22.02.2023

ClimateTech: Braucht es Corporate Ventures für den nachhaltigen Durchbruch?

Welche Vorteile bietet "Corporate Venture Building" für Startups, die teils kostenintensiven Klimatechnologien entwickeln und zur Marktreife führen? Antworten darauf liefert Christoph Hornik, Innovationsmanager bei TheVentury, in einem Gastbeitrag.
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Christoph Hornik
Christoph Hornik | (c) privat

Seit einigen Jahren navigieren Corporates nun bereits im Startup-Ökosystem und versuchen, Innovationen abseits der Kernorganisation nicht mehr nur über Corporate Venture Capital, sondern nun auch mit Hilfe eigener Ventures auf den Markt zu bringen. MyFlexbox dient hier als jüngstes Paradebeispiel, welches zeigt, wie erfolgreich Konzern-Startups sein können. Gerade im ClimateTech-Bereich verorte ich hier noch großes Potenzial.

ClimateTech Gründer:innen stehen vor besonders großen Herausforderungen

Einfach ist es nicht, dass Leben eines ClimateTech Entrepreneurs. Trotz Investitions-Boom der VC-Landschaft stehen nachhaltigkeitsfokussierte Startups immer noch vor einigen spezifischen Herausforderungen.

Spricht man mit den Foundern von ClimateTech-Startups hört man immer wieder von der Herausforderung, die Marktnachfrage mit dem technologischen Reifegrad der Technologie in Balance zu halten. Insbesondere Hardware und DeepTech Startups, welche eine nachhaltige Mission verfolgen, stehen häufig langen Entwicklungszyklen gegenüber, welche natürlich auch mit signifikanten Kosten einhergehen. Insbesondere in dieser Phase ist es schwierig für Gründer:innen, Kapital aufzustellen, um das gefürchtete „Valley of Death“ zu überwinden.

Außerdem versucht ein Großteil der ClimateTech-Innovationen Industrien zu disruptieren, welche hochreguliert sind. So beispielsweise im ConstructionTech-Bereich, oder im Energiesektor bzw. durch nachhaltige Mobilität. Dies verlangsamt nicht nur den Markteintritt, da sich Gründer:innen intensiv mit der Regulatorik vertraut machen müssen, es erhöht auch die Kosten bis zum Markteintritt, um die notwendigen Zertifizierungen zu erlangen.

Corporate Venture Building als Antwort auf diese Challenges?

Über die letzten Jahre hinweg hat sich Venture Building als Vehikel für jene Innovationen, welche weiter weg vom Kerngeschäft zu verorten sind, auch in Österreich etabliert. Hierbei gründen Konzerne eigenständige Organisationsformen bzw. Unternehmen, um fernab von bestehenden Strukturen und Prozessen eigene „Startups“ aufbauen zu können. Meist passiert dies gerade in der Anfangsphase zusammen mit einer externen Agentur, dem sogenannten Venture Builder.

Gerade im ClimateTech klingt es, als würde diese Kombination wie die Faust aufs Auge passen:

ClimateTech: Zugang zu Kapital

Während der Venture Builder die Gründungserfahrung, sowie die strukturierte Expertise im Bereich der Validierung neuer Geschäftsmodelle und -ideen mitbringt, liefert der Konzern den Zugang zu Kapital. Dies ist insbesondere im ClimateTech-Bereich ein wichtiges Asset, um die oftmals hohen Entwicklungskosten zu überbrücken. 

Außerdem kann der Konzern auch als Financier des weiteren Kapitalbedarfs dienen. Hier ist es besonders wichtig, von Anfang an Klarheit darüber zu schaffen, dass das initiale Budget nicht für den Go-To-Market reichen wird und so früh wie möglich potenzielle Größenordnungen für Folgefinanzierungen zu kommunizieren.

