche bei der Höhle der Löwen | (c) move2pay
Die Gründer:innen Karim und Mia Allouche bei der Höhle der Löwen | (c) move2pay

Aktiv leben und dafür auch noch Rabatte bekommen: Die neue App Move2pay des Vorarlberger Unternehmens SVAX GmbH möchte einen gesunden Lebensstil belohnen. „Wir wollten mit unserem Unternehmen etwas Gutes tun und haben uns gedacht: ‚Mit welchen Problemen kämpft unsere Gesellschaft?‘ Die Antwort war der Bewegungsmangel. Das ist aktuell eine echte Pandemie“, erklärt Co-Founder Karim Allouche, der die App gemeinsam mit seiner Tochter gegründet hat. Tatsächlich betreiben laut einer Erhebung der EU 39 Prozent der Europäer nie Sport.

Move2pay sorgte zuletzt bei der „Höhle der Löwen“ für Aufsehen. Trotz verpasstem Abschluss scheint sich der Auftritt rentiert zu haben, denn die App hat eigenen Angaben zufolge innerhalb der folgenden sieben Tage stark an Downloads zugelegt, rund 260.000 Nutzer:innen sollen in dieser Zeit dazugekommen sein. Im Apple-App-Store ist auch von Platz eins vor ChatGPT und Claude die Rede. Unabhängig überprüfen konnte brutkasten diese Zahlen nicht. Jedenfalls wird die App im Play Store mit über 100.000 Downloads angegeben, ihr Launch war im März.

Bewegung als das „neue Zahlungsmittel“

Die Idee hinter der App ist simpel. Kund:innen verbinden Move2pay mit ihrer Fitnessapp und erhalten anschließend aufgrund ihrer körperlichen Belastung ein entsprechendes Guthaben. Dabei berücksichtigt die App die Herzfrequenz, die zurückgelegte Distanz und die Dauer der Belastung. Move2pay bewertet somit die Belastung für das Herz-Kreislaufsystem und nicht die erreichte Leistung. „Uns war von Anfang an wichtig, dass unsere App barrierefrei funktioniert. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können Move2pay verwenden und werden fair bewertet“, sagt Allouche.

Das erhaltene Guthaben wird in Euro umgewandelt. Mit dieser Gutschrift erhalten User:innen bei den 163 Partnershops wie Waterdrop oder Snocks Rabatte. „Bewegung wird somit zum neuen Zahlungsmittel“, sagt Allouche.

Ja nach Shoppartner erhält Move2pay eine Marge von 30 bis 50 Prozent, die in der Währung Euro an die User:innen weitergegeben wird. 10 Prozent der Marge verrechnet Move2pay den Kund:innen als Servicegebühr. Im Oktober kam die App so auf einen Umsatz von rund 113.000 Euro. Move2pay ist vollständig gebootstrappt.

Und was haben die Shops davon?

Für die Firmen sei Move2pay ein weiterer Marktplatz, über den sie ihre Produkte vermarkten können. Die Unternehmen hätten durch die Rabatte keine finanziellen Nachteile. Allouche sieht den Vorteil für die Shoppartner auf der psychologischen Ebene: „Wenn unsere User:innen ein Produkt erwerben, dann belohnen sie sich mit Marke XY für einen gesunden Lebensstil. Meistens kaufen unsere Kund:innen zwölf Minuten nach der letzten Aktivität. Das heißt, sie haben immer noch Endorphine im Körper und verbinden diesen Zustand mit einer Marke.“

Belohnung für ausreichend Schlaf und gesunde Ernährung

Die App soll Menschen in Zukunft nicht nur zu mehr Bewegung motivieren. „Wir möchten umfänglich Gesundheit belohnen. Wir sprechen hier von Schlaf, Ernährung und Bewegung. Das sind die drei Säulen unserer Gesundheit“, erklärt Allouche. Wer genügend schläft und ausreichend trinkt bzw. gesund isst, soll künftig auch damit sein Guthaben aufwerten können. Diese weitere Entwicklung würde nach Zusage einer angefragten FFG-Förderung von über 300.000 Euro zwölf bis 18 Monate dauern.

„Das sind herausfordernde Features, die wir bauen möchten. Wir wollen keine kommerzielle Shopping-Plattform werden, die man links, rechts, oben und unten betrügen kann“, erklärt der Co-Founder.

Börsengang 2032

Allouche und seine Tochter denken aber bereits in größeren Dimensionen. Sie wollen mit Move2pay an die Börse gehen, die selbstgesetzte Frist lautet 2032. Den Börsengang beschreibt er als „großes Ziel“ und ergänzt: „Bewegung muss auf der ganzen Welt zu einem anerkannten Zahlungsmittel werden.“ In seiner Vision soll man in Zukunft mit Move2pay auch online bezahlen können, ähnlich wie mit Klarna oder PayPal. Allouche gibt aber zu, dass dafür noch „viele Faktoren“ zusammenspielen müssen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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