02.04.2026
GASTBEITRAG

Founder Risk: Wer schützt eigentlich die Familie hinter dem Startup?

Gastbeitrag: Daniel Schwarz ist Online Marketing Manager bei Livv.at - einer digitalen Versicherungsplattform der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. In seinem Gastbeitrag widmet er sich dem Thema "Founder Risk" und erläutert Möglichkeiten zur Vorsorge und was zu tun ist, wenn ein Founder oder eine Founderin ausfällt.
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Vorsorge, Familie
(c) Livv.at/Canva - Daniel Schwarz, Online Marketing Manager bei Livv.at.

Über Funding-Runden, Bewertungen und Skalierungsstrategien wird in der Startup-Szene viel gesprochen. Über den möglichen Ausfall der Gründer:innen fast nie.

Dabei hängt gerade in jungen Unternehmen oft sehr viel an einzelnen Personen. Vision, Netzwerk, Produktverständnis oder strategische Entscheidungen liegen häufig in den Händen der Founder. In der Unternehmensführung spricht man hier vom Key Person Risk – also der Abhängigkeit eines Unternehmens von einer zentralen Person.

Was in dieser Diskussion jedoch oft übersehen wird: Hinter jedem Startup steht nicht nur ein Unternehmen, sondern meist auch eine Familie, die das unternehmerische Risiko indirekt mitträgt.

Wenn unternehmerisches Risiko ins Privatleben reicht

Österreich erlebt seit Jahren einen Gründungsboom. Laut WKO wurden 2024 rund 36.700 neue Unternehmen gegründet, ein neuer Höchststand. Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Zahl nochmals um 9,5 %. Was dabei untergeht: Mehr als 80 % aller Neugründungen sind Einzelunternehmen, bei denen Unternehmer:innen in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften.

Insgesamt zählt Österreich aktuell über 361.000 Ein-Personen-Unternehmen. Das durchschnittliche Alter bei der Gründung liegt bei rund 37 Jahren – eine Lebensphase, in der viele Gründer:innen bereits Familie haben oder langfristige finanzielle Verpflichtungen eingehen. Fällt die Gründungsperson durch Krankheit, Unfall oder im schlimmsten Fall durch einen Todesfall aus, trifft das nicht nur das Unternehmen, sondern oft unmittelbar das private Umfeld.

Ein Risiko, über das kaum gesprochen wird

Startup-Kultur ist stark von Optimismus geprägt. Gründer:innen müssen Risiken eingehen, an ihre Vision glauben und auch in schwierigen Phasen durchhalten. Diese Mentalität ist ein wichtiger Teil unternehmerischen Erfolgs. Gleichzeitig führt sie häufig dazu, dass persönliche Risiken ausgeblendet werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage von livv.at zur Sterblichkeit und Vorsorge denken mehr als die Hälfte der Österreicher:innen selten oder gar nicht über die eigene Sterblichkeit nach. Bei Gründer:innen, die unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck stehen, dürfte diese Quote kaum niedriger sein. Die Folge: Während Produktstrategie, Marktanalyse und Finanzierungsrunden minutiös geplant werden, bleibt die persönliche Risikoabsicherung häufig ein Thema für „später“. Gerade in der frühen Unternehmensphase kann dieses „später“ jedoch zum Problem werden.

Wenn der Gründer ausfällt

In Startups sind Rollen selten klar getrennt. Gründer:innen übernehmen häufig gleichzeitig strategische, operative und finanzielle Verantwortung. Sie sind Produktverantwortliche, Vertriebsleitung, Netzwerker:innen und Geschäftsführung in einer Person. Diese Konzentration von Verantwortung ist typisch für junge Unternehmen, erhöht aber auch die Abhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Personen.

Fällt eine Gründerin oder ein Gründer länger aus, entstehen daher nicht nur operative Herausforderungen im Unternehmen. Gerade in frühen Unternehmensphasen hängen Entscheidungen, Kontakte und Know-how oft stark an den Founder-Personen. Hinzu kommt, dass bei vielen Gründungen geschäftliche und private Risiken eng miteinander verbunden sind. Persönliche Investitionen, Bürgschaften oder Phasen mit reduziertem Einkommen sind keine Seltenheit.

Ohne klare Regelungen zur Vorsorge oder Nachfolge kann ein Ausfall daher nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie finanziell und organisatorisch belasten.

Gesetzliche Absicherung hat Grenzen

Selbstständige in Österreich sind über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Diese bietet eine grundlegende Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter. Gerade in der frühen Gründungsphase ist diese Absicherung jedoch oft begrenzt. Viele Gründer:innen zahlen zunächst nur auf Basis niedriger Einkommensgrundlagen ein. Entsprechend niedrig fallen mögliche Leistungen – etwa für Hinterbliebene – später aus.

Für Familien bedeutet das im Ernstfall häufig eine finanzielle Lücke, wenn das Einkommen der Gründungsperson wegfällt.

Founder Risk als Teil moderner Unternehmensführung

Während Gründer:innen Risiken im Geschäftsmodell sehr genau analysieren, wird das eigene Leben selten in diese Risikoanalyse einbezogen. Dabei gehört persönliche Stabilität eigentlich zum Fundament eines Unternehmens. In internationalen Startup-Ökosystemen wird das Thema zunehmend systematisch betrachtet.

Investoren sprechen etwa über Key-Person-Risiken, Nachfolgeregelungen oder Absicherungsstrategien für zentrale Führungspersonen. Auch für Gründer:innen selbst kann ein strukturierter Blick auf persönliche Risiken sinnvoll sein. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten oder klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, damit ein Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Welche Absicherungen Gründer:innen berücksichtigen sollten

Neben organisatorischen Maßnahmen kann auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn ein Großteil des Familieneinkommens vom Startup abhängt.

Zu den wichtigsten Instrumenten zählen dabei:

● Vorsorgevollmacht: Sie stellt sicher, dass im Fall eines Ausfalls Entscheidungen getroffen werden können und das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
● Nachfolgeregelungen: Gerade bei mehreren Gründer:innen kann es sinnvoll sein, bereits früh zu definieren, wie Anteile oder Verantwortlichkeiten im Ernstfall geregelt werden.
● Key-Person-Absicherung: In manchen Fällen sichern Unternehmen zentrale Führungspersonen gezielt ab, um wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu reduzieren.
● Ablebensversicherung: Sie kann im Todesfall finanzielle Verpflichtungen abdecken und Hinterbliebene absichern. Gerade in Phasen hoher persönlicher Haftung oder niedriger gesetzlicher Ansprüche kann sie helfen, das unternehmerische Risiko für die Familie abzufedern.

Der entscheidende Punkt ist dabei weniger das konkrete Instrument, sondern das Bewusstsein, dass persönliche Risiken Teil der unternehmerischen Realität sind.

Founder Risk gehört auf die Gründungsagenda

Die österreichische Startup-Szene hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Themen wie Governance, nachhaltige Unternehmensführung oder „Founder Mental Health“ werden zunehmend offener diskutiert. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein dafür, dass Unternehmertum nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch persönliche Risiken mit sich bringt.

Founder Risk verdient deshalb denselben strategischen Stellenwert wie Funding oder Produktentwicklung. Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, sollte auch die Absicherung der eigenen Familie als Teil dieser Verantwortung verstehen. Die Werkzeuge dafür existieren – von organisatorischen Regelungen bis hin zu finanziellen Absicherungen. Entscheidend ist vor allem, dass Gründer:innen das Thema frühzeitig mitdenken. Denn hinter jedem Startup steht nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern auch ein Leben außerhalb des Unternehmens.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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