27.06.2023

Vom Abfall zum Rohstoff: Herausforderungen & Chancen für Österreich im Bereich der Kreislaufwirtschaft

Gastbeitrag. Oliver Danninger, Michael Weingärtner und Jennifer Duhs von der Management- und Strategieberatung accilium erläutert, welche Schritte in Österreich im Bereich der Kreislaufwirtschaft gesetzt werden müssten.
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v.l.n.r. Oliver Danninger, Associate Partner & Capability Lead Sustainability & CSRD, Jennifer Duhs, Manager & Capability Lead Digital Marketplace, und Michael Weingärtner, Senior Manager & Capability Lead Digital Process Ecxellence | (c) accilium

Der European Green Deal beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen, um die europäische Wirtschaft in eine kohlenstoffarme Zukunft zu führen. Im Zentrum stehen die Themenfelder Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Forschung. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dabei im Verlauf der kommenden Jahre. So hat sich das EU-Parlament beispielsweise zuletzt auf eine Reform zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie geeinigt. Diese beinhaltet die rechtliche Verankerung des Prinzips „Energieeffizienz zuerst“ und verlangt von den Ländern, die Energieeffizienz in ihrer Politik und Planung zu berücksichtigen. Ergänzend zum EU Green Deal wurde im März 2020 der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Der Plan umfasst insgesamt 54 Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmenwerken für die Einführung von Kreislaufwirtschaftssystemen. Im Zentrum steht die die nachhaltige Entwicklung der zentralen Wertschöpfungsketten der EU, sowie der Abfallwirtschaft und des Sekundärrohstoffmarktes.

Notwendige Schritte zur Erfüllung der EU-Regularien im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Zur Erfüllung der EU-Regulatorien bedarf es zahlreicher Veränderungen. Die Weiter- und Wiederverwendungsketten entstehen einerseits durch den Aufbau von Know-How, andererseits durch die Entwicklung sowie nachfolgenden Betrieb und Instandhaltung der notwendigen Anlagen. Um den Wertschöpfungskreislauf zu schließen und lokal voranzutreiben, müssen folgende Punkte erfüllt werden: 

  • Infrastruktur: Bereitstellung von flächendeckenden Sammelsystemen mit erhöhten Kapazitäten und Errichtung von Anlagen, die den Sortierprozess von gesammelten Materialien technologisch abdecken können und optimieren. 
  • Technologische Innovationen: Entwicklung von technologischen Innovationen mithilfe eines Netzwerkes aus Technologie- und Forschungspartnern, wofür entsprechende Investitionen getätigt werden müssen. 
  • Neue Geschäftsmodelle: Konzipierung von neuen Unternehmensstrukturen mit Fokus auf Erreichung von Recyclingquoten und Etablierung von Recycling- und recycelnde Unternehmen, die weiter- und wiederverwertbare Materialien aufkaufen.
  • Beitrag der Einzelperson: Veränderung des Verhaltens der Einzelperson und Schaffung eines Sammelbewusstseins bei den Haushalten unter anderem mittels verpflichtender Maßnahmen.

Neben dem Bedarf einer notwendigen Infrastruktur bestehend aus Sammelsystemen, Sortieranlagen und Logistiksystemen, sind technologische Innovationen und Fortschritte ausschlaggebend, wofür auch die erforderlichen Investitionen getätigt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Einzelperson und deren Verhaltensmuster eine wichtige Rolle spielen, wo auch die öffentliche Hand, durch Setzung von Maßnahmen, ihren Beitrag leisten muss.

Kreislaufwirtschaft: Die Situation in Österreich

Österreich hat ehrgeizige Ziele für die Abfallreduzierung und die Förderung von Kreislaufwirtschaftspraktiken festgelegt. Die Abfallreduktionsziele des Landes sind im Nationalen Abfallwirtschaftsplan festgelegt, der Ziele für die Reduzierung der Abfallerzeugung und die Erhöhung des Recyclings und der Ressourcenwiederverwendung festlegt.

Bis 2030 strebt Österreich eine Reduktion der Gesamtabfallerzeugung um zehn Prozent im Vergleich zu den Werten von 2010 an und eine Erhöhung der Gesamt-Recyclingrate auf 65 Prozent. Der Plan enthält auch spezifische Ziele für die Reduzierung von gefährlichen Abfällen, Lebensmittelabfällen und Verpackungsabfällen, sowie anderen Abfallströmen.

