04.11.2024
ARBEITSERLAUBNIS

Rot-Weiß-Rot-Karte: Neuer „Pre-Check“ soll Verfahrensdauer bei AMS halbieren

Qualifikationen von Rot-Weiß-Rot-Karte-Antragsteller:innen sollen durch den "Pre-Check" künftig nicht mehr individuell geprüft werden müssen.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Wenn es um die Rot-Weiß-Rot-Karte geht, können heimische Unternehmer:innen so richtig emotional werden. Die Emotionen sind häufig negativer Natur, denn die Dauer der Verfahren zur Arbeitsbewilligung für Drittstaats-Angehörige in Österreich ist – trotz gewisser Verbesserungen in den vergangenen Jahren – immer noch viel zu lang, so der Tenor.

AMS muss bislang Qualifikationen immer einzeln prüfen

Einer der Gründe dafür ist etwa, dass das, gemeinsam mit den Niederlassungsbehörden in den politischen Bezirken, zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) die Qualifikationen sämtlicher Antragsteller:innen einzeln prüfen muss. Dass also Person A mit dem selben Studienabschluss im selben Land die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen hat, bringt keine Beschleunigung für Person B.

„Pre-Check-Register“ soll Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen

Das soll nun geändert werden, wie Wirtschaftsminister Martin Kocher heute bei einer Pressekonferenz ankündigte. Ein sogenanntes „Pre-Check-Register“ soll nämlich Ausbildungen, Berufe und Qualifikationsprofile im Herkunftsland mit österreichischen Standards vergleichbar und damit Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen.

Verfahrensdauer von Rot-Weiß-Rot-Karte bei AMS soll halbiert werden

Das soll zumindest die Verfahrensdauer beim AMS von derzeit durchschnittlich 25 Tagen auf weniger als zwei Wochen halbieren. Generell beträgt die Dauer bis zur Bewilligung momentan im Schnitt zwei Monate. Dabei gibt es jedoch große Divergenzen zwischen den zuständigen Niederlassungsbehörden in den Bezirken, die sich auch in der Bundesländer-Statistik niederschlagen.

Start mit Pre-Check-Register für die Philippinen

Den Start macht nun ein Pre-Check-Register für die Philippinen, deren Einwanderer:innen unter anderem im Pflegebereich eine große Rolle spielen, das insgesamt 102 Qualifikationen umfasst. Danach sollen zunächst die „RWR-Fokusländer“ Indonesien, Brasilien, Kosovo und Albanien folgen. Die meisten Rot-Weiß-Rot-Karten – bis Ende September waren es dieses Jahr rund 7.500 – werden aktuell übrigens an Personen aus Bosnien und Herzegowina, gefolgt von China, Serbien, Indien und der Türkei vergeben.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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