22.06.2023

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

Refurbed, der Online-Marktplatz für refurbished Produkte, kooperiert ab sofort mit dem Telefonanbieter Drei. Die eSIM-fähigen refurbed-Smartphones sollen ab sofort auf der Website des Telekomanbieters erhältlich sein.
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(c) refurbed, Drei - Krisztian Juhasz

Erst Anfang des Jahres gab das Wiener Scaleup refurbed eine Kooperation mit dem Haushaltsgerätehersteller De-Longhi Austria und dem Fahrrad-Hersteller woom bekannt. Nun folgt eine neue Zusammenarbeit, diesmal mit dem Telekomanbieter Drei. Konkret sind refurbed-Smartphones über den Online-Shop von Drei erhältlich und können mit dem neuen Mobilfunkvertrag up³ erworben werden.

Die neue Kooperation soll nicht nur CO2, Wasser und Elektroschrott, sondern auch Produktion und Versand physischer SIM-Karten sparen. Die Partnerschaft soll die eSIM-Technologie, für die refurbed-Produkte kompatibel sind, pushen und zum nachhaltigen Konsum von Elektrogeräten beitragen, wie es in einer gemeinsamen Aussendung heißt.

refurbed: „eSIM-fähig und bis zu 40 Prozent günstiger“

Die Generalsanierung eines iPhone 11 verbraucht über drei Viertel weniger CO2 als die Herstellung eines neuen Gerätes. Das bestätigt eine Studie der Fraunhofer Austria Research GmbH, die erst Anfang Mai 2023 präsentiert wurde. Refurbished Geräte sparen also nicht nur CO2 und Elektroschrott, sondern halten auch den ökologischen Fußabdruck von Hersteller und Anwender:innen klein.

Mit seinem Konzept holt der Refurbishement-Experte refurbed nun den Telekom-Anbieter Drei an Land: Auf der Website des Anbieters können Konsument:innen nun auch refurbed Produkte erwerben, so refurbed Co-Founder Peter Windischhofer in einer Pressemeldung. Die angebotenen refurbed Produkte seien eSIM-fähig, würden Ressourcen sparen und seien darüber hinaus um bis zu 40 Prozent günstiger als Neuprodukte.

eSIM soll Druck- und Verwaltungsaufwand sparen

Bei der neuen SIM-Karten-Technologie eSIM handelt es sich um eine in das Gerät integrierte SIM-Karte, der sogenannten embedded SIM. Dafür müssen Drei-Kund:innen auf das Mobilfunkabo up³ umsteigen, das direkt auf das erworbene Smartphone geladen wird. Die Zusendung einer physischen SIM-Karte sei damit nicht mehr notwendig.

Günter Lischka, CCO von Drei, zufolge können Kund:innen das neue Mobilabo mit eSIM-fähigen Smartphones ab sofort drei Monate lang kostenlos testen, während bisherige Verträge parallel weiterlaufen. eSIM-fähige Smartphone seien nun über Drei bei refurbed bestellbar. Lischka zufolge soll damit nachhaltiger Konsum unterstützt werden.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Dieser Artikel legt nahe, dass die Zusammenarbeit zwischen refurbed und Drei die Einführung der eSIM-Technologie fördert und den nachhaltigen Konsum von Elektrogeräten unterstützt, indem sie den CO2-Ausstoß, Wasser- und Elektroschrott reduziert und die physische Produktion und Versand von SIM-Karten spart. Somit kann diese Kooperation einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die Zusammenarbeit zwischen dem Refurbishment-Experten refurbed und dem Telekomanbieter Drei soll der Umwelt zugutekommen und den nachhaltigen Konsum von Elektrogeräten fördern. Durch den Verkauf von refurbed-Smartphones mit eSIM-Technologie über den Online-Shop von Drei sollen CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und Elektroschrott reduziert werden. Die angebotenen refurbed-Produkte sind außerdem bis zu 40 Prozent günstiger als Neuprodukte, was den Konsument:innen entgegenkommt. Die neue SIM-Karten-Technologie eSIM spart zudem Produktion und Versand physischer SIM-Karten. Durch die Kooperation trägt die Wirtschaft zu einem nachhaltigeren Konsum bei.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie auf nachhaltige und ressourcenschonende Technologien achten. Die Zusammenarbeit von refurbed (einem Unternehmen, das sich auf die Generalsanierung von Elektrogeräten spezialisiert hat) mit dem Telekomanbieter Drei und die Förderung der eSIM-Technologie kann dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck von Hersteller und Anwender:innen zu reduzieren und nachhaltige Konsumgewohnheiten zu fördern. Zudem bietet die Möglichkeit, refurbished Smartphones mit eSIM-Fähigkeit zu erwerben, eine preisgünstige Alternative zu herkömmlichen Neuprodukten.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte diese neue Partnerschaft zwischen dem Telekomanbieter Drei und dem Refurbishment-Experten refurbed von Interesse sein. Die Kooperation zielt darauf ab, den nachhaltigen Konsum von Elektrogeräten zu fördern und die eSIM-Technologie zu fördern, die zu Ressourcenschonung und Kostenersparnis führen kann. Die Produkte von refurbed sind bis zu 40 Prozent günstiger als Neuprodukte und können auch die Umweltbelastung reduzieren. Dies könnte eine Chance für Investitionen in das wachsende Geschäft mit gebrauchten Smartphones und anderen refurbished Geräten darstellen.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in solltest du ein Bewusstsein für den ökologischen Fußabdruck haben und nachhaltigen Konsum und die Verwendung von Technologien fördern, die Ressourcen sparen können. Dementsprechend könnten Partnerschaften wie die zwischen refurbed und Drei, welche refurbished Produkte und die eSIM-Technologie nutzen, für deine politischen Entscheidungen relevant sein.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Wiener Scaleup refurbed, das sich auf die Generalüberholung von Elektronikgeräten spezialisiert hat, hat eine neue Zusammenarbeit mit dem österreichischen Telekomanbieter Drei angekündigt. Diese Partnerschaft soll nicht nur helfen, CO2 und Elektroschrott zu sparen, sondern auch physische SIM-Kartenproduktion und -versand zu vermeiden. Die angebotenen refurbed-Produkte sind eSIM-fähig und bis zu 40% günstiger als Neuprodukte. Die Generalsanierung von Elektronikgeräten hilft, den ökologischen Fußabdruck von Herstellern und Anwender:innen klein zu halten. Diese Zusammenarbeit könnte auch den nachhaltigen Konsum von Elektronikgeräten pushen und den Bedarf an Neuprodukten reduzieren.

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • refurbed Co-Founder Peter Windischhofer
  • CPO von Drei, Günter Lischka

Smartphones von refurbed ab sofort bei Telekomanbieter Drei erhältlich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • refurbed
  • De-Longhi Austria
  • woom
  • Drei
  • Fraunhofer Austria Research GmbH

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