Zusätzlich zu diesen nationalen Zielen hat Österreich auch Kreislaufwirtschaftsstrategien für verschiedene Sektoren wie Bauwesen, Textilien und Kunststoffe erarbeitet, die konkrete Abfallreduktionsziele und Initiativen enthalten. Das Land hat auch eine Reihe von Maßnahmen und Politiken zur Unterstützung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft eingeführt, wie etwa erweiterte Herstellerverantwortungssysteme, Abfallvermeidungsprogramme und Unterstützung für ökologisches Design und nachhaltige Produktionspraktiken.

Was ist notwendig, um einen funktionierenden Kreislauf aufzubauen?

Die Umsetzung der Regularien in Österreich sind auf einem guten Weg. Was braucht es aber, um eine Kreislaufwirtschaft erfolgreich umzusetzen? 

  • Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsstrategien: Es ist wichtig, dass Regierungen, Unternehmen und Gemeinden konkrete Strategien und Ziele für die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft entwickeln und diese umsetzen.
  • Förderung von Kreislaufwirtschaftsinnovationen: Regierungen können Forschung und Entwicklung im Bereich Kreislaufwirtschaft fördern, indem sie Finanzierungsprogramme für Unternehmen bereitstellen, die innovative Kreislaufwirtschaftsprojekte entwickeln.
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren: Regierungen, Unternehmen und Gemeinden sollten zusammenarbeiten, um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies kann durch die Schaffung von Netzwerken, Plattformen und Partnerschaften erreicht werden.
  • Etablierung von Anreizen und Belohnungen: Regierungen können Anreize für Unternehmen schaffen, die Kreislaufwirtschaftspraktiken umsetzen. Dies kann in Form von Steuervergünstigungen, Förderprogrammen oder anderen finanziellen Anreizen erfolgen.
  • Sensibilisierung und Bildung: Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über die Vorteile einer Kreislaufwirtschaft zu informieren und das Bewusstsein für die Bedeutung von Abfallvermeidung und Recycling zu schärfen.
  • Förderung von Kreislaufwirtschaftsinitiativen in der Wertschöpfungskette: Unternehmen sollten Kreislaufwirtschaftspraktiken in ihre gesamte Wertschöpfungskette integrieren, von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zum Recycling von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus.

Diese Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und zu beschleunigen. Eine Kreislaufwirtschaft kann nicht nur Umweltvorteile bieten, sondern auch zu wirtschaftlichem Wachstum, Jobchancen und sozialer Gerechtigkeit beitragen.


Die Gastautor:innen

Oliver Danninger, Associate Partner & Capability Lead Sustainability & CSRD, Michael Weingärtner, Senior Manager & Capability Lead Digital Process Ecxellence und Jennifer Duhs, Manager & Capability Lead Digital Marketplace, arbeiten bei accilium.

Die Management- und Strategieberatung wurde aus der Idee des sich verändernden Mobilitätsverständnisses unserer Gesellschaft gegründet. Unter dieser Prämisse treibt accilium seit sechs Jahren durch die Beschleunigung der digitalen Transformation die Mobilitäts- und Energiewende voran. Mit über 100 Berater:innen in Berlin, München, Wien und bald in Köln, Stuttgart und Hamburg zählt accilium zu den – laut brand eins und Statista – zehn besten Unternehmensberatungen Deutschlands in den Sektoren Automotive & Transport, Energy & Environment und Public Sector, Infrastructure.


Tipp der Redaktion

Mit der sogenannten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) verschärft die EU in den nächsten Jahren die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Im brutkasten-Talk haben wir Anfang April 2023 mit Oliver Danninger, Associate Partner und Lead Sustainability & CSRD bei accilium, darüber gesprochen, worauf Unternehmen achten müssen.

Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft

Im brutkasten-Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und mittelständischen Unternehmen, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategien und -maßnahmen, wie sie im Artikel beschrieben werden, kann sowohl positive wirtschaftliche Auswirkungen haben. Durch die Förderung von Kreislaufwirtschaftsinnovationen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren können neue Geschäftsmodelle entstehen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem können die Entwicklung von Infrastruktur und technologischen Innovationen zu Investitionen führen, die wiederum der Wirtschaft zugutekommen. Eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft kann also nicht nur zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft beitragen, sondern auch zu wirtschaftlichem Wachstum und Jobchancen führen.

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