Nichts zu verbergen? Man muss nicht unbedingt in illegale Machenschaften verstrickt sein oder seine:n Partner:in betrügen, um es unangenehm zu finden, dass andere die eigenen WhatsApp-Chats mitlesen können. Dank Benachrichtigungen reicht es schließlich oft, wenn das Smartphone am Tisch liegt, um mehr preiszugeben, als man will. Nach all den Jahren bringt der Chat-Dienst mit der „Chatsperre“ nun ein Feature, um das zielsicherer zu verhindern, als bisher.
Neue Funktion „Chatsperre“ bereits verfügbar
Die Funktion ist ab sofort verfügbar und lässt sich recht einfach einrichten: Man muss dazu bei Einzelpersonen „Kontakt ansehen“ bzw. bei Gruppen den Menüpunkt „Gruppeninfo“ anwählen und findet dort den Button „Chatsperre“. Wenn man einen Chat sperrt, wird er aus dem Posteingang in einen eigenen Ordner verschoben. Auf diesen Ordner kann man nur mit dem Gerätepasswort oder über biometrische Verfahren, wie den Fingerabdruck-Scan, zugreifen. Der Inhalt des Chats wird außerdem automatisch in den Benachrichtigungen ausgeblendet.
„Besonders für Personen geeignet, die ihr Telefon von Zeit zu Zeit mit Familienmitgliedern teilen“
Auch in der offiziellen WhatsApp-Aussendung zur Chatsperre wird das Feature naturgemäß nicht als Geheimhaltungshilfe für Seitensprünge angepriesen. Dort heißt es: „Aus unserer Sicht ist diese Funktion besonders für Personen geeignet, die ihr Telefon von Zeit zu Zeit mit anderen Familienmitgliedern teilen, oder für Situationen, in denen gerade jemand anderes dein Telefon in der Hand hält, während eine besondere Chat-Nachricht eingeht“.
Weitere Zusatzoptionen geplant
In den kommenden Monaten plane man, verschiedene weitere Optionen für die Chatsperre hinzuzufügen, heißt es vom Chat-Unternehmen. Man wolle etwa das Sperren für Begleitgeräte oder das Erstellen eines selbstdefinierten Passworts für einzelne Chats ermöglichen.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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