20.12.2023

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

Interview. Steuern wir auf eine Artificial General Intelligence (AGI) zu - oder stoßen die aktuell populären Ansätze bei künstlicher Intelligenz (KI) bald an ihre Grenzen? KI-Forscher Günter Klambauer von der Johannes Kepler Universität Linz erläutert im brutkasten-Gespräch den aktuellen Stand - und wie es mit KI weitergehen könnte.
/artikel/klambauer-neue-ideen-sprachmodelle
KI-Professor Günter Klambauer
Günter Klambauer | Foto: Johannes Kepler Universität Linz

Günter Klambauer ist assozierter Professor für künstliche Intelligenz an der Johannes Kepler Universität Linz. Im brutkasten-Interview erläutert er, wie die Fortschritte bei großen Sprachmodellen (Large Language Models – LLMs) aus technischer Sicht zu bewerten sind und welche Zukunftszenarien für künstliche Intelligenz überhaupt realisitisch sind.


brutkasten: Beruhen die aktuellen Fortschritte bei Large Language Models (LLMs) auf besseren Algorithmen oder doch eher auf stärkerer Rechenpower und höherer Skalierung?

Günter Klambauer: 2019 hat man herausgefunden, dass man einfach durch das bloße Größermachen von Modellen deutliche Verbesserungen erzielen kann. Diese Modelle sind sogenannte künstliche neuronale Netze und bei deren Entwicklung kann man einfach entscheiden, wie groß die sind. Man kann die größer machen, indem man einfach eine Zahl im Programm ändert. 

Für manche in der Forschung war das ein bisschen enttäuschend, denn bis dahin ist man davon ausgegangen, dass man dafür neue Algorithmen brauchen würde. Tatsächlich hat sich aber eben herausgestellt, dass sich die Modelle durch das bloße Größermachen verbessern. 

Das führt aber dazu, dass man mehr Rechenpower benötigt. Für die IT-Giganten wie Google, Facebook, Amazon oder OpenAI war das super. Die verfügen über große Rechenzentren und konnten ihre Modelle einfach immer größer und größer machen. 

Allerdings beruhen nicht alle Fortschritte nur auf Skalierung. Es hat schon auch die sogenannte Transformer-Technologie benötigt. Sie hat dazu geführt, dass Sprachmodelle eben nicht nur übersetzen, sondern auch generieren – basierend auf Texten oder Vervollständigen. Das ist, was wir als Generative Pre-Trained Transformers, als GPTs, kennen.

Welche Rolle spielen die Datensätze dabei?

Das ist die zweite Achse, man füttert die Modelle mit mehr Daten. Früher waren die Datensätze vergleichsweise klein – mit ein paar Milliarden Wörtern aus Wikipedia. Mittlerweile muss man sich das so vorstellen, dass der gesamte textuelle Teil des Internet für das Training verwendet wird – viele Terabytes an Daten. Die Modelle verbessern sich also aus zwei Richtungen: Größere Datensätze sind die eine, und die Modelle vergrößern ist die andere. Beides hilft. 

Wie lange kann man diese Sprachmodelle durch Skalierung weiter verbessern? Erreichen wir Grenzen der Skalierung?

Das weiß man jetzt noch nicht, aber ich glaube schon, dass wir jetzt an dem Punkt sind, an dem Hochskalierung nicht mehr so viel bringt wie früher. Ab jetzt brauchen wir neue Ideen für Sprachmodelle – und neue Technologien. 

Allerdings kann man es oft auch nicht mit Sicherheit sagen: Wenn man nicht zu den IT-Giants gehört, kann man das schwer überprüfen, wo wir gerade stehen. Ein Sprachmodell wie GPT-4 von OpenAI trainiert auf zehntausenden Grafikkarten gleichzeitig. Da gibt es in ganz Europa kein Rechenzentrum, das das durchrechnen könnte. 

Als OpenAI Ende November 2022 den Chatbot ChatGPT veröffentlicht hat, hat dies in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Wie war die Reaktion in der Wissenschaft?

Das war auch für die Wissenschaft erstaunlich. Ich war damals gerade auf einer wissenschaftlichen Konferenz. Dort sind die Leute herumgelaufen und haben ChatGPT am Handy ausprobiert und waren verblüfft. Natürlich haben wir seit 2014 den Trend gesehen, dass Sprachmodelle immer besser und besser wurden. 

