29.11.2022

Trade Republic startet in Österreich Bitpanda-Konkurrenzprodukt

Der Berliner Neobroker Trade Republic bietet nun in Österreich den Handel mit Kryptowährungen an - mit einem Bitpanda-Konkurrenten im Hintergrund.
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Der Berliner Neobroker Trade Republic bietet nun auch in Österreich den Handel mit Kryptowährungen an | (c) Trade Republic
Der Berliner Neobroker Trade Republic bietet nun auch in Österreich den Handel mit Kryptowährungen an | (c) Trade Republic

Mit niedrigen Beträgen und geringem Aufwand via App in Aktien und ETFs investieren – das Konzept des Berliner Neobrokers Trade Republic ist zwar nicht einzigartig, aber durchaus erfolgreich. Seit einiger Zeit bietet das deutsche Unicorn auch den Handel mit Kryptowährungen an. Nun wurde dieses Service auch in Österreich gestartet. Damit wird Trade Republic auch im Heimatmarkt zum direkten Konkurrenten des Wiener Unicorns Bitpanda in dessen Kerngeschäft. Bitpanda ist seinerseits schon seit einiger Zeit als Neobroker aktiv.

Der Handel mit Cryptos funktioniere bei Trade Republic genauso wie der Handel mit anderen Finanzinstrumenten, heißt es in einer Aussendung. Das bedeutet unter anderem: ein Euro Fremdkostenpauschale pro Transaktion, unabhängig von deren Höhe, und kostenlose Sparpläne. Das Service ist rund um die Uhr verfügbar.

Trade Republic betont im Lichte des FTX-Crashs Sicherheit

Seitens des Berliner Unicorns wird in der Aussendung die sichere Verwahrung der Kund:innen-Vermögen betont. Zudem heißt es: “Dabei unterliegt das Unternehmen als reguliertes Finanzinstitut auch beim Crypto-Handel strengen Regeln. Beispielsweise muss Trade Republic zu jedem Zeitpunkt sämtliche von Kunden besessenen Cryptowerte vorhalten, um jederzeit den Verkauf dieser gewährleisten zu können. Die Crypto-Guthaben der Kunden werden also stets in voller Höhe verwahrt und zu keinem Zeitpunkt für Transaktionen verwendet”. Damit wird klar auf die Vorgänge rund um den FTX-Crash eingegangen. Das US-Unternehmen hat Kundenvermögen verspekuliert.

Bitpanda-Konkurrent Fireblocks im Hintergrund

Auch Bitpanda hatte zuletzt offensiv die Sicherheit der Kund:innen-Vermögen betont und sich zu diesem Zweck auch von KPMG prüfen lassen. Wie das Wiener Unicorn betont auch jenes aus Berlin seine Zusammenarbeit mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beim Thema Krypto. Eigentlich hätte Trade Republic auf technischer Ebene auch mit Bitpanda zusammenarbeiten können. Das Wiener FinTech bietet eine Whitelabel-Lösung, die zuletzt etwa auch von der Berliner Neobank N26 implementiert wurde. Die Berliner entschieden sich aber für die Lösung des US-FinTechs Fireblocks, auf die unter anderem auch die britische Neobank Revolut setzt.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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