11.12.2024
"POLICY NOTE"

EcoAustria: So soll der Staat die Finanzen in den Griff bekommen ohne der Konjunktur zu schaden

In einer aktuellen "Policy Note" setzt das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria in Sachen Budget-Konsolidierung vor allem auf die Kürzung von Ausgaben und rechnet vor, von welchen Maßnahmen keine oder kaum negative Auswirkungen auf die Konjunktur zu erwarten sind.
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EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm

Die Regierungsverhandlungen in Österreich dürften noch eine Zeit lang laufen und noch ist ihr erfolgreicher Abschluss nicht fix. In der öffentlichen Diskussion ist derweil bereits von wahrscheinlichen Sparpaketen die Rede. Denn im Staatsbudget klafft ein großes Loch. Es steht also fest: Die kommende Regierung muss Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung treffen. Doch welche sollen es sein? Schließlich befindet sich das Land nach wie vor in der Rezession und eine Reihe möglicher Maßnahmen könnte in dieser Situation zusätzlichen Schaden anrichten.

Auswirkungen möglicher Konsolidierungsmaßnahmen auf die Konjunktur

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria behandelt diese Thematik in einem aktuellen „Policy Paper“, für das nicht nur eine dieser Tage erschienene Publikation des Fiskalrats zu möglichen Konsolidierungsmaßnahmen herangezogen wurde, sondern auch tief in der wirtschaftswissenschaftlichen Fachliteratur zum Thema recherchiert wurde. Ergebnis ist eine Tabelle, in der mögliche Maßnahmen mit einem Rot-gelb-grün-Farbcode bezogen auf die kurz- und langfristigen Auswirkungen auf die Konjunktur dargestellt werden (gesamte „Policy Note“ hier).

„Code Red“ für Abschaffung des Familienbonus, Vermögens- und Erbschaftssteuern

Eine Streichung von Familienbonus und Kindermehrbetrag wäre laut Tabelle etwa kurzfristig gelb (also neutrale Auswirkung auf die Konjunktur), langfristig aber rot (negative Auswirkung). Die Maßnahme schafft es daher nicht in die Empfehlungen von EcoAustria, die sich auf Optionen mit grünem (positive Auswirkung) und gelbem Farbcode beschränken. Auch Vermögens- oder Erbschaftssteuern werden aus diesen Gründen klar abgelehnt.

Ausgabenseitige Maßnahmen bevorzugt – einnahmenseitige als „ultima ratio“

Zudem ist für das Wirtschaftsforschungsinstitut klar: Ausgabenseitige Maßnahmen sind einnahmenseitigen im Sinne der Konjunktur jedenfalls vorzuziehen. Letztere seien die „ultima ratio“. Doch auch ausgabenseitig bekommen einige Optionen in der Tabelle einen roten Anstrich. „Maßnahmen wie Kürzungen öffentlicher Investitionen, höhere Unternehmenssteuern oder Anhebungen bei der Einkommensteuer sollen vermieden werden, da sie langfristig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen”, erklärt EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna.

Die von EcoAustria empfohlenen Maßnahmen

Und welche sind diese ausgabenseitigen Maßnahmen, „von denen lediglich eine geringe oder potenziell sogar positive konjunkturelle Wirkung zu erwarten ist“? EcoAustria identifiziert konkret die Abschaffung der Bildungskarenz und der Altersteilzeit, ein Aussetzen der Indexierung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, eine Abschaffung der Überkompensation beim Klimabonus, eine Abschaffung der Zuschüsse zum Klimaticket, sowie einen strikten Budgetvollzug.

Potenziale im Bereich Pensionen

„Darüber hinaus bestehen im Bereich der Pensionen Potenziale, die zwar kurzfristig moderat dämpfend wirken, langfristig aber das Arbeitsangebot und die Wertschöpfung stärken“, heißt es vom Institut. Bei diesen Maßnehmen im Bereich Pensionen geht es nicht nur um eine Erhöhung des Antrittsalters, sondern unter anderem auch um die Streichung diverser Boni.

3 Milliarden Euro Einsparungspotenzial im Jahr 2025

Konkret könnten mit den identifizierten ausgabenseitigen Maßnahmen im Jahr 2025 2,3 Milliarden Euro und mit Pensions-Maßnahmen 700 Millionen Euro eingespart werden – zusammen also drei Milliarden Euro. 2026 wären es mit 2,4 Milliarden (Ausgaben) bzw. 2,5 Milliarden Euro (Pensionen) sogar insgesamt 4,9 Milliarden. „Einnahmenseitige Maßnahmen könnten weitere 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 einbringen. Sie sind jedoch, angesichts ihrer geringeren Erfolgsaussichten für eine dauerhafte Konsolidierung, lediglich als letztes Mittel zu betrachten“, sagt Köppl-Turyna.

Köppl-Turyna: „Glaubwürdiger und klar kommunizierter Konsolidierungspfad“

„Was es zwingend braucht, ist ein glaubwürdiger und klar kommunizierter Konsolidierungspfad, der auch zukünftige Herausforderungen wie die alterungsbedingten Belastungen berücksichtigt. Solche Maßnahmen können das Vertrauen in die Finanzpolitik stärken und die negativen Effekte mildern“, so die EcoAustria-Chefin.

EcoAustria und Deloitte fordern Steuersenkungen für Unternehmen

Gleichzeitig empfiehlt das Institut übrigens in einer gestern veröffentlichten, von Deloitte beauftragten Studie umfassende Steuersenkungen für Unternehmen, um die Konjunktur zu beflügeln. Dazu zählen eine „Abgabensenkung auf den Faktor Arbeit um 4,8 Milliarden Euro“ und eine Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt.) um zwei Prozent auf 21 Prozent mit einem prognostizierten Volumen von rund einer Milliarde Euro Entlastung für Unternehmen.

Abgabenreduktion bei Faktor Arbeit soll sich nahezu selbst finanzieren

Die erstgenannte Maßnahme würde sich nahezu selbst finanzieren, rechnet Köppl-Turyna vor: „Unsere Berechnungen verdeutlichen, dass Abgabenreduktionen beim Faktor Arbeit mit positiven Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekten im Ausmaß von rund 30.000 Personen beziehungsweise 4,5 Milliarden Euro verbunden sind sowie die Konsum- und Investitionsnachfrage stärken. Zudem führen die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu zusätzlichen öffentlichen Einnahmen.“

Erhöhung des Pensionsantrittsalters soll KöSt.-Senkung gegenfinanzieren

Ansonsten empfehlen EcoAustria und Deloitte zur Gegenfinanzierung die bereits genannten Maßnahmen, darunter die schrittweise Anhebung des gesetzlichen und faktischen Pensionsantrittsalters, eine Abschaffung der „wenig zielführenden“ Bildungskarenz und eine Reform des Klimabonus.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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