21.09.2026
REBUILD

BeFounder erweitert die Kyiv-Vienna Innovation Bridge – Neben Kooperation auch Wiederaufbau im Fokus

Die Kyiv-Vienna Innovation Bridge startet das kostenlose Unterstützungspaket "Kyiv Vienna Business Setup" für ukrainische Unternehmerinnen und Unternehmer.
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BeFounder, Indien, India Edition
© BeFounder - Alireza Sohrabian

Die Kyiv-Vienna Innovation Bridge entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für digitale Transformation der Ukraine, dem Ukrainian Startup Fund (USF) und der Initiative BeFounder, die unter Alireza Sohrabian und Kambis Kohansal Vajargah bereits Anfang 2025 eine „Ukraine-Edition“ ihres Accelerators in Gang gebracht hat – siehe hier.

BeFounder-Initiative: Fokus u. a. auf Energie und Infrastruktur

Nun richtet sich die Initiative an Unternehmen, die 2026 in Wien gegründet wurden oder sich derzeit in Gründung befinden und bei denen mindestens eine Person im Gründungsteam aus der Ukraine stammt.

Mit diesem Paket möchte man ukrainische Unternehmen dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit nach Wien auszuweiten: Es soll den Start vor Ort erleichtern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen und der Industrie ermöglichen. Im Fokus der Entwicklung solcher Partnerschaften stehen unter anderem Energie, Infrastruktur, Bauwirtschaft, FinTech und Technologien mit Bezug zum Wiederaufbau der Ukraine.

Aufgenommene Unternehmen können abhängig von ihrem individuellen Bedarf und ihrer jeweiligen Entwicklungsphase verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Identifizierung geeigneter Fördermittel und Unterstützungsangebote sowie die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Investorinnen und Investoren, die zur Entwicklungsphase und zum Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens passen.

Über 400 Gründer:innen dabei

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur gezielten Vernetzung mit Unternehmer:innen, Fachleuten und weiteren relevanten Akteuren des österreichischen Ökosystems. Zudem können die Unternehmen auf Leistungspakete und Guthaben für Marketing und Geschäftsentwicklung zugreifen, die von den jeweiligen Programmpartnern bereitgestellt werden.

Nach Angaben der Initiative haben die damit verbundenen Programme und Aktivitäten bislang 410 ukrainische Gründerinnen, Gründer und Talente unterstützt. Zugleich sei ein Netzwerk aus 85 internationalen Mentorinnen, Mentoren und Fachleuten aus der Wirtschaft entstanden. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen Accelerator-Programme, Mentoring, Fachworkshops, die gezielte Vermittlung von Unternehmenskontakten sowie Veranstaltungen im Rahmen von ViennaUP.

Wiederaufbau der Ukraine

Vor allem mit Blick auf den Wiederaufbau der Ukraine bringt die Kyiv-Vienna Innovation Bridge Unternehmen mit sich ergänzenden Kompetenzen zusammen, um mögliche Kooperationen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Industrie und Technologie zu prüfen. Der fachliche Austausch und gemeinsame Erfahrungen sollen dabei die Grundlage für weiterführende Partnerschaften schaffen. Die Initiative möchte diesen Austausch bereits heute ermöglichen, sodass sich „Geschäftsbeziehungen bei entsprechender Eignung und geeigneten Rahmenbedingungen perspektivisch auch auf Wiederaufbauprojekte in der Ukraine ausweiten können“, liest es sich in der Aussendung.

Mit diesem Vorhaben greift der BeFounder-Founder ein zunehmend wichtiges Thema auf: So hat sich etwa die Bundesregierung bereits im Regierungsprogramm 2025-2029 zur anhaltenden Unterstützung der Ukraine mit Fokus auf die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau bekannt und die Plattform ukraine-wiederaufbau erstellt. Die WKO greift das Thema mittels einer „REBUILD UKRAINE 2026„-Konferenz auf, die Mitte November in Warschau, Polen, stattfinden wird.

„Der Wiederaufbau der Ukraine ist bereits heute ein wichtiges und strategisches Thema. Mit der Kyiv-Vienna Innovation Bridge konzentrieren wir uns darauf, die Innovationsökosysteme und Industrien der Ukraine und Österreichs stärker miteinander zu verbinden“, sagt Sohrabian. „Unsere Rolle ist dabei ergänzend, nicht die Umsetzung des Wiederaufbaus selbst. Wir bringen relevante Unternehmen und Akteure zusammen, damit innovative und wirtschaftliche Kooperationen früher entstehen und österreichische Unternehmen sowohl Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ukrainischen Innovationen als auch Chancen für ein Engagement in der Ukraine besser erkennen können.“

Symbiose

Zudem sollen sich Ansiedlung ukrainischer Unternehmen in Wien und der Ausbau des österreichischen Partnernetzwerks ergänzen: Ukrainische Unternehmen erhalten Zugang zum österreichischen Markt, zu Fachwissen und zu lokalen Kontakten. Österreichische Unternehmen können im Gegenzug ukrainische Technologien und Kompetenzen kennenlernen und mit entsprechenden Unternehmen und Teams zusammenarbeiten, so der Plan.

„Wir arbeiten daran, ukrainische Innovationen gezielt mit dem Standort Wien zu vernetzen und passende Unternehmen, Partner und Möglichkeiten in Wien zusammenzubringen“, erklärt Sohrabian „Unsere Aktivitäten in diesem Bereich wurden von der Austrian Business Agency und der Vienna Business Agency unterstützt.“

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Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr

Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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