MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im vierten und letzten Teil geht es um die Regelungen zu Insiderrecht und Marktmissbrauch.
Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Mit dieser brutkasten-Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet.
Teil 1 der Serie widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Im zweiten Teil ging es um das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Der dritte Teil behandelte Kryptowerte-Dienstleister und den Dienstleistungen, die sie erbringen. Den vierten Themenblock widmen wir nun dem Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen. Wir untersuchen, was Insiderinformationen sind, wie damit umzugehen ist, was Marktmissbrauch bei Kryptowerten ist, und welche Märkte von den Marktmissbrauchsbestimmungen erfasst sind. Abschließend möchten wir jene Krypto-Geschäftsmodelle beleuchten, für die MiCA keine Regeln vorsieht, die also auch in Zukunft weiterhin unreguliert bleiben.
Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen
MiCA enthält ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das jenem für Finanzinstrumente angenähert ist. Es kennt einerseits das Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen, das Verbot von Insidergeschäften, das Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen, das Verbot der Marktmanipulation und das Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch.
Diese Regeln gelten für alle Personen und alle Handlungen (und Unterlassungen) im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung zum Handel beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in Drittstaaten gesetzt werden. Dieser extraterritoriale Geltungsanspruch ist bemerkenswert.
Die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen sind auch nicht auf Handelsplattformen beschränkt, sondern gelten universell. Alle Geschäfte sind erfasst, alle Aufträge und Handlungen, unabhängig davon, ob ein solches Geschäft, ein solcher Auftrag oder eine solche Handlung auf einer Handelsplattform getätigt wurde oder nicht. Das unter MEV (miner/maximum extractable value) bekannte Geschäftsmodell wird daher bald einem engen Korsett an Regeln unterworfen.
Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen
Insiderinformation ist nach MiCA jede nicht öffentlich bekannte präzise Information, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten, Anbieter oder andere Personen betreffen, die die Zulassung zum Handel beantragen, oder die einen oder mehrere Kryptowerte betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Kryptowerte oder den Kurs eines damit verbundenen Kryptowerts erheblich zu beeinflussen.
Emittenten, Anbieter und Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, müssen der Öffentlichkeit Insiderinformationen unverzüglich und in einer Art und Weise bekannt geben, die der Öffentlichkeit einen schnellen Zugang und eine vollständige, korrekte und rechtzeitige Bewertung ermöglicht. Dies darf nicht mit der Vermarktung ihrer Tätigkeit verbunden werden. Die Veröffentlichung muss auf der Website erfolgen und dort mindestens fünf Jahre verfügbar sein. Unter bestimmten Umständen, kann die Veröffentlichung einer Insiderinformation auch aufgeschoben werden.
Verbot von Insidergeschäften
Ein Insidergeschäft liegt nach MiCA vor, wenn eine Person über Insiderinformationen verfügt und unter Nutzung derselben für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt Kryptowerte, auf die sich diese Informationen beziehen, erwirbt oder veräußert. Niemand darf Insidergeschäfte tätigen oder versuchen, Insidergeschäfte zu tätigen oder diese anders zu nutzen. Auch darf niemandem empfohlen werden, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen.
Das Verbot von Insidergeschäften gilt aber nicht allgemein, sondern nur für Personen, die aufgrund ihrer Rolle (Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgan, Eigentümer, oder bestimmte andere Rollen) über Insiderinformationen verfügen, oder Personen, die sie aufgrund krimineller Handlungen erlangt haben, oder für alle anderen Personen, wenn sie wissen oder wissen mussten, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelt.
Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen
Niemand, der über Insiderinformationen verfügt, darf diese Insiderinformationen unrechtmäßig Dritten offenlegen, es sei denn, diese Offenlegung erfolgt im Zuge der normalen Ausübung einer Beschäftigung oder eines Berufs oder der normalen Erfüllung von Aufgaben. Stattdessen gilt das Gebot zur Veröffentlichung für die oben genannten Rechtsträger.
