22.12.2023

Wiener Investorengruppe epoona übernimmt steirischen Kranspezialist Penz Crane

Der steirische Familienunternehmen Penz Crane gilt als Technologieführer für Holz- und Recyclingkräne. Im Zuge einer Nachfolgeregelung übernimmt nun die Wiener Investorengruppe epoona das Unternehmen.
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(c) Penz Crane

Bereits seit 2021 tätigt die Wiener Beteiligungsgesellschaft epoona Investments in heimische Unternehmen – darunter auch in Startups. So beteiligte sich epoona 2022 beispielsweise am österreichischen CleanTech-Scaleup ecop oder dem Spin-off der neoom group Imhotep, das einen atmosphärischen Wassergenerator auf den Markt gebracht hat.

Neben Startup-Beteiligungen ist epoona zudem auf der Suche nach Klein- und Mittelstandsbetrieben, die sich in einer Nachfolgesituation befinden. Eine derartige Unternehmensnachfolge tritt epoona nun beim steirische Familienunternehmen Penz Crane an, wie die Beteiligungsgesellschaft am Freitag bekannt gab.

epoona: „Produktionsstandort bleibt erhalten“

Das bereits 1966 gegründete Unternehmen Penz Crane gilt als Erfinder des Z-Krans – eines zusammenklappbaren mobilen LKW-Krans. Dieser kommt in erster Linie im Forst- und Recyclingsektor zum Einsatz. Mit der Innovation entwickelte sich Penz Crane in Österreich zu einem Technologieführer in diesem Nischensegment.

(c) PenzCrane

Der bisherige Familienbetrieb mit dem Produktionsstandort im steirischen Aichdorf soll als „eigenständiges Unternehmen“ erhalten bleiben, wie es von epoona in einer Aussendung heißt. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. „Wir waren nicht auf der Suche nach einem Finanzinvestor, sondern nach Partnern für unseren Traditionsbetrieb“, kommentiert Rochus Penz die Nachfolgeregelung.

Neuer Geschäftsführer möchte „europäische Präsenz“ ausbauen

Der neue Geschäftsführer und Mitgesellschafter von Penz Crane ist Christian Rauscher. Er hat einen Background als Manager in der Automotive- und Maschinenbauindustrie. Künftig soll er operativ die Geschäfte von Penz Crane leiten. Dazu heißt es, dass die „europäische Präsenz“ von Penz Crane weiter ausgebaut werden soll. Konkrete Ziele wurden vorerst allerdings nicht genannt.

Der gebürtige Zeltweger begann seine Laufbahn als Projektleiter bei Magna Steyr und Produktionsleiter der KTM Sportmotorcycle AG. Erfahrung im Bereich der Internationalisierung sammelte Rauscher zudem als Geschäftsführer von Liebherr Transportation Systems und später als Technischer Vorstand des oberösterreichischen Anlagenbauers Wintersteiger AG.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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