05.05.2023

Crypto Weekly #101: Wie Coinbase die US-Politik beeinflussen will

Diese Woche: Coinbase ist schon länger im Clinch mit der US-Börsenaufsicht. Nun kündigte die Börse einen neuen Handelsplatz für Krypto-Derivate an - aber nur für Kund:innen außerhalb der USA. Was steckt dahinter?
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

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🇺🇸 Wenig Bewegung am Markt – US-Krypto-Regulierung aber weiter großes Thema

Wie immer starten wir auch diesmal mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Viel zu besprechen gibt es da aber nicht: Es ist schlicht nicht viel passiert. Blickt man auf die Performances der großen Krypto-Assets seit vergangenem Freitag, zeigt sich: Alles ziemlich unspektakulär. Bitcoin bewegt sich weiterhin im Bereich von 29.000 Dollar, Ethereum bei rund 1.900 Dollar. Größere Kursausschläge blieben zuletzt aus. 

Kommen wir daher doch gleich zu einem anderen Thema, das sich in den vergangenen Monaten wieder deutlich zugespitzt hat: die Krypto-Regulierung in den USA. Im Gegensatz zur EU, wo der neue Rechtsrahmen Markets in Crypto Assets (MiCA) kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, sind Krypto-Assets in den USA nicht klar gesetzlich reguliert. 

Häufig ist sogar unklar, welche Behörde überhaupt zuständig ist – die Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) oder doch die Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die Futures und Optionsmärkte reguliert. Die SEC jedenfalls fühlt sich für das allermeiste, was im Krypto-Bereich passiert, zuständig – und ist in den vergangenen Monaten durchaus scharf vorgegangen.

Der spektakulärste Fall: Im Februar schloss die SEC einen Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken. Dieser verpflichtete das Unternehmen nicht nur zu einer Strafzahlung von 30 Mio. Dollar – sondern auch zur Einstellung seines Staking-Angebots am US-Markt. Allerspätestens dann war klar: Die SEC schreckt definitiv nicht davor zurück, auch gegen die größten Akteure der Branche vorzugehen. 

Natürlich stellte sich rasch die Frage: Wird da nicht bald auch etwas auf Coinbase zukommen? Immerhin betreibt auch die größte US-Kryptobörse ebenfalls dieses Staking-Angebot für seine Kund:innen. Coinbase betonte rasch, dass sein Staking-Service völlig anders gestaltet sei. Aber ob das die SEC auch so sieht, darf bezweifelt werden.

Es dauerte jedenfalls nicht lang, da trudelte bei Coinbase eine sogenannte Wells Notice der Börsenaufsicht ein. Vereinfacht formuliert ist das eine Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten könnte. Coinbase machte diese Wells Notice selbst öffentlich – welche konkreten Vorwürfe die Behörde erheben könnte, blieb dabei vage. Die Angelegenheit gibt’s in Crypto Weekly #95 genauer nachzulesen.

👊 Coinbase weiter im Clinch mit der Börsenaufsicht

Mittlerweile gibt es aber neuere Entwicklungen. Schon Ende April hat Coinbase auf die Wells Notice geantwortet. Diese Antwort ist öffentlich zugänglich. Im Wesentlichen argumentierte das Unternehmen darin, dass man immer versucht habe, gesetzeskonform zu agieren – und dass man ja auch selbst an der Nasdaq gelistet sei und die SEC dem Börsengang gar nicht zustimmen hätte dürfen, wenn das Geschäftsmodell von Coinbase das Wertpapiergesetz verletzen würde.

Wie dem auch sei: Die Situation rund um die SEC dürfte Coinbase jedenfalls darin bestärken, einen größeren Schwerpunkt auf Märkte außerhalb der USA zu legen. Dass dies bereits passiert, zeigte eine Ankündigung der Börse diese Woche: Coinbase hat einen eigenen Handelsplatz für Krypto-Derivate gestartet – und zwar in Bermuda.

Die neue Börse mit dem Namen “Coinbase International Exchange” richtet sich dabei ausschließlich an Kund:innen außerhalb der USA. Für den US-Markt wird das Angebot nicht zugänglich sein. Zuvor hatte bereits der US-Konkurrent Gemini ebenfalls eine Derivatenbörse für Kund:innen außerhalb der USA angekündigt. 

Coinbase stellt in seiner Mitteilung übrigens explizit einen direkten Zusammenhang zum Vorgehen der US-Börsenaufsicht her. Namentlich nannte das Unternehmen die Behörde zwar nicht. 

