17.09.2025
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GO HONG KONG 2026: Das Sprungbrett für Startups nach Hongkong und Macao – jetzt bewerben

GO HONG KONG, das erfolgreiche Internationalisierungsprogramm des Global Incubator Network, geht in die nächste Runde. 2026 erwartet die teilnehmenden Startups nicht nur eine intensive Woche in Hongkong, sondern auch eine Break-Out Session in Macao. Bewerbungen sind noch bis 12. Oktober möglich.
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Hongkong gilt seit jeher als eine der dynamischsten Wirtschaftsmetropolen Asiens – ein Ort, an dem internationale Finanzströme, Technologie-Trends und kulturelle Vielfalt aufeinandertreffen. Die Stadt ist nicht nur Tor zum chinesischen Markt, sondern auch ein internationaler Hub, an dem sich Unternehmen aus aller Welt vernetzen.

Für Startups bedeutet das: Wer hier präsent ist, kann wertvolle Kontakte zu Investor:innen, potenziellen Kund:innen und strategischen Partner:innen knüpfen. Mit GO HONG KONG 2026 bietet das Global Incubator Network Austria (GIN) österreichischen Gründer:innen nun erneut die Chance, diese Möglichkeiten zu nutzen und ihre Internationalisierung in Asien voranzutreiben.

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Bewerbungsphase läuft bis 12. Oktober 2025

Der Call für das Programm ist seit dem 15. September geöffnet und läuft bis zum 12. Oktober 2025. Gesucht werden österreichische Tech-Startups, die mit innovativen Lösungen die Zukunft von Tourismus, Hospitality und Entertainment mitgestalten wollen. Die ausgewählten Teams reisen vom 13. bis 17. April 2026 nach Hongkong, wo sie innerhalb einer intensiven Woche tiefe Einblicke in das lokale Ökosystem erhalten.


Tipp: Break-Out Session nach Macao

Ein Highlight von GO HONG KONG 2026 ist die Break-Out Session nach Macao. Die Stadt entwickelt sich über ihre Gaming-Tradition hinaus zu einem „World Centre of Tourism and Leisure“ und setzt mit der „1+4“-Strategie auf Diversifizierung in Bereichen wie Gesundheit, Hightech, Finanzdienstleistungen und Kultur. Zusammen mit Hongkong bildet Macao ein starkes Doppel, das internationalen Startups Zugang zur boomenden Tourismus- und Freizeitwirtschaft Asiens bietet – ein ideales Testfeld für smarte und nachhaltige Lösungen aus Österreich.

Zudem gibt es am 30. September 2025 noch eine eigene Info-Hour zu Macao. Mehr Infos findet ihr hier.


Von Wien nach Hongkong – mit bester Vorbereitung

Damit die Teilnehmer:innen optimal vorbereitet sind, startet das Programm bereits in Österreich. In Wien treffen sich die Gründer:innen zu einem gemeinsamen Kick-off Dinner, bei dem nicht nur das Programm vorgestellt wird, sondern auch der Austausch unter den Teams beginnt. Dazu kommen flexible digitale Onboarding-Sessions, die Markteinblicke vermitteln und den Startups helfen, ihre Strategien auf die Besonderheiten des asiatischen Marktes auszurichten.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Vor Ort in Hongkong erwartet die Startups ein dichtes Programm. Sie nehmen an Workshops teil, die speziell auf den Markteintritt in Asien zugeschnitten sind, und erhalten die Möglichkeit, in individuellen 1:1 Business Meetings direkt mit potenziellen Partner:innen ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend ist das VC-Speed-Dating, bei dem die Gründer:innen innerhalb kürzester Zeit Investoren und Business Angels aus der Region kennenlernen. Den Höhepunkt bildet die Teilnahme am InnoEX, einem international renommierten Cross-Border-Startup-Event, bei dem die Teams ihre Ideen vor einem breiten Publikum pitchen und Kontakte zu einem globalen Netzwerk knüpfen können.

Internationale Bühne und finanzielle Unterstützung

Neben dem Zugang zu einem hochkarätigen Netzwerk bietet GO HONG KONG 2026 auch handfeste Unterstützung. Jedes teilnehmende Startup erhält einen Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro. Damit wird sichergestellt, dass die Gründer:innen sich voll und ganz auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, ohne dass die finanziellen Hürden zu groß werden.

Die Bedeutung eines solchen Programms lässt sich nicht hoch genug einschätzen. Während viele Startups ihre ersten Erfolge am heimischen Markt feiern, stellt der Schritt in internationale Märkte eine ganz andere Herausforderung dar. Gerade Asien mit seiner Vielfalt an Märkten, Sprachen und Geschäftskulturen verlangt eine gezielte Vorbereitung und die richtigen Kontakte. Genau hier setzt GO HONG KONG an: Es verschafft österreichischen Gründer:innen Zugang zu Entscheidungsträger:innen und Ökosystemen, die ansonsten schwer erreichbar wären.

(c) Global Incubator Network Austria (GIN)

Sprungbrett für die nächste Wachstumsphase

GO HONG KONG 2026 wird in enger Zusammenarbeit mit dem AußenwirtschaftsCenter Hongkong organisiert und ist Teil der GO-ASIA-Initiative von GIN Austria – einem gemeinsamen Programm der aws und FFG. Ziel ist es, Startups den entscheidenden ersten Schritt in die Internationalisierung zu erleichtern. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass viele Teams diesen Schritt nutzen, um neue Märkte zu erschließen, Pilotprojekte anzustoßen oder Investoren zu gewinnen. Für manche war die Teilnahme sogar der Beginn einer langfristigen Expansion in Asien.

Wer also als österreichisches Startup den asiatischen Markt ins Visier nimmt, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen: Bewerbungen für GO HONG KONG 2026 sind noch bis zum 12. Oktober möglich.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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