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Vor kurzem sind erste Details zum Energiekostenschuss veröffentlicht worden. Der Energiekostenzuschuss hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Energiekosten für energieintensive österreichische Unternehmen abzufedern und den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise bestmöglich zu sichern. Abgesehen davon sind auch gesonderte Fördermaßnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe sowie für die Landwirtschaft geplant. Nachfolgend werden die ersten Highlights aus den derzeit vorliegenden Informationen kurz zusammengefasst:
Rahmenbedingungen des Energiekostenzuschusses
Förderfähigkeit:
- Art von Unternehmen:
- Erfasst sind energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von Vereinen.
- Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderem energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sowie staatliche Einheiten.
- Anteil an Energiekosten
- Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
- Ausgenommen von diesem Kriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 EUR Jahresumsatz.
- Umsetzung von Energiesparmaßnahmen: Der Zuschuss soll daran gekoppelt werden, dass das betroffene Unternehmen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzt.
Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoff (Benzin und Diesel)
Förderzeitraum, Förderstufen und Förderhöhe:
- Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02.2022 bis 30.09.2022
- Förderstufen: Es soll vier Förderstufen abhängig von gewissen Voraussetzungen (z.B. Verdoppelung der Energiepreise, Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiepreise) mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 400.000 EUR (Stufe 1) bis 50 Millionen EUR (Stufe 4) geben.
- Förderhöhe: Es soll grundsätzlich 30 Prozent der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 gefördert werden
Beantragung und Auszahlung
- Abwicklung: Der Energiekostenzuschuss wird über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
- Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws-Fördermanager. Diese Registrierung wird voraussichtlich Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich sein.
- Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
- Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
Steuerberaterbestätigung: Weiters soll die Bestätigung eines Steuerberaters für gewisse Aspekte vorgesehen werden (zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur verbrauchten Energie, zur Höhe der Mehr-Aufwendungen)
Weiterführende Informationen können der Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie dem Vortrag an den Ministerrat entnommen werden.
Weitere geplante Förderungen
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sollen analog Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines gesonderten Pauschalfördermodells gefördert werden.
Weiters sind auch Maßnahmen zur Abfederung der höheren Strompreise in der Landwirtschaft durch eine Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft angedacht.
Ausblick
Vor diesem Hintergrund bleibt die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sowie der weiteren geplanten Förderungen (z.B. Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetreibe) abzuwarten. Gerne unterstützen wir Sie in weiterer Folge bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit dem Energiekostenförderungen.