20.11.2022

COP27: UN-Klimakonferenz endet mit Minimalkompromiss – 1,5 Grad Ziel rückt in die Ferne

In der Nacht von Samstag auf Sonntag einigten sich die teilnehmenden Staaten auf der UN-Weltklimakonferenz COP27 auf ein gemeinsames Abkommen. Zwar soll es einen Klima-Entschädigungsfonds geben, der Abschied von Öl und Gas wird im Abschlussdokument aber nicht erwähnt. Klimaschutzorganisationen sprechen vom “Abschied des 1,5 Grad Ziels”.
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(c) Aly Hazza

Die Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimakonferenz COP27 für ein gemeinsames Abschlussdokument standen an der Kippe. Nach einer über 24-stündigen Verlängerung der Konferenz einigten sich die knapp 200 teilnehmenden Staaten in Scharm El-Scheich schlussendlich dennoch auf eine gemeinsame Abschlusserklärung. 

Minimalkompromiss bei “Loss and Damage” 

Bereits am Samstag zeichnete sich eine Einigung hinsichtlich eines Entschädigungsfonds ab. Dieser soll künftig besonders von der Auswirkung der Klimakrise betroffenen Staaten zu Gute kommen und klimabedingte Schäden (“Loss and Damage”) finanziell ausgleichen. Im Dokument werden jedoch keine Summen genannt. Zudem ist noch nicht geregelt, wer schlussendlich in den Fonds einzahlen wird. “Einziger Lichtblick ist der Fonds zur Finanzierung von Verlusten und Schäden, bei dem jedoch wesentliche Details offen bleiben”, wie der WWF in einer Aussendung am Sonntagmorgen kritisch anmerkte.

Beim Entschädigungsfonds ist beispielsweise umstritten, welche Länder als Empfängerstaaten gelten. So pochte China darauf, dass es im internationalen Klimaschutz als Entwicklungsland eingestuft wird, obwohl das Land beim Ausstoß klimaschädlicher Emissionen weltweit den ersten Platz belegt. Dementsprechend groß war in den Verhandlungen der Vorbehalt der USA und der EU. Schlussendlich räumte die chinesische Delegation ein, dass “verletzliche Staaten” bei “Loss and Damage” einen Vorrang erhalten sollten.

COP27 verfehlt zentrales Ziel bei Emissionen

Auch UNO-Generalsekretär Antonio Guterres äußerte scharfe Kritik am Minimalkompromiss der UN-Weltklimakonferenz COP27. Laut Guterres wurde das zentrale Ziel bei den Emissionsenkungen verfehlt. “Wir müssen die Emissionen drastisch verringern, und das anzugehen, hat die Klimakonferenz versäumt”, so Guterres. 

Im Abschlussdokument wird zwar von einem “schrittweisen Ausstieg” von Kohle gesprochen, der Abschied von Öl und Gas wird aber nicht erwähnt. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zeigte sich enttäuscht. “Bei der Reduzierung von Emissionen im Vergleich zu Glasgow im vergangenen Jahr sind wir keinen wesentlichen Schritt vorangekommen”, so die Ministerin. Dennoch habe sich die EU dazu entschlossen, dem Abschlussdokument zuzustimmen, da es zumindest bei „Loss and Damage“ einen Minimalkompromiss gibt.

Drastische Worte äußerte hingegen Thomas Zehetner, Klimasprecher von WWF Österreich: “Diese Klimakonferenz wird in die Geschichte eingehen – und zwar als jener Moment, in dem die Welt das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels aufgegeben hat. Die auf der Klimakonferenz beschlossenen Emissions-Minderungen reichen nicht aus, um den globalen CO2-Ausstoß bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren.” Bereits im Vorfeld der COP27 gab es Kritik, dass in diesem Jahr über 600 Öl- und Gas-Lobbyisten an der Konferenz teilnehmen. 

Die Frage der Energiewende

In den Verhandlungen gab es zudem heftige Debatten darüber, ob der Ausbau von erneuerbaren Energien in den Text des Abschlussdokuments aufgenommen wird. Darauf hatte unter anderem die Europäische Union gedrängt. Schlussendlich einigten sich die rund 200 Saaten auf eine weichere Formulierung. So wird unter anderem von einem “sauberen Energie-Mix“ gesprochen, der auch eine Energieproduktion mit “geringem Treibhausgasausstoß“ umfasst. Kritik kam diesbezüglich auch von EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. “Dies ist das entscheidende Jahrzehnt, aber was uns vorliegt, ist kein ausreichender Schritt nach vorne für die Menschen und den Planeten”, so Timmermans. Unter anderem hat die EU auf einen Ausstieg aus Öl und Gas gefordert.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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