04.01.2023

Forschungsprämie: Heimische Unternehmen beantragen 2022 über eine Milliarde Euro

Über 9.100 Anträge zur Forschungsprämie und damit rund 1,18 Milliarden Euro zählte das Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr. 80 Prozent der Antragstellenden waren KMUs.
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75 Mio. Euro fließen in Österreichs Forschung. (c) Adobe Stock

Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). In Einklang damit verfolgt das BMAW das Ziel, Österreich als attraktiven Innovationsstandort zu positionieren. Ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von F&E-Aktivitäten sei die Forschungsprämie des Bundesministeriums.

Förderungsvolumen nun noch leichter erhältlich

Seit 2018 können Unternehmen für Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beantragen. Seither zeichnet sich eine deutliche Steigerung der Forschungsaktivität heimischer Unternehmen ab: Die rund 758 Millionen Euro Forschungsinvestitionen im Jahr 2019 stiegen 2020 und 2021 auf über eine Milliarde Euro.

Im Jahr 2022 wurden schließlich über 9.100 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingerichtet. Rund 80 Prozent der beantragenden Unternehmen waren Klein- und Mittelunternehmen. Darüber hinaus seien mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wesentliche Verbesserungen für Unternehmen umgesetzt worden. Diese umfassen unter anderem den Erlass von Teil-Bescheiden und das Heranziehen eines fiktiven Unternehmerlohns als erweiterte Bemessungsgrundlage.

Forschungsprämie soll internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher bezeichnet die Forschungsprämie als wichtigen Standortfaktor, der innovative Unternehmen nach Österreich holen soll. Derartige Konditionen würden attraktive Rahmenbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten darstellen und die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft ausbauen. “Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Kocher.

Zum Zeitpunkt der Prämieneinführung im Jahr 2002 betrug der Prämiensatz lediglich 3 Prozent. Nach kontinuierlicher Erhöhung werden Forschungsprojekte seit 2018 mit 14 Prozent der Forschungsaufwendungen subventioniert. Seit 2013 erstellt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als unabhängige Expertenorganisation prämienbezogene Gutachten als Unterstützung der zuständigen Finanzämter. Jene würden letztlich über Prämienzuerkennungen entscheiden und Bemessungsgrundlagen prüfen. Die FFG dient dabei als prozessbegleitende Beratungsstelle mit einer Beratungsdauer von rund 40 Tagen.

Laut Henrietta Egerth und Klaus Pseiner, Geschäftsführende der FFG, würde die Kombination aus direkter und indirekter Förderungen Innovationsstandort Österreich noch attraktiver gestalten. Außerdem leiste die FFG durch die Zusammenarbeit mit zuständigen Finanzämtern in Form von Beratung und Gutachtenerstellung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung heimischer F&E-Investitionen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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