18.03.2025
STATISTIK

Gender Investment Gap: Nur geringe Verbesserung in Österreich

Der Female Startup Funding Index 2024 von Female Founders, Fund F und EY liefert aktuelle Zahlen zum Gender Investment Gap in Österreich.
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Mind the Gap - Gender Investment Gap
(c) Suad Kamardeen via Unsplash

„Frau im Gründungs-Team in Österreich Dealbreaker bei Startup-Investments“ titelte brutkasten – bewusst überspitzt – im Jahr 2023. „90 Prozent des Finanzierungsvolumens für Startups fließen in rein männliche Gründerteams“ war die Headline im Jahr 2024. In den Artikeln ging es um den Female Startup Funding Index, der von Female Founders, Fund F und EY herausgegeben wird. Nun ist es wieder soweit. Es gibt neue Zahlen zum Gender Investment Gap. Die gute Nachricht: Es gab eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr. Die schlechte: Das Niveau ist nach wie vor sehr niedrig.

Verbesserung auf sehr niedrigem Niveau

Immerhin: Während sich der Gender Investment Gap in Österreich von 2022 auf 2023 sogar vergrößert hatte, stieg der Anteil an von Frauen (mit-)gegründeten Startups, die ein Investment erhielten, im Vorjahr wieder an. Die absoluten Zahlen sind aber immer noch denkbar weit von einem ausgeglichenen Verhältnis entfernt. So sind nur 35 der 313 Gründer:innen österreichischer Startups, die 2024 ein Investment erhielten, Frauen. Das entspricht einem Anteil von 11,2 Prozent. Im Jahr 2023 waren es 29 von 335 gewesen.

24 Prozent der Startups mit Kapitalrunden 2024 haben Gründerinnen

Vier von 134 österreichischen Startups, die 2024 ein Investment erhielten, haben ein rein weibliches Gründungsteam: HeldYn, Matr, myBios und Vienna Textile Lab. Das entspricht einem Anteil von rund drei Prozent – ein Plus von einem Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Weitere 28 investmentfinanzierte Startups (21 Prozent / plus sieben Prozentpunkte zu 2023) haben zumindest eine Frau unter den Gründer:innen. Insgesamt sind somit 24 Prozent der Startups, die 2024 in Investment erhalten haben, gemischtgeschlechtlich bzw. rein weiblich.

Gender Investment Gap auch beim Volumen

Frauen sind in der Investment-Statistik aber nicht nur generell unterrepräsentiert. Auch sind die Investmentrunden von Startups mit Gründerinnen tendenziell kleiner. Während der Anteil an von Frauen (mit-)gegründeten Startups bei Finanzierungsrunden mit einem Volumen unter einer Million Euro rund 17 Prozent beträgt, sind es bei einer bis zehn Millionen Euro nur drei Prozent. Eine Finanzierung zwischen zehn und 50 Millionen Euro holte sich 2024 überhaupt kein Startup mit Gründerin. In der höchsten Kategorie – über 50 Millionen Euro – die nur drei Kapitalrunden umfasst, sorgt Prewave-Gründerin Lisa Smith im Alleingang für einen Frauenanteil von 17 Prozent.

Starke Unterschiede im Branchen-Vergleich

Massive Unterschiede gibt es auch im Branchen-Vergleich. Am höchsten ist der Frauenanteil mit 40 Prozent in den Gründungsteams der AgTech/FoodTech Startups (zwei Frauen von insgesamt fünf Gründer:innen). Auf den Rängen zwei und drei folgen die Sektoren e-commerce (vier von 14) und Recruitment (eine von fünf). Am Ende der Skala finden sich die Branchen AdTech, Education, FinTech/InsurTech, Professional Services und Proptech mit keiner einzigen Finanzierungsrunde mit Frau im Gründungsteam.

Gender Investment Gap im DACH-Vergleich: Österreich hinter Schweiz, aber vor Deutschland

Im DACH-Vergleich liegt Österreich beim Gender Investment Gap mit seinen 11,2 Prozent Gründerinnen von Startups, die 2024 ein Investment erhielten, übrigens hinter der Schweiz (14,2 Prozent), aber knapp vor Deutschland (10,6 Prozent). Beim Anteil der Startups mit Kapitalrunde im Vorjahr mit mindestens einer Frau im Gründungsteam liegt Österreich mit seinen 24 Prozent etwa gleichauf mit der Schweiz und abermals knapp vor Deutschland (21 Prozent).

Fassl: „Maßnahmen, die bisher gut funktioniert haben, ausbauen und mit mehr Kapital ausstatten“

„Die Zahlen zeigen, dass Veränderung passiert und die Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden, greifen. Dass der Weg zur Gleichberechtigung in der Tech-Welt noch ein weiter ist, ist mittlerweile allgemein bekannt“, kommentiert Lisa Fassl, Gründerin und Managing Partner Fund F. Dass der Need für Gleichberechtigung immer größer werde – vor allem mit fortschreitenden globalen Krisen und den internationalen politischen Entwicklungen – sei „ebenfalls offenkundig“.

Fassl appelliert an die Politik: „Die Maßnahmen, die bisher gut funktioniert haben, ausbauen und mit mehr Kapital ausstatten. Das beschleunigt den Weg zur Gleichberechtigung ums Vielfache, auch über die Tech-Welt hinaus.“

Insgesamt schwaches Investment-Jahr 2024

Die gesamte Entwicklung des Gender Investment Gap passierte im Vorjahr unter insgesamt mäßigen Voraussetzungen für Startup-Investments. Sowohl die Anzahl der Finanzierungsrunden (minus 35 auf 149) als auch das Gesamtvolumen (117 Mio. Euro auf 578 Mio. Euro) ging von 2023 auf 2024 zurück.

„Was man im vergangenen Jahr vielfach gespürt und aus der Start-up-Szene gehört hat, zeigt sich jetzt ganz eindeutig in den Zahlen: Es war ein immens schwieriges Jahr für alle Start-ups und Scale-ups, besonders was das Thema Fundraising betrifft. Ich fürchte, dass wir die Konsequenzen daraus erst in diesem Jahr wirklich sehen werden und frühestens 2026 hoffentlich eine Trendumkehr passiert“, meint Fassl.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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