Aber die Formulierungen in der Ankündigung waren recht deutlich: Coinbase bekenne sich weiterhin zu den USA, aber andere Länder würden Regulierungsmaßnahmen umsetzen, mit denen sie sich als Krypto-Hubs positionieren würden. „Wir würden gerne sehen, dass die USA einen ähnlichen Ansatz verfolgen”, hieß es in der Ankündigung von Coinbase. Stattdessen würden die US-Behörden einen Ansatz von “Regulation by Enforcement” verfolgen. Gemeint ist: Die Behörden schaffen Tatsachen, in dem sie Krypto-Produkte ins bestehende Wertpapierrecht pressen – anstatt dass die Politik einen eigenen Rechtsrahmen für die Krypto-Regulierung ausarbeitet.

🏛️ Wie Coinbase den Druck auf die Behörden erhöhen will

Dass Coinbase die Ankündigung so deutlich mit dem Vorgehen der Behörden in den USA verknüpft, passt in die Kommunikationsstrategie des Unternehmens. Klar, Coinbase hat sich selbst immer als Handelsplatz positioniert, der gesetzeskonform vorgeht und allen Regularien entspricht. Dazu passt auch, dass Coinbase eine der wenigen großen Kryptobörsen ist, die selbst an der Börse notiert ist – und entsprechenden Transparenzvorschriften unterliegt, etwa was die Veröffentlichung von Geschäftszahlen angeht.

Aber: Spätestens seit die Börsenaufsicht im Sommer 2021 erreichte, dass Coinbase ein geplantes Produkt (“Lend”) zum Verleih von Kryptowährungen in den USA nicht auf den Markt bringen konnte, übte das Unternehmen immer wieder öffentlich scharfe Kritik an der Behörde. Auch CEO Brian Armstrong nahm sich auf seinem Twitter-Account selten ein Blatt vor den Mund.

Dass Coinbase die Ankündigung seiner Derivatenbörse nun so explizit mit der regulatorischen Situation in den USA verknüpft, ist natürlich kein Zufall. Das Unternehmen will Druck auf die Behörden machen. Das Vorgehen der SEC gegen Akteure der Kryptobranche hat sich seit der Pleite der Börse FTX im November deutlich intensiviert. SEC-Chef Gary Gensler hat immer wieder deutlich gemacht, dass seiner Ansicht nach nahezu alle Krypto-Assets nach bestehendem US-Recht als unregistrierte Wertpapiere einzustufen seien. 

Dementsprechend drängt die Behörde auch nicht auf eine umfassende eigene Regulierung der Kryptobranche wie sie die EU vorgenommen hat. Sie ist ja der Meinung, dass Krypto-Assets vom bestehenden Wertpapierrecht bereits erfasst (und zu einem sehr hohen Prozentsatz illegal!) sind. 

Für Coinbase ist diese Rechtsmeinung eher unangenehm. Aber: Einen neuen Rechtsrahmen für Krypto zu beschließen wäre ohnehin keine Sache der Aufsicht, sondern eine des Kongresses. Und genau deshalb will Coinbase die US-Politik auf den ihrer Meinung nach richtigen Weg bringen. Und neben klassischem Lobbyismus setzt die Börse auch auf öffentliche Kommunikation. 

Im März hatte Coinbase etwa die Initiative “Crypto435” gestartet, mit der Aktivist:innen in allen 435 Wahlkreisen des Kongresses Druck auf die Abgeordneten gemacht werden soll. In dem diese Woche veröffentlichten Quartalsbericht geht das Unternehmen auch auf das Thema ein: Das beste Szenario sei, dass der Kongress eine umfassende Krypto-Regulierung beschließe. Initiativen von beiden Parteien würden bereits Form annehmen und noch im zweiten Quartal 2022 könnten wirkliche Ergebnisse zu sehen sein, heißt es in dem Bericht. 

Dass das Unternehmen offen lässt, welche Ergebnisse dies genau sein könnten, ist wohl kein Zufall. Bestenfalls kann es hier wohl um Gesetzesentwürfe gehen, die von einzelnen Abgeordneten aus beiden Parteien unterstützt würden. Dass eine umfassende Krypto-Regulierung in den nächsten Monaten beschlossen wird, ist dagegen so gut wie ausgeschlossen. Möglicherweise handelt es sich hier also auch um Zweckoptimismus gegenüber den Aktionär:innen. Klar ist aber jedenfalls: Coinbase wird den Kampf um die Krypto-Regulierung in den USA weiterführen – auch wenn das Verhältnis mit der Börsenaufsicht völlig zerrüttet ist.


Hier geht’s zu allen Folgen des brutkasten Crypto Weekly


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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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