18.03.2026
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Reaktionen auf EU Inc.: „Das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist ein weiterer Rohrkrepierer“

Der Verordnungsentwurf zur paneuropäischen Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Wir haben erste Statements dazu eingeholt.
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Oliver Holle, Lisa Fassl und Werner Wutscher | © Klaus Vyhnalek / brutkasten / Luiza Puiu
Oliver Holle, Lisa Fassl und Werner Wutscher | © Klaus Vyhnalek / brutkasten / Luiza Puiu

Heute war es so weit: Die EU-Kommission präsentierte den Entwurf zu einer Verordnung über die EU Inc. – brutkasten berichtete über die Eckpunkte. Sie soll als paneuropäische Gesellschaftsform explizit wachstumsorientierten Startups bessere Möglichkeiten zur Skalierung bieten. Erleichterungen im Vergleich zum Status quo in den 27 EU-Staaten sollen unter anderem auch eine besonders schnelle und günstige, voll digitale Gründung oder der Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen bringen.

Einige Kernanliegen der europäischen Startup-Szene wurden aber nicht oder nur teilweise berücksichtigt – brutkasten berichtete bereits im Vorfeld. So wurde ein zentrales EU-weites Firmenregister erst „in einem zweiten Schritt“ angekündigt. Bis dahin soll ein von der Startup-Szene kritisiertes, per Richtlinie umgesetztes, bereits bestehendes System zur Harmonisierung (BRIS) genutzt werden. De facto ganz außen vor gelassen hat die Kommission die Forderung nach einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. – hier gibt es nur vage Empfehlungen an die Staaten.

Im nächsten Schritt folgt nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Rat und -Parlament, in dem sich noch einiges ändern kann. Im Raum steht unter anderem auch, dass sich eine „Coalition of the Willing“ einiger EU-Staaten bildet, die gemeinsam eine ambitioniertere Version der Gesellschaftsform umsetzt. Brutkasten hat im Startup-Umfeld erste Statements zum vorgelegten Entwurf eingeholt – zwischen euphorisch und sehr kritisch. Diese werden hier (teilweise gekürzt) im Wortlaut wiedergegeben:

Oliver Holle, Co-Founder und CEO Speedinvest

Zunächst einmal ist das ein Riesenschritt vorwärts. Wenn man bedenkt, dass die EU Inc. noch vor nicht allzu langer Zeit eine wirkliche „Grass Roots“-Idee war, gezündet von unserem wunderbaren österreichischen Kollegen Andreas Klinger, und heute die Kommissionspräsidentin sich dazu vollinhaltlich kommittiert, kann man sehen, dass das Thema wirklich angekommen ist und ernst genommen wird.

Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek

Dies ist für Europa – nicht nur für die Startup-Szene – eine Riesenchance. Umso wichtiger ist es nun, dass dieses Projekt nicht am Weg durch die Mühlen der Umsetzung scheitert. Konkret gibt es große Bedenken, insbesondere wenn man die Aussagen der Kommission so interpretieren darf, dass die Implementierung tatsächlich von den 27 Einzelstaaten individuell ausgestaltet werden kann. Auch fehlt ein EU-weites Firmenbuch und eine EU-weite Judikatur zur EU Inc. . Das kann schon Sorgen machen, denn das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist ein weiterer Rohrkrepierer rund um die EU und Innovation. Aber Schritt für Schritt, lasst uns heute mal feiern, was erreicht wurde.

Hannah Wundsam, Managing Director AustrianStartups

Damit die EU Inc. ihr volles Potenzial entfalten kann, braucht es weitere Schritte: mehr Rechtssicherheit durch eine europäische Gerichtsbarkeit und eine gemeinsame Infrastruktur. Am Ende wird der Erfolg daran gemessen, ob Gründer:innen die EU Inc. tatsächlich nutzen – und sich bewusst für Europa entscheiden.

Hannah Wundsam, Managing Director AustrianStartups | © AustrianStartups

Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Es gilt, die Stärken des EU Inc. Vorschlags zu bewahren, konsequent weiterzuentwickeln und mit den Ländern voranzugehen, die bereit sind, echte Fortschritte zu machen.

Werner Wutscher, Founder & CEO New Venture Scouting und Mitglied des Startup-Rats

Der jetzige Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission ist ein erster Schritt in die richtige Richtung: Der europäische Startup-Sektor braucht regulatorische Maßnahmen, um die Transformation der europäischen Wirtschaft zu unterstützen und neue disruptive Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | © Luiza Puiu

Die Rechtsform der Verordnung ist die richtige; die Themen sind richtig gesetzt, aber es braucht weitergehende europäische Lösungen, als im Vorschlag enthalten, nämlich ein einheitliches Firmenbuch auf europäischer Ebene und eine klare rechtliche Instanz auf europäischer Ebene, wo Rechtsstreitigkeiten der neuen Rechtsform geklärt werden können. Verweise auf nationale Regelungen in zentralen Bereichen, wie Insolvenzrecht, Steuerthemen etc. sind nicht ausreichend.
Alle geplanten Maßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung, wie etwa den Wegfall des Notariatszwangs, begrüße ich aber sehr.

Der jetzige Entwurf ist eher ein Rahmenwerk, der den Mitgliedstaaten weiter viel Spielraum für Ausgestaltungen lässt. Damit werden wir keine internationalen Investoren überzeugen. Daher – erster guter Schritt in die richtige Richtung, aber noch viel zu tun.

