12.11.2025
UNTERNEHMERTUM

Landkarte 2030: Nationaler Aktionsplan für Entrepreneurship Education vorgestellt

Im Rahmen des Entrepreneurship Summits präsentierten das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMB) den gemeinsam erarbeiteten nationalen Aktionsplan Landkarte 2030. Mit dem Ziel, unternehmerisches Denken bei jungen Menschen zu fördern.
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Landkarte 2030
© brutkasten/elevato - Die Landkarte 2030.

Das 166-seitige Programm möchte die Kräfte der Partner bündeln und unternehmerische Bildung als Schlüssel für Österreichs Zukunft in den Mittelpunkt stellen – von der Elementarstufe bis zur Matura. Ziel ist es, Eigeninitiative zu fördern, unternehmerisches Denken zu stärken und junge Talente auf die Wirtschaft von morgen vorzubereiten, heißt es in einer Aussendung.

Landkarte 2030: Unternehmerisches Denken als Zukunftskompetenz verankern

„Unternehmerisches Denken ist wirtschaftliche Bildung im besten Sinn und somit ein zentraler Teil unserer Gesellschaft. Wenn wir Österreich zukunftsfit machen wollen, müssen wir junge Menschen früh dazu befähigen, Chancen zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und Ideen in die Tat umzusetzen. Die Landkarte 2030 schafft dafür den Rahmen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Die Landkarte 2030 zeigt konkret die bisherige Umsetzung des 2020 vorgestellten nationalen Aktionsplans für Entrepreneurship Education und legt die Umsetzungsziele für die nächsten Jahre fest. Sie definiert zudem Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, um unternehmerisches Denken als Zukunftskompetenz systematisch in der Bildungslaufbahn zu verankern.

„Eine Haltung“

„Entrepreneurship Education ist weit mehr als ein Unterrichtsprinzip – sie ist eine Haltung, die Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und Innovationskraft stärkt. Mit der ‚Landkarte 2030‘ schaffen wir ein gemeinsames Dach für bestehende Initiativen und bringen Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft enger zusammen“, sagt Bildungsminister Christoph Wiederkehr.

Zentrale Elemente der Landkarte sind:

  • Frühförderung: Kinder sollen frühzeitig ermutigt und befähigt werden, Probleme zu erkennen, eigene Lösungsideen zu entwickeln und zu erproben.
  • Schulische Verankerung: Entrepreneurship Education als fächerübergreifendes Thema und zentraler Bestandteil der Schulentwicklung – von der Primarstufe über die Sekundarstufe bis zu den berufsbildenden Schulen.
  • Lehrkräftequalifizierung: Praxisnahe Aus- und Fortbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen sollen für eine aktive und inspirierende Umsetzung von Entrepreneurship Education in den Schulen sorgen.
  • Vernetzung von Wirtschaft und Bildung: Durch Kooperationen mit Betrieben, Gründerinitiativen und Startups sollen Jugendliche praxisnah erfahren, wie Ideen in erfolgreiche Projekte umgesetzt werden können.
  • Evaluation und Wirkungsmessung: Durch die Messung des Entrepreneurial-Mindsets von Jugendlichen soll regelmäßig die Wirkung der Maßnahmen überprüft und wissenschaftlich beforscht werden.
  • Erfolge gemeinsam feiern: Wettbewerbe wie der Next Generation-Award, Jugend Innovativ und die Euroskills Landes- und Staatsmeisterschaften sollen zeigen, wie viel Jugendliche bereits lernen und erreichen können.

Mit der Landkarte 2030 sollen somit im Detail praxisnahe Maßnahmen gesetzt werden, um das Entrepreneurial Mindset nachhaltig zu verankern. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Youth Entrepreneurship Weeks (YEW) – eine Kooperation von BMWET, WKÖ und BMB, umgesetzt durch AustrianStartups bzw. nunmehr die Stiftung Unternehmerische Zukunft und IFTE. Im Schuljahr 2025/26 finden österreichweit 145 YEWs statt.

Gründer:innen-Potenzial

„Die ‚Landkarte 2030‘ zeigt eindrucksvoll: Unternehmertum kann man lernen und leben. Formate wie die Youth Entrepreneurship Weeks beweisen jedes Jahr, welches Gründerpotenzial, welche Tatkraft und welche Ideenlust in unseren Jugendlichen stecken“, kommentiert Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. „Wer jungen Menschen den Mut und den Raum gibt, ihre Ideen in die Tat umzusetzen, legt den Grundstein für neue Unternehmen, Arbeitsplätze und Innovationen. Das ist eine Investition in unsere Zukunft, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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