Verbot der Marktmanipulation
Niemand darf Marktmanipulation betreiben oder einen entsprechenden Versuch unternehmen. Marktmanipulation ist dabei jede Handlung
die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses von Kryptowerten oder der Nachfrage danach gibt oder ein anormales oder künstliches Kursniveau herbeiführt, oder bei der dies wahrscheinlich ist (sofern keine legitimen Gründe vorliegen); oder
die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verwendung von Kunstgriffen oder Formen der Täuschung den Kurs eines oder mehrerer Kryptowerte beeinflusst oder hierzu geeignet ist; oder
die Verbreitung von Informationen und Gerüchten, die falsche oder irreführende Signale sendet oder ein anormales oder künstliches Kursniveau herbeiführt, oder dies wahrscheinlich ist, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren.
Daneben definiert MiCA weitere Handlungen als Marktmanipulation, bei denen es nicht um falsche oder irreführende Informationen oder Signale geht.
Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch
MiCA verlangt, dass Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, über wirksame Vorkehrungen zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch verfügen. Diese Personen unterliegen Meldepflichten im Fall des Verdachts von Marktmissbrauch.
Weiterhin unregulierte Krypto-Geschäftsmodelle
Zusammenfassend lässt sich attestieren, dass MiCA einen großen Teil der Geschäftsfelder erfasst, die von Krypto-Dienstleistern erbracht werden. Für gewisse andere Tätigkeiten gab es bereits vor MiCA europarechtliche Regelungen (etwa für tokenisierte Finanzinstrumente). Daneben existieren aber eine Reihe von Geschäftsfeldern im Kryptobereich, die auch nach Inkrafttreten von MiCA nicht erfasst sind. Hierzu zählen bspw:
Anbieten von Self-Hosted bzw Unhosted Wallets, entweder in der Form einer Wallet-Software oder einer Paper-Wallet, solange keine Kryptowerte mit den jeweiligen Wallets mitverkauft oder übertragen werden.
Infrastrukturbetreiber, also der Betrieb von Mining-Anlagen oder Validatoren. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Rechtsansicht der österreichischen FMA hin, wonach der Betrieb von Mining-Anlagen oder Validatoren unter Umständen einen Alternativen Investmentfonds darstellen kann.
Echte dezentralisierte Finanzanwendungen (echtes DeFi), also solche Software-Lösungen in Form von Smart Contracts, bei denen keine Vertragsverhältnisse begründet oder ausgeführt werden.
Echte Non-Fungible Tokens, also solche, bei denen ein individualisiertes und nicht fungibles Gut mit dem Token verknüpft ist wie etwa Werknutzungsrechte an Kunst.
Es bleibt abzuwarten, ob diese oder andere Geschäftsmodelle allenfalls mit MiCA II in der Zukunft einer Regelung unterworfen werden.
Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer Serie zur MiCA-Verordnung. Teil 1 widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Teil 2 behandelte das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Im dritten Teil ging es um die Anforderungen an Krypto-Dienstleister.
Was hat sich 2024 in der heimischen Climate-Tech-Landschaft getan? brutkasten Earth wirft einen Blick zurück und stellt die wichtigsten Entwicklungen österreichischer Startups und Scaleups und ihrer Klimatechnologien vor.
Was hat sich 2024 in der heimischen Climate-Tech-Landschaft getan? brutkasten Earth wirft einen Blick zurück und stellt die wichtigsten Entwicklungen österreichischer Startups und Scaleups und ihrer Klimatechnologien vor.
Österreichische Startups spielen mit ihren Klimatechnologien eine zentrale Rolle bei der Dekarbonierung des Wirtschaftsstandorts. Doch trotz ihrer Bedeutung sahen sich viele dieser Unternehmen 2024 mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert – insbesondere aufgrund der schwierigen Finanzierungslage, die den Zugang zu Kapital deutlich erschwert hat.