Lisa Fassl, Managing Partner Fund F

It‘s a dream coming true. Ich finde, heute ist ein Tag, an dem man stolz auf die EU sein muss. Denn dieser Entwurf zur EU Inc. ist ein Meilenstein – für Gründer:innen, Investor:innen, alle in diesem Ökosystem und in diesem Wirtschaftsraum. Die EU Inc. ist für mich die Basis für wirklich umfassende Änderungen hin zu einem tatsächlichen Single Market und wird entsprechend noch deutlich mehr Impact haben, als wir uns gerade vorstellen können. Ich freue mich darauf, wenn wir in zehn Jahren auf diesen historischen Moment zurückblicken. Bravo und ein großes Danke an alle, die diesen Entwurf mitgestaltet und verhandelt haben.

Lisa Fassl | © brutkasten / Fabian Krausböck

Hansi Hansmann, Business Angel

Die Idee zur EU Inc. ist wichtig und sehr notwendig. Es sieht aber danach aus, dass es bloß wieder ein Kompromiss geworden ist. Dazu kommt, dass das in den Mitgliedsstaaten, wo jeder sein eigenes Süppchen kocht, erst umgesetzt werden muss. Ich hoffe und will glauben, dass wir die EU Inc. irgendwann so haben, wie sie sein sollte. Wir sollten uns allerdings keine falschen Vorstellungen vom Timing machen. Bis wir eine erprobte und überall in der EU einsatzfähige und (aus)judizierte neue Legal Entity haben, haben wir möglicherweise früher autonomes Fahren in Österreich – und das dauert noch.

Hansi Hansmann
Hansi Hansmann | © Studio KoeKart

Claus Spruzina, Präsident Österreichische Notariatskammer

Es besteht kein Zweifel, dass die Stärkung des europäischen Binnenmarkts eine der zentralen Antworten auf die wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen unserer heutigen Zeit ist. Vor diesem Hintergrund ist der am 18. März 2026 präsentierte Vorschlag der Kommission für eine neue EU-Gesellschaftsform EU Inc. bedeutend. Der Vorschlag ist sehr umfassend. Die Österreichische Notariatskammer prüft derzeit die möglichen Auswirkungen.

Claus Spruzina, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | © ÖNK

Klar muss sein: Rechtssicherheit ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Europas USP und ein strategischer Wettbewerbsvorteil. Gerade in Zeiten geopolitischer Verwerfungen gewinnt ein verlässlicher Rechtsrahmen massiv an Bedeutung.

Zu erwähnen ist: Die gänzlich digitale Gründung in unter 48 Stunden bei Kosten von 100 Euro ist in Österreich bereits möglich – im Notariat als One-Stop-Shop. Bei Gründung neuer Unternehmen ist in Österreich die Eintragung ins Firmenbuch kostenfrei. Wir sind hier bereits dort, wo der Vorschlag Europa hinbringen möchte.

Erkennbar ist, dass die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag mit einem umfassenden Ansatz das Kapitel zu einem vereinheitlichten europäischen Unternehmensrecht aufschlägt, das weit über die bisherige Harmonisierung hinausgeht. Daher sind intensive Diskussionen im Legislativverfahren zu diesen Vorschlägen zu erwarten.

Bei Geldwäsche, Betrugsbekämpfung und Safeguards gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Europa muss bei allen verständlichen Bemühungen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft darauf achten, dass es nicht hinter die eigenen Standards in den Bereichen Geldwäsche und Sanktionsumgehungen zurückfällt. Während in Frankfurt hunderte neue EU-Beamte für die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA gesucht werden, scheint dieses Thema nur sehr am Rande Eingang in den Verordnungs-Vorschlag gefunden zu haben. Hier braucht es eine Balance, damit man dem Finanzplatz Europa nicht schadet.

Letztlich wird der Interessensausgleich entscheidend sein: Es ist zu erwarten, dass Themen wie Steuerhoheit der Mitgliedstaaten, Arbeitnehmer:innenschutz, Gläubiger:innenschutz und ein hohes Rechtssicherheitsniveau die Knackpunkte in den Verhandlungen und entscheidend für den Erfolg des Vorhabens sein werden.

Jakobus Schuster, Co-Founder & CEO Notarity

Die Einführung der EU Inc. ist eine sehr wichtige und überfällige Initiative, um den europäischen Binnenmarkt endlich stärker zu verwirklichen. Wenn wir das volle Potenzial der Europäischen Union nutzen wollen, brauchen wir einen echten Single Market – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der praktischen Unternehmensgründung und -führung. Nur so kann Europa langfristig global wettbewerbsfähig und wirtschaftlich souverän bleiben.

notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) notarity
notarity-CEO Jakobus Schuster | © notarity

Gleichzeitig wird sich erst in der konkreten Umsetzung zeigen, wie weit die EU Inc. in dem aktuell vorgeschlagenen Rahmen tatsächlich zu einer echten Harmonisierung führt. Besonders kritisch ist aus unserer Sicht, dass weiterhin die Registergerichte in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständig bleiben sollen. Dies birgt die Gefahr, dass bestehende Unterschiede in der Auslegung und Anwendung von Regeln fortbestehen.

Bereits heute zeigt sich innerhalb einzelner Mitgliedstaaten – etwa in Österreich –, dass unterschiedliche Registergerichte Vorschriften teils unterschiedlich interpretieren. In der Praxis führt das dazu, dass Gründer bestimmte Gerichte bewusst vermeiden. Wenn diese Fragmentierung auf europäischer Ebene bestehen bleibt, wird das Ziel einer echten Vereinheitlichung nur eingeschränkt erreicht.

Darüber hinaus kann die EU Inc. nur ein erster Schritt sein. Zentrale Themen wie Arbeitsrecht und Steuerrecht wurden im aktuellen Entwurf bewusst ausgeklammert. Für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt müssen jedoch auch diese Bereiche perspektivisch stärker harmonisiert werden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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