07.06.2024
UMSTRUKTURIERUNG

uptraded: Online-Tauschmarkt geht offline

Offline ist gerade viel los beim Tiroler Startup uptraded: Nach einigen kleineren Tauschevents wird nun Ende Juni der erste mehrtätige Pop-Up-Markt in Wien ausgerichtet. Die App, das eigentliche Herz des uptraded-Konzepts, ist hingegen seit einigen Tagen nicht mehr verfügbar. Was ist da los? brutkasten hat mit Co-Gründerin Anna Greil gesprochen.
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uptraded-Co-Gründerin Anna Greil. (c) Uptraded

Ausbeuterische Bedingungen, Kinderarbeit, giftige Chemikalien. Fast jede:r ist sich der negativen Konsequenzen von Fast Fashion bewusst. Trotzdem kommt man bei den meisten gängigen Modemarken und -ketten nicht um das schlechte Gewissen herum.

Aber uptraded-Gründerinnen Anna Greil, Kayla De Leon und Oi Leng Cheong wollen sich nicht darüber auslassen, wie schlecht die Fashionindustrie ist. Das komme ihnen nicht ehrlich vor – die selbsternannten revolutionären Fashionistas lieben nämlich selbst auch Mode. Deshalb haben sie 2022 die uptraded-App gegründet und ihr Startup um sie herum aufgebaut.

Das „Tinder für Mode“ matcht Leute, die die Kleidungsstücke des jeweils anderen liken, und vernetzt sie für den Tausch. Das Ziel: mehr Positivität und gutes Gewissen in den Kleiderschrank zu bekommen. Durch Second-Hand-Klamotten, der nachhaltigsten Form von Mode, soll das „Slow Fashion Movement“ angefeuert werden.

Das Konzept, für neue Sachen lediglich mit alten, ungeliebten bezahlen zu müssen, ist ein großes Incentive für vor allem junge, umweltbewusste Menschen mit begrenztem Budget. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder: Über 20.000 Nutzer:innen verzeichnet die Plattform mittlerweile.

uptraded-App außer Betrieb: „Es kommt etwas Großartiges“

Wenn man die uptraded-App als ein „Tinder für Mode“ bezeichnet, sind die Tauschevents des Tiroler Startups wohl eine Art Blind-Dating. In letzter Zeit hat das Startup verstärkt auf solche Vor-Ort-Tauschbörsen gesetzt, bei denen Interessierte mit ihren alten Sachen vorbeikommen und sich durch die der anderen durchstöbern können.

Eigentlich war seit der Gründung vor zwei Jahren die App mit der Swipe-Funktion für Kleidung das Herz von uptraded; diese wurde jedoch nun vom Netz genommen. Seit drei Tagen liest man beim Öffnen lediglich die etwas kryptische Nachricht: „Wir schließen die uptraded App, weil etwas Großartiges kommt“. Wird uptraded also nun komplett zur Vor-Ort-Tauschbörse umstrukturiert?

Nicht ganz. Man wolle den Offline-Standbein zwar stärken, aber die App solle trotzdem weiterbestehen, so Greil. Das Konzept werde lediglich neu aufgesetzt, in etwa zwei Monaten soll der Relaunch erfolgen. „Wir wollen uns mehr auf Offline konzentrieren als jetzt, ja. Bei dem Tauschladen ist auch so ein bisschen die Überlegung da, das dauerhaft zu machen, wenn das gut funktioniert. Ich glaube aber nach wie vor, dass die Online-Komponente extrem stark vertreten bleibt“, sagt Co-Gründerin Anna Greil.

„Tinderfunktion“ in der Schwebe

In der neuen Version sollen einige Flaws ausgebügelt werden: Wie User:innen berichten, müsse man derzeit viele Kleidungsstücke einstellen und gleichzeitig auch sehr aktiv swipen, um die Chance auf ein „Match“ in der App zu erhöhen. Die Zahl der Swipes pro Tag ist jedoch in der Gratis-Version der App limitiert. In Zukunft sollte man – wie bei den Tauschmärkten auch – für alle hochgeladenen Artikel „SWOPs“, also eine Art Credit, bekommen, mit der man Kleidungsstücke „kaufen“ kann, ohne ein Match haben zu müssen.

Beim Webshop, den uptraded nun seit einigen Monaten stärker forciert, werden die „SWOPs“ ebenfalls bereits angewendet. Im Zuge des Relaunches wird die App mit dem Webshop fusioniert und dieses System übernommen. Ob die „Tinderfunktion“ damit in Zukunft obsolet sein wird, stehe laut Greil noch nicht fest.

Außerdem feile man an einer Premium-Version der App für Nutzer:innen, die einen Shoppingvorteil haben wollen. Bisher beschränkten sich die Einnahmen von uptraded auf die Tauschgebühr von einem Euro pro Teil – ein nicht besonders rentables Modell. Gleichzeitig startet das Startup in eine neue Fundraising-Phase. Finanziert hatte sich uptraded zunächst durch Eigenkapital und Förderungen; vergangenen Dezember beteiligte sich auch Johannes Cech, der bereits in einer frühen Phase beim Wiener Unicorn-Kandidat “refurbed” einstieg, an dem jungen Unternehmen, wie brutkasten bereits berichtete.

Mehr Offline-Fokus

Bis zum Relaunch konzentriere sich das fünfköpfige Team nun auf ihre Offline-Tauschmärkte. Nach „bescheidenen Anfängen“ haben diese Events mit Flohmarktcharakter an Popularität gewonnen. Bisher haben sie sich vor allem auf Innsbruck beschränkt, nun wird von 21. bis 23. Juni auch der erste Pop-up-Tauschmarkt in Wien abgehalten. In der Kolingasse nahe der Hauptuni können täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr Klamotten vorbeigebracht und getauscht werden. Und was übrig bleibt, kann man für den App-Relaunch im Spätsommer nochmal zurück in den Kasten werfen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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