Ein Blick auf das jüngste EY-Startup-Barometer zeigt: 2024 hatten immerhin 25 der insgesamt registrierten 149 Finanzierungsrunden einen Bezug zum Thema Nachhaltigkeit, das entspricht jeder sechsten Finanzierungsrunde. 2023 hatte dieser Anteil mit 20 Prozent noch höher gelegen.
Das Gesamtvolumen der Finanzierungsrunden im Jahr 2024, an denen Startups mit Nachhaltigkeits-Fokus beteiligt waren, belief sich laut EY auf 148 Millionen Euro – das entspricht einem Anteil von fast 26 Prozent am insgesamt investierten Risikokapital in Höhe von 578 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es noch 175 Millionen Euro, die an Sustainability Startups ausgeschüttet wurden.
Trotz dieser Herausforderungen war 2024 ein Jahr, in dem österreichische ClimateTech-Startups ihre Innovationskraft und Resilienz unter Beweis stellten. Viele Unternehmen konnten wichtige Fortschritte erzielen und ihre Technologien weiterentwickeln, während einige sogar ihre internationale Expansion vorantrieben. Wir werfen hier einen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse heimischer Startups in den Bereichen Energie, Mobilität, Ernährung, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, CO₂-Monitoring und Lieferketten-Management.
Energie
Das Jahr 2024 stand im Energiesektor ganz im Zeichen der Energiewende. Besonders beeindruckte das Wiener Startup enspired, das im Mai eine der größten Finanzierungsrunden des Jahres abschloss und 25,5 Millionen Euro in einer Series-B-Runde einsammelte. Mit diesem Kapital plant das Unternehmen die Expansion in die USA und Asien sowie die Vermarktung von über 50 Gigawatt erneuerbarer Energien bis 2035. Die KI-basierte Technologie von enspired optimiert den Handel auf Strommärkten und setzt neue Maßstäbe in der Effizienz von Energienutzung – ein klares Signal für die Stärke Österreichs im globalen Energiemarkt.
Auch das Wiener Startup Nobile trägt mit seiner Plattform Nobile:Connected zur Transformation der Energiebranche bei. Das Unternehmen kommunizierte im November eine Finanzierungsrunde von fünf Millionen Euro und verfolgt das Ziel, Energieerzeuger in sogenannten Energiegemeinschaften zu verbinden. Diese fördern die Dezentralisierung der Stromnetze und ermöglichen eine direkte Versorgung von Verbrauchern mit erneuerbarer Energie. Zudem kündigte Nobile an, in mehrere europäische Märkte zu expandieren – darunter Italien, Deutschland und Belgien.
Die Energiewende und die Wärmewende sind eng miteinander verknüpft, da die Transformation des Energiesystems ohne die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung nicht vollständig erreicht werden kann. Auch hierfür liefern österreichische Startups Lösungen. Das junge Wiener Unternehmen Heizma, das sich seit März auf die Installation von Wärmepumpen spezialisiert hat, erzielte in seinem ersten Geschäftsjahr Aufträge in Höhe von zehn Millionen Euro. 2024 bewies auch ecop, ein Spezialist für industrielle Hochtemperatur-Wärmepumpen, mit einer Finanzierung von 8,5 Millionen Euro und der Einführung neuer Technologien, dass nachhaltige Lösungen auch in der Industrie auf dem Vormarsch sind.
Das oberösterreichische Scaleup neoom meisterte 2024 trotz eines Personalabbaus Ende 2023 die Herausforderungen des Marktes und setzte seinen Wachstumskurs fort. Mit über 300 Mitarbeitenden und einer starken Präsenz in Deutschland, das bereits 40 Prozent des Umsatzes ausmacht, fokussierte sich das Unternehmen auf digitale Lösungen wie die Energiemanagementsoftware Connect AI. Diese ermöglicht intelligente Energieentscheidungen und treibt die Vernetzung von über 58.000 Geräten an 15.000 Standorten voran, wodurch neoom seinen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewirtschaft leistet.
