20.12.2023
THEMENPARTNERSCHAFT

Martin Schiefer: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“

Klimaschutz ist in allen Bereichen des Lebens angekommen – aber auch im Vergaberecht? Rechtsanwalt und Vergaberechtsexperte Martin Schiefer zu Möglichkeiten, durch die die öffentliche Hand Nachhaltigkeit forcieren kann.
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Rechtsanwalt Martin Schiefer
Rechtsanwalt Martin Schiefer | Foto: Studio Koekart

Mittels Vergaberecht das Klima retten? Eine These, die im ersten Moment nicht unbedingt selbsterklärend ist, doch auf den zweiten Blick umso mehr Sinn macht. Martin Schiefer, Rechtsanwalt bei Schiefer Rechtsanwälte und Vergaberechtsexperte, war zu diesem Thema zu Gast im brutkasten-Studio. Gemeinsam mit Klimawissenschaftler Holger Hoff von der Karl-Franzens-Universität Graz diskutierte er mit Dejan Jovicevic, CEO und Co-Founder von brutkasten, über Klimaneutralität, Incentives und Zukunftschancen.

Der Konnex zum Vergaberecht ist in Klimafragen schnell vorhanden: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“, so Martin Schiefer gleich zu Beginn des Talks – nämlich dann, wenn Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien in Ausschreibungen stärker unter Berücksichtigung konkreter Nachhaltigkeitsziele definiert werden. Dann müssen auch Unternehmen den Umweltgedanken in ihre Entscheidungen miteinbeziehen. In der Praxis bedeute das, die von der EU vorgeschriebenen ESG-Kriterien großzügig zu berücksichtigen und, so Schiefer, im Idealfall sogar darüber hinauszugehen.

Holger Hoff will „ins Handeln kommen“

Klimaforscher Hoff ist an der Uni Graz Interface Manager im Field of Excellence with Climate Change. Was das genau heißt? „‚Ins Handeln kommen‘ ist genau die Umschreibung, die unser Tun sehr gut charakterisiert.“ Schon in den 1990ern habe er, damals in Potsdam, Erkenntnisse auf den Tisch gelegt, die ein Handeln erforderlich gemacht hätten. „Damals hätte man auch mit einem Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen pro Jahr das 2050er-Neutralitätsziel erreicht.“ Der derzeitige Modus Operandi würde aber keine Handlung forcieren – es fehle auch an Anreizsystemen. Sein Feld befasse sich daher mit der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxispartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, so Hoff.

Wie das jetzt mit dem Vergaberecht zusammenpasst? „Die Frage, die wir uns beide stellen, ist, welche Zugänge man bei Unternehmen belohnt“, so Schiefer. Die Idee: Firmen, die sich freiwillig mit der Thematik der Nachhaltigkeit beschäftigen, könnten schlicht bevorzugt werden; beispielsweise in der deutschen Automobilbranche: Diese verlange von österreichischen Zulieferern laut Schiefer, ökologischer zu produzieren und die Sicherheit von Lieferketten herzustellen. „Das kostet natürlich Geld, Energie und Fantasie, macht sich mittel- und langfristig aber bezahlt.“

Öffentliche Gelder seien dabei nicht nur ein großer wirtschaftlicher Faktor – sie haben auch Gestaltungskraft. „Wir appellieren an die öffentliche Hand: Warten wir nicht, bis alle EU-Regulatorik umgesetzt ist, sondern fördern wir bereits jetzt Unternehmen, die sich schon auf diesem Pfad befinden, und berücksichtigen diese entsprechend in Vergabeprozessen.“

Martin Schiefer: Klimaschutz mehr als nur CO2-Reduktion

Die konkreten belohnenswerten Ansätze beginnen bei der nachhaltigen Mitarbeiter:innen-verpflegung und reichen bis zu Transportwegen oder Maßnahmen in der Logistik. Auch im Bau gebe es wünschenswerte Ansätze: „Klimaschutz ist ja nicht nur CO2-Reduktion, sondern auch das Verhindern von weiterer Bodenversiegelung sowie Werterhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen“, so Schiefer.

