14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Jumug, EL MO
(c) Christian Houdrek / EL-MOTION - Karin Tausz (Geschäftsführerin FFG), Paul Brandstätter (Mehrheitseigentümer Jumug Vehicles GmbH), Jürgen Streitner (WKÖ).

Jumug wurde 2022 in Wien gegründet und engagiert sich für nachhaltige Lösungen, die den drängenden Herausforderungen der Verkehrsreduktion im urbanen Raum begegnen sollen. Das Startup ist Teil der Brandstätter Group, zu der auch die Firmen Veloce und Tamburi Postkästen gehören. Zudem ist es Betreiber des Projektes “PNUM Paketzustellung, neues urbanes Modell” und Projektpartner bei “Nachhaltige Logistik 2030+ Niederösterreich – Wien”, das von beiden Bundesländern gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Niederösterreich und Wien vorgelegt und zur Umsetzung beschlossen wurde. Geschäftsführer ist Werner Pumhösel.

Jumug mit Last-Mile-Ökosystem

Zur Erklärung: Die aktuellen Herausforderungen in der Last-Mile-Logistik im urbanen Raum wie steigendes Verkehrsaufkommen, CO2-Emissionen, Fachkräftemangel, steigende Kosten oder Fahrverbote erfordern neue Prozesse in der Zustellung auf der letzten Meile, so das Jumug-Team per Aussendung.

Das klassische Modell der Last-Mile-Logistik mit Logistikzentren am Stadtrand, die Pakete mit Kleintransportern direkt in die Zustellgebiete liefern, stöße an seine Grenzen. Für die letzte Meile brauche es daher einen neuen, effizienten Zustellprozess und nachhaltige Fahrzeuge, die speziell für die innerstädtische Zustellung geeignet sind. Genau hier setzt Jumug CargoScooter mit dem Projekt “PNUM Paketzustellung neues urbanes Modell” an – als erstes Projekt, das umfassend ein neues Last-Mile-Ökosystem entwirft, wie man betont.

Emissionsfreie Paketzustellung

Mit den Jumug CargoScootern werden konkret eine flächendeckend, emissionsfreie und verkehrsreduzierende Paketzustellung für ein Gebiet von über 500.000 Einwohnern in Wien realisiert und ein skalierbares Modell für den weiteren Rollout in Wien und in andere Städte geschaffen. Dadurch werde eine emissionsfreie, verkehrsreduzierende und effizientere Last-Mile-Paketlogistik erreicht und die Lebensqualität in urbanen Gebieten gefördert.

Jumug möchte auch Verkehrsaufkommen reduzieren

Der EL-MO Award hebt seit seiner Gründung im Jahr 2021 kontinuierlich Organisationen hervor, die sich in der E-Mobilitätsbranche hervortun. Er wurde heuer zum vierten Mal vergeben. Überreicht wurde der Preis an Paul Brandstätter, Founder und Mehrheitseigentümer von Jumug, von Jürgen Streitner, WKO und Karin Tausz, Geschäftsführung FFG.

Brandstätter zur Auszeichnung: “Der EL-MO Award bekräftigt unser Engagement für Innovation in einem Ökosystem, das sich zum Ziel gesetzt hat, Verkehrsaufkommen zu reduzieren und emissionsfreie Lieferung von Waren und Gütern zu forcieren.”

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