Das Wiener Startup Hydrogrid setzt mit seiner Softwarelösung zur Optimierung von Wasserkraftwerken neue Maßstäbe in der Energiewirtschaft. Die Technologie ermöglicht eine automatische Anpassung der Stromproduktion an Marktpreise und Umweltbedingungen, wodurch Gewinne maximiert und die Energieerzeugung effizienter gestaltet werden. Hydrogrid hat 2024 einen wichtigen Meilenstein erreicht: In Zusammenarbeit mit dem schwedischen Energieversorger Vattenfall wird die Software künftig in 32 Wasserkraftwerken in Schweden implementiert. Damit stärkte das Unternehmen 2024 seine internationale Präsenz und trägt zur nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien bei.
Zudem wurden im Energiebereich 2024 auch neue Startups gegründet. Dazu zählt beispielsweise 2nd Cycle, das eine automatisierte Upcycling-Anlage für gebrauchte Photovoltaik-Module entwickelt. Gleichzeitig sicherte sich das im Dezember 2023 gegründete Wiener Startup Balun, das eine Forecasting-Lösung für erneuerbare Energien entwickelt, eine Finanzierung im sechsstelligen Bereich. Diese Technologie soll die Integration von erneuerbaren Energiequellen ins Stromnetz optimieren und damit die Energiewende weiter vorantreiben.
Mobilität
Das Wiener Carsharing-Startup eloop musste im April seinen Betrieb einstellen und ein Sanierungsverfahren einleiten. Als Gründe nannte das Unternehmen erschwerte Wachstumsbedingungen sowie hohe Kosten durch nicht versicherte Fahrzeugschäden.
Ebenfalls von finanziellen Herausforderungen betroffen, konnte das Wiener Mobility-Startup goUrban nach einem Sanierungsantrag im Vorjahr im März 2024 eine Finanzierung von drei Millionen Euro durch Bestandsinvestoren sichern. Im September folgte die Übernahme durch den Hamburger Mitbewerber Wunder Mobility, wobei Marke und Team unter der Leitung von CEO Bojan Jukic erhalten blieben. Gemeinsam streben die Unternehmen an, eine unabhängige Technologieplattform zu schaffen, die neue Maßstäbe für die Sharing-Branche setzt.
Das Grazer Startup Easelink erhielt im Oktober ein Investment von 1,5 Millionen Euro von Verbund X Ventures, um die Internationalisierung seiner “Matrix Charging”-Technologie voranzutreiben. Diese Lösung für automatisiertes Laden von E-Autos wird bereits in Projekten wie “eTaxi Austria” eingesetzt und soll als globaler Industriestandard etabliert werden. In Salzburg arbeitet das Startup FlyNow Aviation an automatisierten eCopter-Flügen. Mit Plänen für erste Cargoflüge 2025 in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Investitionen im Millionenbereich will FlyNow die Skalierung seiner Produktion vorantreiben und erschwingliche Fluglösungen realisieren.
Das Wiener Scaleup Necture, ehemals bekannt als Ubiq, sicherte sich 2024 ebenfalls neue finanzielle Mittel. Mit einer erweiterten Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro und einem Rebranding fokussiert sich das Unternehmen auf die Weiterentwicklung seiner SaaS-Plattform. Sie bietet Datenanalysen und Empfehlungen für das sogenannte “Rebalancing” der Flotten, einschließlich optimaler Zeitpunkte und Orte zum Laden von Elektrofahrzeugen.
Ernährung und Landwirtschaft
Das Jahr 2024 brachte bedeutende Fortschritte und Innovationen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft hervor, wobei österreichische Startups im Bereich der alternativen Proteine zahlreiche Fortschritte erzielten.
Das Wiener Food-Tech-Startup Revo Foods setzte mit der Eröffnung der “Taste Factory” einen neuen Maßstab. Diese weltweit größte Anlage für 3D-Lebensmitteldruck im industriellen Maßstab ermöglicht die Produktion von bis zu 60 Tonnen pflanzlicher Fischalternativen pro Monat. Mit der innovativen “3D-Structuring Technology” entwickelt Revo Foods komplexe Texturen, die Muskelfleisch täuschend echt nachahmen. Das Unternehmen plant, mit seinem Produkt “The Filet – Inspired by Salmon” pflanzliche Fischalternativen im großen Stil verfügbar zu machen.
