19.09.2023

Warum für mehr Chancengleichheit, Männer mehr Geld vom Staat bekommen müssen

"Was, wenn er Vater wird?" - diese Frage stellen sich die meisten Arbeitgeber:innen zurecht nicht, wenn sie junge Männer einstellen. Aber das könnte man ändern.
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Dominik Perlaki Väter Papas Papamonat Kindergeld
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Kelly Sikkema via Unsplash
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Es gibt Dinge, die lassen sich bei allem politischen Willen nicht ändern. Etwa, dass Männer keine Kinder gebären können. Womit wir beim Thema wären. Die meisten Frauen (und nicht binäre Personen mit weiblichen Geschlechtsorganen) in einer gewissen Alterspanne können Kinder gebären. Und das wird für sie bekanntermaßen und statistisch leicht belegbar zum Nachteil im Job.

“Was, wenn sie schwanger wird?” bleibt auch 2023 eine oft gestellte Frage von Arbeitgeber:innen, wenn es um die Einstellung junger Frauen geht. Man mag diesen Arbeitgeber:innen chauvinistische Boshaftigkeit vorwerfen, aber erstens kann man die Frage – leider – tatsächlich betriebswirtschaftlich rechtfertigen und zweitens führt der Vorwurf per se zu nichts.

Jungen Männern zu ihren Lasten mehr Geld geben

Wohl aber würde es etwas bringen, an der Schraube der erwähnten betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung zu drehen. Und zwar zulasten der jungen Männer. Und zwar, in dem der Staat ihnen mehr Geld gibt.

Bitte was?

Nochmal etwas ausführlicher. Ein entscheidender Grund, warum junge Frauen gegenüber jungen Männern im Bewerbungsprozess statistisch gesehen benachteiligt sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft. Durch eine solche entstehen Arbeitgeber:innen zwar nur in geringem Maße direkte zusätzliche Kosten, etwa durch Krankenstände. Doch eine Karenzvertretung zu finden und neu einzuschulen ist mitunter schwierig und schlägt sich auf die Effizienz. Dass die Mutter später wieder eingestellt werden muss, macht die Sache nicht leichter, weil dann wieder einer ineffiziente Rückübergabe erfolgen muss. Sogar gestandene Feminist:innen erwischen sich, wenn sie selbst ein Unternehmen gründen, plötzlich bei der Frage “Was, wenn sie schwanger wird?” – und schämen sich dann wohl ein bisschen.

Wer nicht bis zur Ursache vordringt, kann das Problem nicht lösen

Antidiskriminierungsgesetze und Awareness haben die Benachteiligung junger Frauen am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren gemildert. Doch es ist wie bei jeder Symptombekämpfung – wer nicht bis zur Ursache vordringt, kann das Problem nicht lösen. Womit wir argumentativ wieder am Anfang stehen würden: Frauen können Kinder gebären, Männer nicht.

Aber halt! Das Gebären selbst ist Arbeitgeber:innen nämlich egal. Es geht um die Wahrscheinlichkeit, für zumindest mehrere Monate auszufallen. Und diese Option, mehrere Monate auszufallen, gibt es zwar auch für Männer. Sie ist aber finanziell so unattraktiv, dass es nur wenige machen.

741,21 Euro

Das beginnt beim Papamonat, auf den – quasi parallel zum Mutterschutz – ein gesetzlicher Anspruch besteht (wenn man gewisse Fristen bei der Meldung einhält). 741,21 Euro bekommt man dafür vom Staat. Die Differenz zum üblichen Gehalt müssen Papas bzw. Partnerinnen sich erst einmal leisten können.

Schon etwas attraktiver ist vielleicht das einkommensabhängige Kindergeld. Dieses beträgt für bis zu ein Jahr lang 80 Prozent des Letztbezugs – allerdings höchstens rund 2.100 Euro im Monat. Für Gutverdiener ist das kein guter Anreiz, die meist ambitionierten Karrierepläne zu unterbrechen.

Insgesamt gehen im Schnitt der vergangenen Jahre rund 20 Prozent der heimischen Väter in Karenz – viele davon aber nicht länger als das gesetzliche Minimum von zwei Monaten, die aller wenigsten gleich lang oder gar länger als die Kindsmutter. Auch hierfür ist der wichtigste Grund wirtschaftlicher Natur: Die Papas verdienen im Durchschnitt mehr als ihre Partnerinnen. Finanziell geht es sich so herum also in den meisten Fällen besser aus.

Und damit wären wir wieder zurück: Wenn für Arbeitgeber:innen die Frage “Was, wenn er Vater wird?” ebenso wichtig werden soll, wie die Frage “Was, wenn sie schwanger wird?”, dann muss die Väterkarenz finanziell attraktiver werden. Das würde junge Männer dann am Arbeitsmarkt weniger attraktiv machen. (Manche Unternehmen, zuletzt etwa SAP, regulieren sich diesbezüglich übrigens bis zu einem gewissen Grad selbst.)

Ein konkreter Vorschlag:

Das soll natürlich nicht heißen, dass Männer im Verhältnis mehr Kinderbetreuungsgeld bekommen sollen als Frauen – das wäre in Sachen Gleichberechtigung absurd. Ein allgemein höherer Prozentsatz des Letztbezugs und eine höhere Obergrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld könnten wohl schon einiges bewirken. Wenn das dann erst ab sechs Monaten Karenzzeit gelten würde, gäbe es plötzlich gigantisch viel mehr Fälle, in denen Mamas und Papas bei der Karenz halbe-halbe machen würden. Und gigantisch viel mehr Fälle von Personaler:innen, die nicht mehr wissen, wen sie diskriminieren sollen.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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