25.01.2023

Ethereum: Nächster Schritt in Richtung Staking-Auszahlungen genommen

Mit dem nächsten großen Ethereum-Upgrade namens Shanghai soll es möglich werden, dass gestakte Ether-Token ausbezahlt werden. Nun nahmen die Ethereum-Entwickler:innen den nächsten Schritt in Richtung Umsetzung.
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a coin with the logo of Ethereum
Foto: Unsplash/Kanchanara

Ein gutes Jahr für die Kryptobranche war 2022 sicherlich nicht – doch zwischen allen Negativschlagzeilen vom Terra/Luna-Zusammenbruch bis zur FTX-Pleite gab es vor allem ein Ereignis, das sich positiv abhob: Der “Merge” von Ethereum. Die Blockchain stellte ihren Konsensmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” um.

Sie verabschiedete sich damit vom energieintensiven Mining. Stattdessen setzt Ethereum nun auf Staking – bei dem Validatoren Ether-Token in einem Smart Contract hinterlegen müssen, um Blocks zu Blockchain hinzufügen zu können. Dafür erhalten sie dann Erträge. Seit Jahren angekündigt und immer wieder verschoben, ging der “Merge” im Sommer schließlich technisch reibungslos über die Bühne.

Seit 2020 keine Auszahlungen möglich

“Merge” hieß der Prozess, weil die bereits seit 2020 parallel laufende “Proof of Stake”-Chain namens Beacon Chain mit dem Ethereum-Mainnet verschmolzen wurde. Diese Beacon Chain war bereits im Dezember 2020 gestartet. Wer zum Validator werden wollte, konnte auch bereits seine ETH-Token hinterlegen.

Allerdings: Das war – und ist weiterhin – eine Einbahnstraße. Die Token können nicht mehr abgezogen werden. Als Dauerzustand ist das zwar nicht geplant. Für Kritik sorgte es dennoch immer wieder.

Shanghai-Upgrade aktuell für erstes Quartal 2023 angepeilt

Die Funktion, mit der gestakte Ether-Token wieder ausbezahlt werden können, müssen die Ethereum-Entwickler:innen jedenfalls erst aktivieren. Und da sind wir auch schon beim entscheidenden Punkt. Diese Funktion soll mit dem nächsten großen Ethereum-Upgrade namens Shanghai live gehen. Das soll noch im ersten Quartal 2023 passieren.

Wobei: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Upgrades bei Ethereum durchaus immer wieder verschieben. Verständlicherweise priorisieren die Entwickler:innen Sicherheit höher als Zeitpläne – und bevor ein Upgrade am Mainnent live geht, muss es sich auf mehreren Test-Netzkwerken bewähren.

Ethereum-Entwickler:innen experimentieren mit Shadow Fork

Diese Woche nahmen die Ethereum-Entwickler:innen nun den nächsten großen Schritt in Richtung Shanghai-Upgrade. Der Ethereum-Entwickler Marius Van Der Wijden teilte auf Twitter mit, dass der erste sogenannte Shadow Fork des Shanghai-Upgrades finalisiert werde. Shadow Forks sind, vereinfach gesagt, Kopien von Blockchains, die Entwickler:innen zu Testzwecken nutzen – und die nicht öffentlich zugänglich sind.

Mit ihnen experimentieren Entwickler:innen, bevor der Code dann auf öffentlich zugänglichen Test-Netzwerken live geht. Wenn er sich auch dort bewährt, kann er auch am Ethereum-Mainnet eingesetzt werden.

Start auf Test-Netzwerken könnte im Februar erfolgen

Van Der Wijden und andere Entwickler:innen begannen dann zu Testzwecken, ungültige Blocks zur Blockchain hinzuzufügen – also eine Art Stresstest für die Blockchain. Von 12 ungültigen Blocks in der Nacht auf Dienstag sei keiner akzeptiert worden, schrieb Van Der Wijden später auf Twitter. Die Tests laufen jedoch weiter.

Der Start auf den öffentlichen Test-Netzwerken könnte aus jetziger Sicht im Februar erfolgen. In der Community von Ethereum-Entwickler:innen gibt es dazu aber noch durchaus kontroverse Diskussionen. Manche Stimmen sprechen sich für einen späteren Zeitpunkt aus. Aktuell sind Ether-Token im Gegenwert von rund 26 Mrd. Dollar gestakt.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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