26.04.2024
EXZELLENZZENTRUM

ESA-Phi-Lab: Neuer Hub für SpaceTech-Startups am Flughafen Schwechat

Jenes am Flughafen Wien-Schwechat ist das erste von europaweit zwölf ESA-Phi-Labs. Bereits zum Start zog das Scaleup Enpulsion ein.
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ESA-Phi-Lab - vlnr.: ESA-Generaldirektor Josef Aschbacher, LH-STv. Stephan Pernkopf, Bundesministerin Leonore Gewessler, Flughafen Wien-Vorstand Günther Ofner und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei einer Führung von Enpulsion-Geschäftsführer Alexander Reissner in den neuen Räumlichkeiten | (c) Ben Leitner
vlnr.: ESA-Generaldirektor Josef Aschbacher, LH-STv. Stephan Pernkopf, Bundesministerin Leonore Gewessler, Flughafen Wien-Vorstand Günther Ofner und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei einer Führung von Enpulsion-Geschäftsführer Alexander Reissner in den neuen Räumlichkeiten | (c) Ben Leitner

Zwölf ESA-Phi-Labs sollen in Europa insgesamt entstehen. Das erste davon wurde heute eröffnet. Und zwar am Flughafen Wien-Schwechat. Das Kooperationsprojekt zwischen der Europäischen Weltraumagentur (ESA), dem Klimaschutzministerium und dem Land Niederösterreich soll als “Exzellenzzentrum für Weltraumtechnologie” SpaceTech-Startups unterstützen. Operativ umgesetzt wird es vom niederösterreichischen Technologieinkubator accent, der bereits seit acht Jahren eng mit der ESA zusammenarbeitet. Zudem sind tecnet equity, Brimatech und Enspace als Partner an Bord. Schon zum Start bezog das niederösterreichische SpaceTech-Scaleup Enpulsion mit 80 Mitarbeiter:innen neue Räumlichkeiten am Flughafen Wien-Schwechat.

Kombination aus intensiver Begleitung und Zuschüssen für Startups

Der namensgebende griechische Buchstabe Phi stehe für das Streben nach Wissen, heißt es anlässlich der ESA-Phi-Lab-Eröffnung. Das Zentrum diene dazu, neue Geschäftsideen und Startups mit Hilfe von Inkubationsdiensten, geistigem Eigentum und Technologietransfer zu unterstützen. Mittels sogenannten “Scaleup-Investitionen” soll es Unternehmen dabei unterstützen, mehr Risiken einzugehen, schneller auf den Markt zu kommen und private und institutionelle Investoren anzuziehen.

Das ESA-Phi-Lab Austria soll Projektteams intensiv begleiten und finanziell unterstützen, um ihre Prototypen auf ein seriennahes Niveau zu entwickeln, heißt es weiter. Man setze auf eine Kombination aus intensiver Begleitung mit Schulungen und Coachings im Bereich Geschäftsmodellentwicklung sowie auf direkte finanzielle Zuschüsse für die Entwicklung.

Gemeinsam 10 Millionen Euro in ESA-Phi-Lab investiert

“Gemeinsam werden zehn Millionen Euro investiert, wobei das Land Niederösterreich einen wesentlichen Anteil an den Kosten mitträgt. Damit wollen wir auch potenzielle Gründerinnen und Gründer aus Europa für den Standort Niederösterreich begeistern”, kommentiert die Niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

“Österreich soll seinen innovativen und wettbewerbsfähigen Weltraumsektor, der die Nachhaltigkeit auf der Erde und im Weltall unterstützt, weiter stärken und festigen”, meint Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. “Ein zentrales Anliegen dabei ist, dass neue Akteure in den Weltraumbereich einsteigen, neue Ideen und Innovationen kommerziell umgesetzt werden und diese Startups auch wachsen und so Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.”

Von ESA-Generaldirektor initiiert

Und Josef Aschbacher, Generaldirektor der ESA, erklärt zur Eröffnung: “Während meiner Zeit als Direktor für Erdbeobachtung bei der ESA habe ich das Phi-Lab-Konzept zur Kommerzialisierung des Weltraums eingeführt, indem ich die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten durch transformative und bahnbrechende Innovationen beschleunigt habe.” Mit der Eröffnung des ESA-Phi-Lab Austria werde man dieses Konzept auf alle Bereiche der Raumfahrt ausweiten und Schlüsselakteure mit unterschiedlichen Fachgebieten, Hintergründen und Gemeinschaften zusammenbringen.

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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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