Fortschritte erzielte auch das Wiener Biotech-Startup Fermify, dessen rein pflanzliches Kasein im Jahr 2024 von der US-amerikanischen Lebensmittelbehörde FDA als “Generally Recognized As Safe” (GRAS) eingestuft wurde. Dieses pflanzenbasierte Milcheiweiß, entwickelt unter der Leitung von Gründerin und CEO Eva Sommer, ermöglicht die Herstellung von Käse- und Molkereiprodukten ohne tierische Bestandteile. Die GRAS-Anerkennung öffnet Fermify den Weg zur internationalen Markteinführung und unterstreicht die Bedeutung der Präzisionsfermentation für die Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelalternativen.
Auch neue Startups am Markt wie Green Lilly zeigten, wie Innovation und Nachhaltigkeit in der Lebensmittelbranche kombiniert werden können. Das erst 2024 gegründete oberösterreichische Unternehmen spezialisierte sich auf vegane Gemüseaufstriche in der Tube, die durch natürliche Zutaten, hohen Proteingehalt und lange Haltbarkeit überzeugen. Mit fünf Sorten, die bereits auf internationalen Märkten Aufmerksamkeit erregen, möchte Green Lilly 2025 seine Expansion in Europa vorantreiben.
Im Bereich alternativer Proteinquellen setzte das Wiener Startup Livin Farms seine Expansion in Europa fort. Mit automatisierten Insektenmastanlagen, die jährlich bis zu 100.000 Tonnen organisches Material in Ressourcen wie Protein, Fett und Düngemittel umwandeln, betreut das Unternehmen nun Projekte in Österreich, Spanien, Belgien und Deutschland.
Einen Beitrag zur landwirtschaftlichen Ressourcenschonung leistete das Boku-Spin-off Agrobiogel mit seinem Hydrogel-Granulat “Retentis”. Das biobasierte Produkt kann ein Vielfaches seines Eigengewichts an Wasser speichern und Pflanzen während Trockenperioden versorgen, wodurch Dürreschäden reduziert werden. Dank eines Millioneninvestments wird im ersten Quartal 2025 eine Produktionsanlage in Kooperation mit der Austrocel Hallein GmbH in Betrieb genommen, um die Skalierung dieser innovativen Technologie voranzutreiben.
Kreislaufwirtschaft
Das steirische Unternehmen Supaso eröffnete in Löffelbach einen neuen Produktionsstandort, der mit einer Investition von drei Millionen Euro finanziert wurde. In der 3.000 Quadratmeter großen Produktionsstätte produziert Supaso nachhaltige Isolierverpackungen aus recyceltem Altpapier, die insbesondere für den Kühl- und Tiefkühlversand von Lebensmitteln, Babynahrung, Tierfutter und Arzneimitteln eingesetzt werden. Zukünftig plant das Unternehmen, auch Akustikpaneele zur Schalldämmung sowie stoßsichere Verpackungslösungen anzubieten.
Im Bereich Kohlefaser-Recycling machte das Linzer Startup Carbon Cleanup 2024 bedeutende Fortschritte. Mit der Inbetriebnahme einer neuen, leistungsstarken Anlagengeneration im August konnte das Unternehmen seine Kapazität auf bis zu 200 Tonnen Kohlenstofffasern pro Jahr erhöhen. Zusätzlich erhielt Carbon Cleanup eine Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Höhe von 700.000 Euro, um die Produktion weiter auszubauen. Eine Kooperation mit KTM Technologies ermöglicht es dem Unternehmen, einen geschlossenen Materialkreislauf für Carbonfaser-Abfälle zu etablieren, was einen wichtigen Schritt für die Kreislaufwirtschaft in der Industrie darstellt.