Aber erstaunlich war auch, wie leicht zugänglich künstliche Intelligenz dadurch wurde. OpenAI hat dafür gesorgt, dass die Sprachmodelle sehr gut mit Menschen interagieren können. In der Forschung nennt man das “Human Alignment”. Das war etwas Neues. 

Das war übrigens auch ein zusätzlicher Trainingsschritt. ChatGPT hat nicht nur aus bestehenden Texten die Abfolge der Wörter gelernt, sondern es hat auch auf das sogenannte Reinforcement Learning with Human Feedback gesetzt. Es gab bei ChatGPT eine Phase, in der menschliche KI-Trainer dem Modell Feedback gegeben haben.

Dafür gab es allerdings auch Kritik, weil diese Trainer in Kenia rekrutiert wurden und für zwei Dollar in der Stunde gearbeitet haben. Aus wissenschaftlicher Sicht war dies aber ein zusätzlicher Trainingsschritt, über den die Modelle lernen konnten, die menschliche Intention besser zu verstehen.

Kritik gibt es auch der KI-Forschung generell – in Hinblick darauf, dass die Entwicklung außer Kontrolle geraten könnte und Risiken schlagend werden könnten, die jetzt noch nicht absehbar sind. Anfang des Jahres gab es sogar einen Aufruf, die KI-Forschung für ein halbes Jahr auszusetzen. Wie beurteilen Sie dies?

Dieser Call für ein Moratorium ist genau von jenen gekommen, die eigentlich selbst am meisten an dem Thema geforscht haben. Die haben dann auch keine Pause gemacht, sondern weiter Sprachmodelle trainiert.

Das Moratorium wurde wegen angeblich existenziellen Risiken gefordert – einem “Terminator”-Szenario, in dem eine KI die Weltherrschaft übernimmt oder die Menschheit auslöscht. Aber das lenkt einerseits von tatsächlich existenziellen Problemen ab – wie dem Klimawandel oder Atombomben. Andererseits lenkt es auch von den wirklichen Problemen ab, die mit den KI-Systemen schon heute bestehen: Es kommt zu unterschiedlichen Verzerrungen – etwa kann es sein, dass Modelle Frauen schlechter behandeln oder Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen übernehmen, weil diese in Texten im Internet, anhand derer sie trainiert wurden, enthalten waren. 

Für KI-Systeme legt man außerdem immer Ziele fest – beispielsweise, dass sie eine gute Wortabfolge geben. Wenn Sprachmodelle mit “I am as an AI Agent” antworten, verstärkt das unsere Tendenz zum Anthropomorphismus, also dass wir Dingen menschliche Eigenschaften zuschreiben.

Durch Filme wie “Terminator” kommt es zu dieser Idee, dass KI-Systeme eigene Ziele haben und den Menschen möglicherweise unterwerfen wollen – weil eben Menschen über anderen Menschen herrschen wollen. Ein KI-System will das aber gar nicht. “Intelligenz” an sich bedeutet überhaupt nicht, dass man über andere herrschen möchte – das ist auch wieder ein Anthropomorphismus. 

Für KI-Systeme geben wir die Ziele vor – eben für ein Sprachmodell, dass sie eine Wortfolge gut vorhersagt. Hier gibt es natürlich das Risiko des Missbrauchs – etwa dass so ein System eingesetzt wird, um Fake News zu erzeugen. Da ist ein tatsächliches Problem, da ist aber wieder der Mensch dahinter. Es ist nicht das Ziel des KI-Systems selbst, Fake News zu erzeugen.

Ist das Konzept einer Artificial General Intelligence (AGI) für Sie damit in den Bereich Science Fiction einzuordnen – oder ist eine solche doch ein Szenario, das in den nächsten Jahrzehnten eintreten könnte?

Ja, ich glaube, dass das ein Science-Fiction-Konzept ist, das sich wieder sehr an dem Konzept menschlicher Intelligenz anlehnt. Wenn KIs besser werden, bezieht sich das immer nur auf bestimmte Bereiche. In der Bilderkennung haben KIs menschliche Qualität schon erreicht. Teilweise ist es sogar so, dass es uns als Menschen bei Bildern, auf denen viele ähnliche Dinge sind, schwer gefällt, irgendwas zu erkennen. Für eine KI ist das dagegen einfach.

