08.02.2023

Krypto-Werbung: Gegen diese Promis laufen Klagen

Stars wie Gisele Bündchen, Madonna und Kim Kardashian haben vieles gemeinsam. Dazu gehört unter anderem eine Vorliebe für Kryptowährungen und NFTs, die auch öffentlich bekundeten. Nach dem Absturz der Kryptowährungen erheben große Anwaltskanzleien nun Anklage gegen die Promis.
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Symbolbild | (c) Adobe Stock

Auf dem Höhepunkt des Krypto-Hypes 2021 traten das brasilianische Model Gisele Bündchen und der Footballstar Tom Brady als Testimonials in einem Werbespot der US-Kryptobörse FTX auf. Zwei Jahre später ist das Unternehmen im Zuge des Bitcoin-Crashs zusammengebrochen, zahlreiche Anleger:innen verloren Geld. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried muss sich in den USA vor Gericht verantworten. Die Behörden werfen ihm Betrug vor. Der Bitcoin-Kurs wiederum ist seit seinem Rekordstand von rund 69.000 US-Dollar im November 2021 zwischenzeitlich auf bis unter 16.000 Dollar eingebrochen. Andere Kryptowährungen fielen noch stärker.

Promis in der Bredouille

Nun sind auch Gisele Bündchen und ihr damaliger Ehemann ins Visier von US-Anwält:innen geraten. In Florida wurde eine Sammelklage gegen Bankman-Fried und seine prominenten Unterstützer:innen eingereicht. Dazu gehören neben Bündchen und Brady unter anderem auch die Tennisspielerin Naomi Osaka und der ehemalige Basketballstar Shaquille O’Neal. Laut Anklageschrift hätten die Werbebotschaften der Stars Kund:innen dazu verleitet, in ein betrügerisches Schneeballsystem zu investieren. Dabei hätten sie außerdem ihre eigene Beteiligung an FTX nicht offengelegt.

Mit NFTs zur VIP-Party

Prominente Fürsprecher:innen gab es auch für die NFT-Kollektion „Bored Ape Yacht Club“ (BAYC) der Firma Yuga Labs. Tennisstar Serena Williams, Madonna, Eminem und zahlreiche weitere US-Stars erwarben einen NFT in Form eines digitalen Affen. Durch diesen erhielten sie unter anderem exklusiven Zugang zu BAYC-Partys. 

Auch gegen sie und den Entwickler Yuga Labs reichten US-Anwält:innen im Dezember eine Sammelklage ein. Der Vorwurf: Durch ihre Äußerungen hätten die Stars die Preise künstlich in die Höhe getrieben. Zudem hätten sie verschleiert, dass sie für ihre öffentlichkeitswirksamen NFT-Käufe bezahlt wurden. Yuga Labs bestreitet die Vorwürfe.

Kim Kardashian zahlte 1,2 Mio. Dollar

Die Fälle erinnern an die Klage gegen Kim Kardashian vergangenen Herbst. In einem Instagram-Posting hat der Reality-Star für den Krypto-Token EthereumMax geworben und soll, laut Anklageschrift, selbst davon profitiert haben. Mit der US-Börsenaufsicht einigte sich Kardashian auf eine Vergleichszahlung von über 1,2 Mio. Dollar.

Eine von Anleger:innen angestrebte Zivilklage gegen Kardashian wurde von einem Bundesrichter in Kalifornien dagegen abgewiesen. Die Begründung: Die Anleger:innen sollen ihre Investments nicht allein aufgrund der Äußerungen der Angeklagten getätigt haben.

Im Falle von FTX und Yuga Labs und deren prominenten Mitangeklagten ist bisher noch kein Urteil gefällt worden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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