15.11.2022

Bird: E-Scooter-Anbieter durch Fehlbuchungen von Insolvenz bedroht

Nach dem Rückzug aus Deutschland und weiteren Ländern gibt der US-Scooter-Anbieter Bird nun bekannt, dass seine Umsätze der letzten zwei Jahre durch Fehlbuchungen als zu hoch angegeben wurden. Ein Insolvenz-Antrag sei nicht auszuschließen.
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Bird startet mit
(c) Bird

Erst letzte Woche gab der US-E-Scooter-Anbieter Bird bekannt, dass er sich aus den drei Märkten Deutschland, Schweden und Norwegen zurückzieht. Auch das Angebot in mehreren Dutzend Märkten sollte reduziert werden. Mit diesen Maßnahmen sowie der erneuten Massenkündigung im Sommer dieses Jahres verfolgte Bird das Ziel, sich selbst zu erhalten.

Inzwischen gab der E-Scooter-Anbieter bekannt, dass er “möglicherweise bestimmte oder alle seine Aktivitäten reduzieren oder einstellen muss, um Kosten zu senken oder Insolvenz zu beantragen“. Grund dafür seien Fehlbuchungen aus unbezahlten Kundenfahrten, welche laut TechCrunch die Umsätze der letzten zwei Jahre als zu hoch belegt haben.

Falsche Finanzberichte wegen Fehlbuchungen

Betroffen von diesen Phantom-Einnahmen seien die Geschäftsberichte vom ersten Quartal 2020 bis zum zweiten Quartal 2022. Bird habe am Montag der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) mitgeteilt, den Finanzberichten aus der angegebenen Periode nicht mehr zu vertrauen.

Auch wenn Nutzer:innen nicht über ausreichendes Guthaben in der Bird-App verfügten, verbuchte der Anbieter fälschlicherweise diese Fahrten als Einnahmen. Das sei laut Ben Lu, Chief Financial Officer von Bird, darauf zurückzuführen, dass die IT-Systeme des Unternehmens nach Abschluss der Fahrten trotz fehlgeschlagener Zahlungen keine Störungen aufgezeigt haben. Diese Einnahmen „hätten nicht verbucht werden dürfen“, so das Unternehmen.

Bird baut interne Kontrollen aus

Nun werde Bird den Geschäftsbericht für das dritte Quartal 2022 mit Verspätung einreichen, denn man versuche die Finanzberichte so schnell wie möglich zu korrigieren. Das wiederum benötige eine umfassende Überprüfung, so das Unternehmen.

„Das Management ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Kontrollmechanismen und Verfahren für die Offenlegung des Unternehmens nicht mit ausreichender Sicherheit durchgeführt wurden. Es liegt eine wesentliche Lücke in den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung vor. Diese führte dazu, dass nach Abschluss bestimmter Fahrten Einnahmen für nicht eingezogene Beträge verbucht wurden”, schrieb das Unternehmen in seiner Mitteilung. Zudem sei Bird bestrebt, diese Mängel so schnell wie möglich zu beheben, indem Kontrollen entwickelt und eingeführt werden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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