Auch der Gründer von öKlo, Niko Bogianzidis, präsentierte 2024 ein visionäres Projekt: “öKlo-Land”, ein Biomasse-Recycling-Center auf 13.000 Quadratmetern nahe Wien, soll ab 2026 organische Wertstoffe wie menschliche Fäkalien in nachhaltige Produkte wie Struvit-Langzeitdünger, Biogas und Holzfaser-Beton umwandeln. Um das Vorhaben zu realisieren, ist die Gründung eines neuen Unternehmens geplant. Bogianzidis möchte sich künftig vollständig auf dieses Projekt konzentrieren und sich aus dem operativen Geschäft von öKlo zurückziehen.
Neben diesen Entwicklungen setzte das Wiener Scaleup refurbed seinen Wachstumskurs fort und expandierte in die Märkte Belgien, Finnland, Portugal und Tschechien. Mit über 18.000 erneuerten Elektronikprodukten und einer starken Akzeptanz in Osteuropa stärkte refurbed 2024 seine Position als führender Anbieter nachhaltiger Elektroniklösungen. Das Unternehmen plant auch 2025, sein Sortiment weiter auszubauen und beschäftigt mittlerweile über 300 Mitarbeitende.
Das Grazer Startup Metaloop, ehemals Schrott24, beschleunigte 2024 sein Wachstum nach einer erfolgreichen Series-A-Finanzierungsrunde 2023. Mit monatlichen Umsätzen im achtstelligen Bereich und einem Fokus auf größere B2B-Kunden sowie Produktentwicklung verfolgt Metaloop das Ziel, einen globalen Standard für den Altmetallhandel zu etablieren.
Auch nachhaltige Lösungen im Hotelgewerbe zeigten Erfolge: Das Wiener Startup MATR erhielt eine weitere Finanzierung durch Greiner Innoventures und baut sein Angebot für nachhaltige Matratzenlösungen aus, die vollständig recycelbar sind. Neben der Belieferung von über zehn renommierten Hotels plant MATR für 2025 eine Expansion in den Endkundenmarkt und setzt auf EU-Ecodesign- und Circular-Design-Kriterien, um die Kreislaufwirtschaft auch in der Hotellerie voranzutreiben.
Lieferketten und C02-Monitoring
Das Wiener Scaleup Prewave, spezialisiert auf KI-basierte Lösungen für Lieferkettenrisikomanagement, sicherte sich 2024 in einer Series-B-Finanzierungsrunde 63 Millionen Euro. Angeführt wurde die Runde von der Investmentgesellschaft Hedosophia, mit Beteiligung bestehender Investoren wie Creandum, Ventech, Kompas, Speedinvest und Working Capital Fund. Das 2017 von Lisa Smith und Harald Nitschinger gegründete Unternehmen plant auch 2025, mit diesem Investment seine globale Expansion voranzutreiben und die Weiterentwicklung seiner KI-Technologie zu forcieren. Prewaves Plattform identifiziert weltweit 140 Risikoarten, darunter Naturkatastrophen, Cyber-Risiken und ESG-Verstöße, und analysiert Daten in über 400 Sprachen, um Unternehmen bei der Einhaltung internationaler Vorschriften zu unterstützen. Mit dieser Finanzierung strebt Prewave insbesondere eine Expansion in den US-Markt an.
Das Wiener Startup EcoNetix, gegründet 2023 von Jakob Zenz und Paul Nimmerfall, erhielt 2024 ein Millioneninvestment, um seine datengetriebene Lösung zum Monitoring und Tracking von CO2-Einsparungen weiterzuentwickeln. Das Unternehmen arbeitet bereits mit Partnern in sechs Ländern auf drei Kontinenten, darunter Aufforstungsprojekte in Afrika und Renaturierungsprojekte an Küsten, und strebt den Aufbau eines weltweiten Carbon-Credit-Portfolios an. Mit Sensoren sammelt EcoNetix Live-Daten, die mehr Transparenz im CO2-Markt schaffen und das Vertrauen in Kompensationsprojekte stärken.
