03.03.2025
HORIZON EUROPE

EU-geförderte Startups erreichen Firmenbewertung von 520 Mrd. Euro

Dealroom, eine Datenplattform für Startup-Analysen, veröffentlichte kürzlich ihren Forschungsbericht zu EU-Förderungen im Startup-Bereich.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Bis 2027 läuft noch das aktuelle EU-Rahmenprogramm “Horizon Europe”. Mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro positioniert es sich als das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Sein Ziel ist es, den europäischen Forschungsraum zu stärken und die Innovations- sowie Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern – brutkasten berichtete. 

Nun präsentiert Dealroom in Zusammenarbeit mit Dealflow.eu und zahlreichen EU-Startups einen Bericht zu EU-Förderungen, der neue Erkenntnisse bringt. Der Bericht, der im Rahmen des Projekts „Innovation Radar Bridge“ erstellt wurde, basiert sowohl auf EU-Daten als auch Informationen von Dealroom, einer Datenplattform für Startup-Analysen. Untersucht wurden mehr als 13.600 Startups, die EU-Fördermittel erhalten haben. Ziel der Analyse ist es, herauszufinden, wie diese Förderprogramme das Wachstum und die Innovationskraft von Startups beeinflussen.

Von EU-Förderung zu privaten Investments

In den vergangenen 40 Jahren wurden insgesamt zwölf Milliarden Euro an EU-Fördermittel an Startups vergeben, um deren Entwicklung voranzutreiben. Diese Mittel stammen aus verschiedenen EU-Rahmenprogrammen wie Horizon 2020 oder Horizon Europe. Laut Bericht konnten diese Startups durch die Finanzierungen eine Firmenbewertung von insgesamt 520 Milliarden Euro erreichen.

Die Förderungen der EU habe demnach den Startschuss für die Entwicklung dieser Startups gegeben. Zusätzliches Venture Capital in Höhe von 70 Milliarden Euro trieb ihr weiteres Wachstum voran (seit 2010). Die Daten würden verdeutlichen, wie frühe EU-Finanzierungen dazu beitragen, Innovationen weniger riskant zu machen und so wiederum private Investments attraktiver zu machen. Insgesamt machen die von der EU unterstützten Startups rund zehn Prozent des Gesamtwerts aller VC-finanzierten Startups in Europa aus.

Somit stellen laut Bericht EU-Förderprogramme nicht nur eine direkte finanzielle Unterstützung für Startups dar, sondern öffnen auch Türen für zusätzliche Investments aus der Privatwirtschaft. Als Beispiel hierfür nannte wird die Erfolgsgeschichte des Unternehmens BioNTech genannt, das mithilfe von EU-Förderungen den Covid-Impfstoff entwickelte.

74 Prozent der EU-geförderten Startups im Tech-Bereich

Ein genauerer Blick auf die Startups zeigt, dass 74 Prozent der EU-geförderten Startups in zukunftsweisenden Technologiebereichen angesiedelt sind. Besonders Startups in DeepTech-Bereichen wie KI, Robotik und Klimatechnologie schneiden beim Skalieren besser ab, benötigen jedoch zusätzliche Finanzierungen.

Yoram Wijngaarde, Gründer und CEO von Dealroom, sagt: „Der Bericht zeigt, dass öffentliche Mittel dazu beitragen können, frühe Innovationen weniger riskant zu machen und den Weg für privates Kapital zu ebnen, mit äußerst erfolgreichen Ergebnissen”. Dabei würden Startups nur fünf Prozent der bisherigen EU-Innovations-Förderungen erhalten. Die Ergebnisse des Berichts seien ein “starkes Argument, ihren Anteil in zukünftigen Programmen zu erhöhen”.

Forderungen an die EU

Aufgrunddessen fordert das Forschungsteam eine Erweiterung der Startup-Investments für das zehnte EU-Rahmenprogramm (FP10), das mit dem Jahr 2028 starten wird. Außerdem soll die EU mehr Geld für Startups bereitstellen, um deren Wachstum und Innovation zu fördern, “da sie einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten”, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die untersuchten Startups geben außerdem an, dass die komplexen Strukturen der EU-Förderprogramme eine Hürde darstellen und daher den Zugang zu finanziellen Mitteln erschweren. Hier wird vorgeschlagen, die vielen unterschiedlichen Förderprogramme der EU zu vereinheitlichen, sodass die Komplexität reduziert wird. Ziel sei es, diese Programme effizienter und zugänglicher für Startups zu machen.

Eine weitere Forderung ist, mehr EU-Startup-Gipfel und Pitch-Veranstaltungen zu organisieren, um so Startups mit privaten Investor:innen und großen Unternehmen zu vernetzen. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Entwicklung und Skalierung von Startups in Europa zu fördern und weltweit mehr Sichtbarkeit zu erlangen.

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Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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