28.11.2022

Jeder vierte Risikokapital-Dollar fließt in Climate Tech

Weltweite Investitionen in neue Klimatechnologien liegen seit Jahresbeginn 2022 bei 52 Milliarden US-Dollar – Gesamtinvestitionen seit 2018 bei rund 260 Milliarden.
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Climate Tech
(c) PwC Österreich - Agatha Kalandra, Partnerin und Leiterin Management Consulting & ESG bei PwC Österreich.

Seit Jahresbeginn 2022 wurden bisher weltweit mehr als 50 Milliarden US-Dollar in Klimatechnologie-Startups investiert. Seit 2018 liegen die Gesamtinvestitionen durch Risikokapitalgeber und Private Equity-Firmen nun bereits bei rund 260 Milliarden US-Dollar, sodass mittlerweile jeder vierte Risikokapital-Dollar in Climate Tech fließt; das zeigt der aktuelle “PwC State of Climate Tech Report“.

Climate Tech Risikokapital: Rückgang zu 2021

Im Vergleich zum boomenden Climate Tech-Jahr 2021 stellt dies jedoch einen Rückgang an ausgegebenen Risikokapitaldollar im Klimabereich dar, während der allgemeine Anteil an Risikokapitalinvestitionen stabil blieb.

Die Finanzierung in den ersten drei Quartalen 2022 ist nominal um 30 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2021. Zugleich zeige sich aber auch ein stärkerer Investmentfokus auf effektivere Technologien, die laut Expert:innen am meisten zur CO₂-Einsparung beitragen können.

Politischen und wirtschaftlichen Ereignisse hinterlassen Spuren

Während 2021 Startups in Branchen, die für 85 Prozent der Emissionen verantwortlich sind, nur 39 Prozent der Klimatechnologie-Investitionen für sich gewinnen konnten, wurden diese 2022 auf 52 Prozent erhöht.

“Nach einem wahren Climate-Tech-Boomjahr 2021 haben die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse in diesem Jahr auch ihre absehbaren Spuren auf den Klimatechnologiemärkten hinterlassen. Trotz dieser enormen Stresstests haben sie aber erfreuliche Resilienz gezeigt. Nun ist es entscheidend, weiterhin Impulse zu setzen und diejenigen Technologien noch stärker zu fördern, die das größte Potenzial haben, Emissionen zu reduzieren. Zudem muss auch wieder mehr Aufmerksamkeit auf die Finanzierung in Frühphasen gelenkt werden, um mehr vielversprechende Projekte auf den Weg zu bringen”, erklärt Agatha Kalandra, Partnerin und Leiterin Management Consulting & ESG bei PwC Österreich.

Denn gerade die Anzahl und der Gesamtwert von Geschäften unter fünf Millionen US-Dollar, deren Betrag in den Frühphasen der Finanzierung typisch ist, ist seit Anfang 2021 zurückgegangen. Dieser rückläufige Investitionstrend deute darauf hin, dass weniger Startups spätere Finanzierungsphasen erreichen. Diese Entwicklung halte möglicherweise zukünftige Investor:innen davon ab, “Höchstwerte an verfügbarem Kapital” einzusetzen, heißt es.

Climate Tech braucht “mehr Tempo”

“Jetzt, wo sich die Gesellschaft zum Ziel gesetzt hat, die Emissionen bis 2030 zu halbieren, braucht es mehr Tempo und damit mehr Investitionen in Klimatechnologien”, so Kalandra weiter. “Das gilt nicht nur auf den obersten Ebenen, sondern besser verteilt auf alle Branchen und Lösungen, auf Startups verschiedener Größen und auf verschiedene Grade technischer Ausgereiftheit. Das schließt auch Übergangstechnologien mit ein, wie beispielsweise CO₂-Abscheidung, die fast oder bereits vollständig ausgereift und jetzt bereit für eine Weiterentwicklung sind.”

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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