Einen weiteren wichtigen Meilenstein erreichte 2024 auch Everest Carbon, ein Climate-Tech-Startup mit Wurzeln in Linz und Sitz in San Francisco. Das Unternehmen sicherte sich 2024 ein Investment von drei Millionen US-Dollar, finanziert durch Carbon Removal Partners aus Zürich, Ponderosa Ventures aus New York und die Carbon Drawdown Initiative aus Bayern. Trotz der internationalen Ausrichtung bleibt die Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Linzer Tech Harbor verankert. Das Kapital fließt in die Weiterentwicklung und Skalierung der firmeneigenen Sensortechnologie, die den Prozess der beschleunigten Gesteinsverwitterung zur CO2-Bindung messbar und skalierbar macht.
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MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Als AI-Modell kann ich keine Wertung oder Einschätzung zu möglichen gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Artikels abgeben. Ich kann nur den Inhalt wiedergeben, der sich auf die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-VO) und die damit verbundenen Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen konzentriert.
MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Die MiCA-Verordnung bringt neue Regeln für Insiderdeals und Marktmissbrauch in der Krypto-Branche mit sich. Die Regeln gelten für alle Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung zum Handel beantragt wurde, unabhängig davon, wo sie gesetzt werden. Die Verordnung umfasst ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das jenem für Finanzinstrumente ähnelt. Es gibt ein Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen, ein Verbot von Insidergeschäften und ein Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch. Auch Marktmanipulationen werden unter Strafe gestellt. Einige Krypto-Geschäftsfelder sind allerdings von der Verordnung ausgenommen.
MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
AI Kontextualisierung
Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?
Als Innovationsmanager:in sollten Sie die Auswirkungen der MiCA-Verordnung auf die Kryptobranche und insbesondere auf Krypto-Dienstleister im Auge behalten. Die Verordnung umfasst Insider- und Marktmissbrauchsbestimmungen, die auch für Kryptowerte gelten und einheitliche Regeln für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten in der EU schaffen. Dies kann Einfluss auf die Entwicklung und Einführung von Kryptodienstleistungen, insbesondere im Bereich der Handelsplattformen, haben. Außerdem sollten Sie beachten, dass bestimmte Geschäftsmodelle weiterhin unreguliert bleiben.
MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?
Als Investor:in sind die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen der MiCA-Verordnung relevant, da sie sicherstellen sollen, dass alle Geschäfte mit Kryptowerten auf transparente und faire Weise durchgeführt werden. Zum Beispiel ist es verboten, Insiderinformationen zu nutzen, um eigene oder fremde Kryptowerte zu kaufen oder zu verkaufen. Die Verordnung gilt für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten gesetzt werden.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?
Als Politiker:in ist es wichtig, sich über regulatorische Entwicklungen in unterschiedlichen Märkten zu informieren, um mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft frühzeitig identifizieren zu können. Die MiCA-Verordnung, die sich in diesem Artikel mit Insiderdeals und Marktmissbrauch in der Krypto-Branche befasst, ist eine wichtige regulatorische Entwicklung für diesen aufstrebenden Sektor. Es ist daher empfehlenswert, sich mit den Inhalten der Verordnung auseinanderzusetzen, um mögliche regulatorische Lücken zu identifizieren und gegebenenfalls politische Empfehlungen zu formulieren.
MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch
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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?
Die MiCA-VO ist eine neue Verordnung auf europäischer Ebene, die sich mit der Regulierung von Kryptowerten befasst. Im vierten Teil einer Beitragsreihe werden die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen erläutert. Die Verordnung enthält ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das dem für Finanzinstrumente ähnelt. Es gilt für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handeln zugelassen sind oder dessen Zulassung beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten stattfinden. Darüber hinaus gibt es auch unregulierte Geschäftsmodelle im Kryptobereich, die nicht von MiCA erfasst werden.