24.01.2024

FFG stellt 45 Millionen Euro für Pharma-Standort Österreich bereit

BMAW und FFG fördern gezielt Forschungs- und Unternehmensprojekte im Pharmabereich: Das Austrian Life Sciences Programm soll 45 Millionen Euro bereitstellen.
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Der Life-Sciences-Sektor ist im Vergleich zu anderen Forschungssektoren der innovationsfreudigste. Aus diesem Grund eröffnet die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft das neue „Austrian Life Sciences“-Programm, das über 45 Millionen Euro an Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, klinische Studien und Leitprojekte in Österreich unterstützen soll. Das Paket läuft von 2024 bis 2026.

FFG fördert Life Sciences gezielt

Die zu fördernden Projekte sollen indes im Life-Science- und Pharma-Sektor angesiedelt sein. Das Geld soll gezielt dazu verwendet werden, unternehmerische und angewandte Forschung im Pharma- und Life-Science-Bereich entlang des gesamten Entwicklungszyklus zu fördern.

In den Life-Science-Sektor fallen unter anderem Berufsprofile der Biotechnologie, der Molekularbiologie sowie der Pharmaindustrie, der Medizin und der Medizintechnik.

Eine, drei oder vier Millionen: So hoch sind die Fördersummen

Die Förderobergrenzen liegen bei Unternehmensprojekten der Industriellen Forschung bei einer Million Euro. Bei Unternehmensprojekten in der Experimentellen Entwicklung sowie bei klinischen Studien liegt die Obergrenze bei drei Millionen Euro, bei Leitprojekten sogar bei vier Millionen Euro.

Kocher: Pharma-Branche „stärkt die Zukunftsfähigkeit“

Österreich zähle mittlerweile zu den führenden Pharma-Standorten, so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). „Die Pharma-Branche zählt zu den strategischen Schlüsselindustrien und mit über 60.000 Beschäftigten auch zu den wichtigsten Arbeitgebern. Darüber hinaus stärkt sie die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Resilienz des Standorts. Es ist unser Ziel, die besten Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten und für heimische Betriebe zu schaffen, um die Gesundheitsversorgung sowie Wohlstand und Arbeitsplätze im Land zu sichern. Daher investieren wir 45 Millionen Euro zusätzlich in den Life Science- und Pharmastandort Österreich“, sagt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Mit dem ‚Austrian Life Sciences-Programme‘ bietet die FFG nun seit zwei Jahren ein Erfolg versprechendes Förderinstrument an – dies bestätigt auch die hohe Nachfrage“, fügt FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth hinzu.

Pharma-Beschäftigung seit 2018 um 8,9 Prozent gestiegen

Nach Angaben der Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) erzielten die über 1.000 in Österreich angesiedelten Life-Science-Firmen im Jahr 2020 einen Umsatzrekord von 25,1 Milliarden Euro. Damit würden mehr als sieben Prozent des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) auf den Life Science Sektor entfallen. Aktuell seien über 60.000 Arbeitskräfte in der Branche beschäftigt, seit 2018 werde ein Beschäftigungsplus von 8,9 Prozent beobachtet.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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