Es gibt Dinge, die für Menschen extrem einfach sind und für eine KI wahnsinnig schwer und das auch noch lange bleiben werden. Das betrifft zum Beispiel motorische  Fähigkeiten – sehen Sie sich einmal an, wenn ein Roboter etwas aufheben muss, das am Boden liegt. 

Dass sich eine KI immer weiterentwickelt und dann exakt die menschliche Intelligenz erreicht – das wird so nicht ablaufen. Es wird zuerst Zwischenstufen geben, aber nicht den einen Moment, an dem man sagt, jetzt ist eine AGI erreicht oder nicht. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel Bilderkennung oder Schach oder Go spielen, ist KI sogar dem Menschen schon überlegen.

Ist es somit aus Ihrer Sicht illusorisch, wenn davon gesprochen wird, dass künstliche Intelligenz irgendwann ein Bewusstsein entwickeln könnte?

Wenn Sie am Computer zwei Matrizen multiplizieren, sagt niemand, dass ein Ergebnis ein leichtes Bewusstsein habe. Genau das ist, was jetzt passiert. In einem neuronalen Netz werden sehr viele Matrix-Multiplikationen vorgenommen. Aber dass das Modell deswegen ein Bewusstsein entwickeln soll, ist meiner Meinung nach ein starker Anthropomorphismus.

Wenn man mit ChatGPT interagiert, erhält man häufig Antworten, die mit der Phrase „As an AI Agent,…“ eingeleitet werden. Das personifiziert sehr stark und versucht uns bis zu einem gewissen Grad glauben zu machen, dass wir wirklich mit einer Person interagieren. Ich hätte es daher bevorzugt, wenn ChatGPT in solchen Fällen „The Large Language Model…“ antworten würde. 

Wenn die gängigen aktuellen KI-Modelle nur mehr von den Tech-Giganten betrieben werden können, weil nur diese die notwendige Rechenpower haben – bedeutet dies, dass künftig einige wenige Large Language Models den Markt dominieren werden und diese auf alle möglichen Use Cases angewendet werden? Oder ist zu erwarten, dass Unternehmen eigene LLMs für spezifische Fälle trainieren und sich ebenfalls damit etablieren können? 

Das ist eine wirklich entscheidende Frage, über die ich mir auch schon viele Gedanken gemacht habe. Ich denke, dass es darauf hinauslaufen wird, dass es kleine Anzahl von diesen Modellen geben wird. Die Entwicklung könnte hier ähnlich verlaufen wie bei Suchmaschinen. Auch hier gab es am Anfang viele und mittlerweile sind es nur mehr einige wenige. Ich würde schätzen, dass am Ende drei bis fünf LLMs übrig bleiben, die die Leute verwenden. 

Die Frage ist dann: Wer sind diese Anbieter? OpenAI ist definitiv dabei. Schön wäre aber, wenn man es in Europa schaffen würde, ein europäisches Sprachmodell zu bekommen, dass dann zu europäischer Infrastruktur wird, die von Unternehmen verwendet werden kann. Ein Startup könnte dann also sagen, ich nehme dieses europäische Sprachmodell und passe es für meinen Einsatzzweck an.

Müsste ein solches europäisches Modell öffentlich finanziert werden? 

Die Finanzierung könnte zum Beispiel zum Teil öffentlich geschehen und zum Teil über private Investoren, etwa in Form einer Public-Private-Partnership. Wichtig ist jedenfalls immer die Rechenkapazität, die man braucht, um ein großes Sprachmodell zu entwicklen. Zwar gibt es auch in Europa Rechenzentren mit ein paar tausend Grafikkarten, aber die sind aus kleineren Einheiten aufgebaut und erlauben es normalerweise nicht, ein großes Sprachmodell auf allen Grafikkarten gleichzeitig zu trainieren.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 18 Stunden

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
vor 18 Stunden

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

KI-Experte Klambauer über Large Language Models: „Brauchen jetzt neue Ideen“