13.11.2023

Blockhealth: Linzer Startup meldet Konkurs an

Blockhealth konnte nach eigenen Angaben nicht genügend Kund:innen für seine E-Health-App Vivellio begeistern.
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Blockhealth - Das Blockhealth-Gründer-Team Matthias Bolz, Fabian Lichtenstein, Michael Ring
Das Blockhealth-Gründer-Team Matthias Bolz, Fabian Lichtenstein, Michael Ring | © fodo.media / Harald Dostal

Mit seiner App Vivellio wollte das 2018 gegründete Linzer Startup Blockhealth sowohl Patient:innen als auch Ärzt:innen das Leben erleichtern. Dazu wollte das Gründerteam, Fabian Lichtenstein, Matthias Bolz und Michael Ring, Probleme bei den Schnittstellen im Gesundheitswesen lösen. Dabei legte das Startup besonderen Wert auf Selbstbestimmung der Patient:innen.

Alle medizinischen Infos in einer App

Die App erlaubte es, eigene Befunde, Medikamente, Allergien, den Impfpass und vieles mehr abzuspeichern, auch von den eigenen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Zudem konnten Patient:innen auf Wunsch und mit ausdrücklicher Einwilligung über Vivellio Befunde mit Ärzt:innen austauschen. Auch künstliche Intelligenz kam zum Einsatz, um Patient:innen mit für sie nützlichen Informationen zu versorgen. Während der Corona-Pandemie führte Blockhealth zudem ein Telehealth-Feature ein – eine „digitale Augenklinik“.

Mehrere Preise für Blockhealth und Gründer

Das Startup wurde in den MedTech-Inkubator des oberösterreichischen Programms tech2b aufgenommen. Mitgründer Fabian Liechtenstein schaffte es 2020 unter die Forbes „30 unter 30“ in Österreich. Zudem konnte Blockhealth im Laufe der Zeit mehrere Preise gewinnen, darunter den Edison Award von tech2b und den Sonderpreis Econovius 2020 der Wirtschaftskammer Österreich. Liechtenstein gab den CEO-Posten im März dieses Jahrs ab.

Konkurs wegen zu geringen Nutzer:innenzahlen

Doch wie Angaben der Kreditschutzverbände zu entnehmen ist, musste Blockhealth nun Konkurs anmelden. Eine Fortführung des Unternehmens ist also nicht geplant. Laut einem Medienbericht, der sich auf Angaben von Creditreform stützt, bestehen Verbindlichkeiten gegenüber sieben Gläubiger:innen. Sieben Arbeitnehmer:innen sind von der Insolvenz betroffen. Als Insolvenzursache sei im Antrag angegeben, dass die erforderlichen Nutzer:innenzahlen nicht erreicht werden konnten, weswegen nicht ausreichend Einnahmen erzielt wurden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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