04.03.2026
"FÖRDER-TASKFORCE"

„Sagen der Fördergießkanne den Kampf an“: Regierung will 2 Mrd. Euro einsparen

Bis 2029 sollen knapp zwei Milliarden Euro im Förderwesen eingespart und die "Fördergießkanne" abgeschafft werden. Der nun vorgelegte Bericht der Förder-Taskforce enthält konkrete Vorschläge. Gründer:innen müssen sich künftig auf härtere, kompetitive Auswahlverfahren einstellen – und darauf, dass klassische Zuschüsse zunehmend durch alternative Instrumente wie Kredite oder Haftungen ersetzt werden.
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Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der
Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der "Fördergießkanne den Kampf ansagen" | (c) BMF

Der Ministerrat hat auf Basis des Ergebnisberichts der sogenannten „Förder-Taskforce“ eine weitreichende Neuausrichtung der österreichischen Förderlandschaft beschlossen. Laut einer aktuellen Presseaussendung des Finanzministeriums sollen bis zum Jahr 2029 knapp zwei Milliarden Euro eingespart werden. Ein detaillierter Blick in den Bericht der Taskforce zeigt konkrete Vorhaben, die auch für Startups und Spin-offs deutliche Veränderungen bringen könnten.

Das Ende der „Fördergießkanne“ und die Budgetziele

Die Ausgangslage für die Neuausrichtung ist klar definiert: Nach Angaben des Finanzministeriums beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2024 auf 12,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 geht der Bundesvoranschlag von 10,1 Milliarden Euro aus. Zieht man davon „nicht gestaltbare“ Posten, wie etwa aus EU-Mitteln oder dem Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Förderungen, ab, verbleibt ein gestaltbares Fördervolumen von 7,7 Milliarden Euro.

Ausgehend von dieser Summe sieht ein Stufenplan der Regierung deutliche Einsparungen vor: 3,2 Prozent im Jahr 2027, 5,8 Prozent für 2028 und 8,4 Prozent im Jahr 2029. In Summe sollen zwischen 2026 und 2029 exakt 1,95 Milliarden Euro eingespart werden, wobei alle Ressorts Beiträge leisten sollen und konkrete Förderprogramme gestrichen werden müssen.

Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wird in der Aussendung des Ministeriums deutlich: „Wir sagen der Fördergießkanne den Kampf an und reformieren die Förderstrukturen des Bundes. So stellen wir sicher, dass jeder Euro künftig effizient, zielgenau, wirksam und transparent eingesetzt wird.“ Finanzminister Markus Marterbauer rechtfertigt diesen Einschnitt in der Mitteilung mit der budgetären Notwendigkeit, um das „3%-Defizitziel im Jahr 2028“ zu erreichen.

Fokus auf „Innovationsakteure“ und kompetitive Ausschreibungen

Für das Startup- und Innovationsökosystem liefert der Taskforce-Bericht konkrete Anhaltspunkte, wie diese Effizienzsteigerung in der Praxis aussehen wird. Die darin formulierten neun Grundprinzipien fordern eine stärkere zielgruppenspezifische Ausrichtung. Der Bericht nennt hierbei unter anderem „Innovationsakteure“ als Beispiel für eine solche zielgenaue Adressierung.

Besonders relevant für Unternehmensförderungen dürfte das Prinzip der Wettbewerbsorientierung werden: Der Bericht hält fest, dass Förderungen künftig, „soweit geeignet“, vorrangig im Rahmen „kompetitiver Ausschreibungsverfahren“ gewährt werden sollen, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Das deutet darauf hin, dass Startups und andere Unternehmen künftig in einen stärkeren Wettbewerb um die Fördermittel treten müssen, anstatt auf breit angelegte Basisförderungen zurückgreifen zu können.

Kredite und Garantien als Alternative zu direkten Zuschüssen

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Art der Finanzierung. Laut dem Bericht soll eine Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses künftig nur noch als „ultima ratio“ fungieren. Insbesondere in der Wirtschaftsförderung fordert die Taskforce, dass alternative staatliche Instrumente wie „Haftungen, Garantien, Kredite oder ordnungspolitische Maßnahmen“ verstärkt geprüft werden, da diese eine vergleichbare Wirkung bei geringeren fiskalischen Kosten erzielen könnten. Für Startups und Spin-offs könnte das in der Praxis also eine Verschiebung von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen hin zu besicherten Darlehen bedeuten.

Gleichzeitig betont der Bericht bei unvermeidbaren staatlichen Eingriffen die Notwendigkeit einer „technologieoffenen Ausrichtung“, um Innovationen zu fördern und Marktverzerrungen zu vermeiden. Explizit gewarnt wird vor sogenannten „Lock-in-Effekten“ – der Bericht nennt hier als Beispiel das Thema der „strategischen digitalen Unabhängigkeit“ –, bei denen Technologien gefördert werden, deren langfristige Zukunftsfähigkeit begrenzt ist oder die notwendige Transformationsprozesse verzögern.

„Bündelung bestehender Expertise“ bei Fördereinrichtungen

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Doppelgleisigkeiten abzubauen, kündigt die Regierung zudem an, dass thematische Überschneidungen zwischen Ministerien geprüft und Zuständigkeiten sowie Abwicklungsstellen konzentriert werden sollen. Welche konkreten Auswirkungen das etwa auf FFG und aws haben könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Empfohlen wird aber eine „Bündelung bestehender Expertise“, um Skaleneffekte zu nutzen. Zudem regt der Bericht an, administrative Kapazitäten mittelfristig bei wenigen Abwicklungsstellen zu konzentrieren.

Darüber hinaus sollen künftig alle Förderungen mit strikten Befristungen („Sunset Clauses“) versehen werden. Eine Verlängerung über den Befristungszeitraum hinaus wird es nur noch nach einer strengen Evaluierung der Wirksamkeit geben.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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