05.01.2023

E-Mobilität: Förderung für betriebliche E-Autos soll 2023 sinken

2023 bringt Förderungskürzungen für betriebliche E-Autos. Für Private bleiben die Förderungen weitgehend unverändert. Das Nachreichen von Anträgen ist noch möglich.
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Förderungen für E-Auto-Ankäufe soll es 2023 nur mehr für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Taxis und Carsharing geben. (c) Adobe Stock

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen in der Förderung von E-Mobilität auf Österreichs Straßen. Vor allem Betriebe müssen mit Förderungskürzungen rechnen. Für Private soll das Förderungsvolumen weitgehend unverändert bleiben. Das Nachreichen von Anträgen sei noch bis Ende März möglich.

E-Förderung für Betriebe: Was ändert sich?

Vor allem Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind von den Förderungsänderungen für E-Mobilität betroffen. Denn neue Ankaufsförderungen sollen im Jahr 2023 lediglich sozialen Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis zur Verfügung stehen.

Markus Kaiser, ÖAMTC E-Mobilitäts-Experte, erklärt: “E-Autos, die im Jahr 2022 gekauft wurden, können bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden.” Dies treffe all jene, die sich im vergangenen Jahr nicht mehr rechtzeitig oder erst nach Ausschöpfung des Förderungstopfes registrieren konnten. “Voraussetzung für die Einreichung ist ein Kaufvertrag, datiert und unterfertigt bis längstens 31. Dezember 2022″, sagt Kaiser.

Das Nachreichen von Förderungsanträgen sei grundsätzlich bis inklusive 31. März 2023 bei noch vorhandenem Förderungsbudget möglich. Wie der ÖAMTC berichtet, belief sich das im Jahr 2022 verfügbare Budget auf 167,2 Millionen Euro.

E-Förderung für Betriebe: Was bleibt gleich?

Bestehen bleiben steuerliche Begünstigungen und die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur. Weiterhin nicht gefördert werden Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro übersteigt. Eine weitere Änderung betrifft Plug-in-Hybridautos: Ihre elektrische Reichweite muss 60 Kilometer nach WLTP betragen, bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Was ist WLTP?

In der EU wird die Reichweite eines Fahrzeugs nach WLTP-Standards gemessen. WLTP steht für “Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure”, also das weltweit harmonisierte Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge. Dieses Prüfverfahren misst den Verbrauch eines Fahrzeuges, egal ob tank- oder batteriebetrieben. Es gilt als einheitliches Testverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen eines Fahrzeugs.

Neben der E-Mobilitätsförderung ist eine Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant. Damit sollen Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

Das Klimaschutzministerium (BMK) soll 2023 ein Budget von 95 Millionen Euro zur Förderung von E-Mobilität zur Verfügung stellen. Anträge können dazu ab Ende Jänner 2023 online gestellt werden. Unterversorgte Gebiete sollen ab der Jahreshälfte ein zusätzliches Förderprogramm von zehn Millionen Euro erhalten.

E-Auto-Förderungen 2023: Das erhalten Privatpersonen

Dem Klimafonds zufolge umfasst die Förderaktion “Elektromobilität für Private” als Teil des Verkehrs- und Umweltministeriums monetäre Unterstützungen für E-Fahrzeuge, Heimladestationen und Ladekabel. Die Förderungsleistungen umfassen bis zu 4.000 Euro Ankaufsprämie pro privatem E-Auto. Die Antragstellung können Privatpersonen online bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel durchführen. Kombinationen mit Landes- und Gemeindeförderungen seien zudem möglich.

Auch die private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden: Bis zu 600 Euro erhalten Private für Wandladestationen, sogenannte Wallboxen, und intelligente Ladekabel. Bis zu 1.800 Euro sollen für kommunikationsfähige Wallboxen für Mehrparteienhäuser zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten einspurige Elektrofahrzeuge, wie E-Mopeds oder Motorräder, wie im Vorjahr abhängig von Fahrzeugklasse und Motorleistung bis zu 1.900 Euro vonseiten des Ministeriums und Importeur:innen. Die Förderungsvoraussetzungen bleiben unverändert.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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