12.06.2025
LEGALTECH

RechtGPT: Badener Rechtsrecherche-Tool soll durch umfassende Quellen punkten

RechtGPT greift neben österreichischen auch auf deutsche und europäische Rechtsquellen zurück - und bietet noch einige weitere Funktionen.
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(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH
(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH

Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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