Öffentliche Auftraggeber dürften ruhig hohe Anforderungen stellen und sich beispielsweise auch eine Transformation bei ihren Auftragnehmern wünschen, die gewisse Geschäftsmodelle schlicht nicht mehr zulässt.

Was bei allen Nachhaltigkeitsbestrebungen allerdings vermieden werden müsse, sei eine potenzielle Abwanderung von Auftragsvergaben in Regionen, in denen niedrigere Umweltstandards herrschen. Dann hätte man mit Regulierungsmaßnahmen einzig eine Verschlechterung derheimischen Wirtschaft erreicht. Daher sind laut Schiefer auch Fragen der Lieferketten in Ausschreibungen essenziell, um gerade im öffentlichen Bereich der Umgehung nicht Tür und Tor zu öffnen.

Schiefer: Klimaschutz globales Thema – und kein regionales

Anders sehe die Sache aus, wenn Nachhaltigkeit auch bei einer Produktion im Ausland sichergestellt werden kann. Grüner Wasserstoff könne beispielsweise laut Hoff in anderen Gebieten der Welt durch bessere Ressourcenverfügbarkeit effizienter hergestellt werden. Durch europäisches Know-how in Verbindung mit Produktionskraft könnten sich sogar Win-win-Situationen ergeben, wie es etwa in Namibia oder Marokko der Fall ist. Klimaschutz sei immerhin ein „globales Thema und kein regionales“, so Schiefer.

Alle Nachhaltigkeit der Welt habe aber leider wenig Nutzen, wenn das Produkt dann keine Nachfrage erfahre, so Hoff. Hier komme die Werbung ins Spiel: „Im Moment ist die Zielsetzung von Werbung nicht, nachhaltige Produkte stärker am Markt zu pushen. Aber man könnte es forcieren“, so der Klimawissenschaftler. Dabei müsse allerdings sichergestellt werden, dass es sich um „echte“ Nachhaltigkeit handle – und nicht um Greenwashing.

Hoff: Preis in der Klimawandelbekämpfung immer ein Faktor

Der Preis werde in Fragen der Klimawandelbekämpfung immer ein ausschlaggebender Faktor bleiben. Allerdings sei auch hier die Weitsicht eines eventuellen Skalierungseffekts notwendig. Hoff nennt als Beispiel die Solarpanelindustrie in Brandenburg: Mit staatlicher Unterstützung wurde diese Branche dort aufgebaut, dann sei das Ganze nach China abgewandert.

Aus lokaler und wirtschaftlicher Sicht sei so etwas natürlich bedauerlich, aus klimatechnischer Sicht sei der Prozess allerdings ideal verlaufen: „Die Etablierung erfolgte durch die öffentliche Hand, die Skalierung in einem billigeren Markt“, so Hoff. „Wichtig ist, dass eine Skalierung stattgefunden hat. Denn nur so kann Strom aus erneuerbaren Energien billiger als Strom aus fossilen Energien werden.“

Der gesamte Videotalk mit Martin Schiefer und Holger Hoff:


Nachhaltige Beschaffung in Österreich

2003 wurden alle EU-Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung zu erstellen. So entstand der österreichische Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung, kurz „naBe-Aktionsplan“. 14 % des BIP in Österreich werden für Aufträge im Rahmen der öffentlichen Beschaffung vergeben – öffentliche Auftragsvergabe spielt also eine immense wirtschaftliche Rolle.

2010 wurde die Erarbeitung des „naBe-Aktionsplans“ von der österreichischen Regierung beschlossen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit der Koordination der dafür notwendigen Maßnahmen betraut. 2021 hat Bundesregierung den aktualisierten „naBe-Aktionsplan“ abgesegnet – nach einer Evaluierungs- und Überarbeitungsphase wurden 16 Produktgruppen wie etwa Hochbau, Fahrzeuge oder Lebensmittel festgelegt.