Gleichzeitig sind ClimateTech Ventures, die mit Corporate Venture Buildern gegründet werden, zumeist genau auf diese finanzielle Unterstützung des Mutterunternehmens angewiesen. Durch das strukturelle Set-Up von Corporate Ventures sind diese verglichen zu traditionellen Startups meist deutlich weniger attraktiv für Finanzinvestor:innen. Gleichzeitig boomen Venture Capital Investitionen in „traditionelle“ ClimateTech-Startups, es scheint also als würde es hier tatsächlich einen nachhaltigen Trend hin zur höheren Kapitalbereitstellung für nachhaltige Startups am Kapitalmarkt geben. Wenn das Mutterunternehmen hingegen beschließt, seine Investitionen in den ClimateTech-Bereich zu reduzieren oder einzustellen, kann dies den Erfolg des Ventures langfristig beeinträchtigen.

Reputation des Konzerns

Es ist eines der ersten Konzepte, welche man in der Innovationsforschung lernt: die “Liabilities of Smallness and Newness” von Startups, also dass eben diese Nachteile daraus ziehen, dass sie aufgrund ihrer Größe und mangelnden Etablierung am Markt kaum Ressourcen, Reputation oder Netzwerk besitzen.

Tatsächlich kann gerade im ClimateTech-Bereich der Zugang zu bestehenden Kund:innen, aber auch die Reputation des hinter dem Venture stehenden Konzerns ein Game Changer sein. Gerade neuen nachhaltigen Technologien wird zunächst häufig Skepsis gegenüber gebracht. Die Marke und Reputation von etablierten Playern kann hier genutzt werden, um diese Skepsis zu überwinden. 

Es ist jedoch essentiell, dass der Konzern diese Bestrebungen glaubhaft vertreten kann. Sollte das Mutterunternehmen beispielsweise auch in Branchen tätig sein, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, könnte dies nicht nur jegliche Vorteile aus der bestehenden Marke und Reputation für das Venture nichtig machen, sondern auch am Image des Konzerns nagen – Stichwort Greenwashing. Es gibt jedoch auch Konzerne, welche aus klimaschädlichen Branchen kommen und sich bewusst und glaubhaft für die, und hin zur, nachhaltigen Transformation positionieren – hier kann Corporate Venture Building genau das richtige Innovationsvehikel sein.

Zielhorizont & Ausrichtung

Zuletzt unterscheidet sich natürlich auch das Zielbild zwischen jenem, eines Corporate Ventures, und dem eines VC-finanzierten Startups.

Corporate Ventures haben oft eine langfristige Vision und sind nur selten Exit-orientiert. Dies ermöglicht es, auch langfristige Investitionen in ClimateTech-Ideen zu tätigen, die sich möglicherweise erst langfristig auszahlen.

Gepaart mit einer potentiellen EBIT-Fokussierung, bzw. einem kurzfristigen Profitabilitätsbestreben, welches wir in Corporate Ventures häufig sehen, kann dies auch bedeuten, dass ClimateTech Ventures weniger darauf ausgerichtet sind, schnell zu skalieren oder die Marktanteile zu maximieren, was für Exit-getriebene Startups oft ein Hauptziel ist. Dies kann dazu führen, dass das ClimateTech-Ventures langsamer wachsen und möglicherweise von traditionellen Venture Capital finanzierten Startups eingeholt, oder sogar überholt, werden.

Fazit zu ClimateTech & Corporate Ventures

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der ClimateTech-Bereich durchaus mit einem eigenen Set an Herausforderungen für Entrepreneure einherkommt. Es scheint, als wären Corporate Ventures gut dafür gerüstet, einige diese Aufgaben zu meistern, während es definitiv Bereiche gibt, in welchen „traditionelle“ Startups natürlichere Vorteile genießen. Corporate Ventures verfügen oft über Ressourcen und Erfahrung, die ihnen dabei helfen können, einige der spezifischen Herausforderungen zu meistern, während traditionelle Startups flexibler sind und die Incentive-Strukturen häufig zu schnellerer Skalierung führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese beiden Arten von Ventures in Zukunft entwickeln werden und ob sich ihre Stärken in unterschiedlichen Unterbereichen des ClimateTech-Verticals noch besser ausspielen lassen. Eines ist jedoch sicher: je mehr Kräfte für eine nachhaltige Zukunft kämpfen, desto besser. Wenn sie dabei gezielt zusammenarbeiten, können sie Synergien erzeugen, die zu noch größeren Erfolgen führen können.


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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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