Mit dem „naBe-Aktionsplan“ werden drei Ziele angestrebt: Verankerung der nachhaltigen Beschaffung in allen Bundesinstitutionen, Harmonisierung der Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und Sicherung der Vorreiterrolle Österreichs bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der EU. Alle drei Dimensionen sind zu beachten: Umwelt, Soziales und Ökonomie. Im besten Falle ist eine nachhaltige öffentliche Beschaffung mit Verbesserungen in allen drei Kategorien verbunden. Mindestens notwendig sind jedoch positive Effekte in einer Dimension – ohne Verschlechterung in den anderen beiden.

Diese Themenpartnerschaft wurde in Kooperation mit Schiefer Rechtsanwälte umgesetzt.

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froots CEO David Mayer-Heinisch und froots Investor & Advisor Andreas Treichl bei der Pressekonferenz im Café Landtmann © Roland Unger/froots
froots CEO David Mayer-Heinisch und Andreas Treichl bei der Pressekonferenz im Café Landtmann © Roland Unger/froots

“Die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Österreich schrumpft“, heißt es in der jüngsten Aussendung des österreichischen Fintech-Unternehmens froots. Die Zahl der Verträge in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge hat sich seit ihrem Höchststand von 1,6 Millionen im Jahr 2012 laut Finanzmarktaufsicht mehr als halbiert. Parallel dazu ist das Prämienvolumen in der Lebensversicherung seit 2010 um rund ein Drittel zurückgegangen und lag laut den letzten verfügbaren Verbandsdaten im Jahr 2024 bei etwa 5,2 Milliarden Euro. Als wesentlichen Grund für diese Entwicklungen nennt das 2020 gegründete Wiener Startup die hohen Gebührenstrukturen traditioneller Produkte. Nun versucht das Unternehmen, mit einem veränderten Kostenmodell anzusetzen.

Trennung von Versicherungsmantel und ETF-Investment

Das Kernkonzept des neuen Produkts beruht auf der Trennung der rechtlichen Versicherungshülle vom eigentlichen Investment. Während ein Versicherungspartner den notwendigen Rahmen für die KESt-Befreiung stellt, übernimmt froots die Vermögensverwaltung auf Basis von ETFs.

Das Startup verzichtet dabei nach eigenen Angaben auf die branchenübliche „Zillmerung“ – bei der Abschlussprovisionen direkt von den ersten Prämienjahren abgezogen werden – sowie auf Kickbacks an die Vermittler:innen. „Alles, was den Kundinnen und Kunden keinen Mehrwert bringt, haben wir weggelassen“, erklärt David Mayer-Heinisch, Gründer und CEO von froots, der erst kürzlich die Zusammenarbeit mit Christian Teichmann als neuem CFO und COO startete. Stattdessen verrechnet das Fintech eine jährliche All-in-Fee von einem Prozent, zuzüglich der regulären ETF-Kosten und einer altersabhängigen Risikoprämie für die Versicherung.

Die Konditionen im Detail

Die Mindesteinlage liegt bei 100 Euro monatlich oder einem Einmalbetrag von 5.000 Euro, die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Das Einsparpotenzial untermauert das Unternehmen mit einer Modellrechnung der Vergleichsplattform fynup: Wer 30 Jahre lang monatlich 300 Euro anlegt, soll mit dem froots-Modell am Ende rund 50.000 Euro mehr erhalten als mit einer durchschnittlichen fondsgebundenen Lebensversicherung – laut Berechnung 269.000 statt 219.000 Euro.

Die Modellrechnung basiert dabei auf einer angenommenen Wertentwicklung von 7 % p.a. vor Kosten und gilt für einen 35-jährigen männlichen Sparer. Bei einer Einmalveranlagung desselben Gesamtbetrags fällt der Unterschied laut fynup noch deutlicher aus und erreicht knapp 100.000 Euro.

Investoren fordern Reform der dritten Säule

Unterstützt wird das Fintech von prominenten Investoren wie Reinhold Baudisch (durchblicker), Georg Kapsch und dem ehemaligen Erste-Group-Chef Andreas Treichl, der sich bereits früh als Seed-Investor an froots beteiligte. Letzterer plädiert für strukturelle Änderungen: „Wir müssen die dritte Säule neu beleben, damit wir das Gesamtsystem wie in den skandinavischen Staaten entlasten und wieder in die Zukunft investieren können.“

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