03.10.2022

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

Expert:innen des Beratungsunternehmens Ecovis erklären, was beim Energiekostenzuschuss der Regierung zu beachten ist.
/artikel/energiekostenzuschuss-das-muessen-unternehmen-beachten
ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
ecovis gibt Tipps zum Energiekostenzuschuss der Regierung © itakdalee/AdobeStock
kommentar

Vor kurzem sind erste Details zum Energiekostenschuss veröffentlicht worden. Der Energiekostenzuschuss hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Energiekosten für energieintensive österreichische Unternehmen abzufedern und den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise bestmöglich zu sichern. Abgesehen davon sind auch gesonderte Fördermaßnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe sowie für die Landwirtschaft geplant. Nachfolgend werden die ersten Highlights aus den derzeit vorliegenden Informationen kurz zusammengefasst:

Rahmenbedingungen des Energiekostenzuschusses

Förderfähigkeit:

  • Art von Unternehmen:
    • Erfasst sind energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von Vereinen.
    • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderem energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sowie staatliche Einheiten.
  • Anteil an Energiekosten
    • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
    • Ausgenommen von diesem Kriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 EUR Jahresumsatz.
  • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen: Der Zuschuss soll daran gekoppelt werden, dass das betroffene Unternehmen bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzt.

Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoff (Benzin und Diesel)

Förderzeitraum, Förderstufen und Förderhöhe:

  • Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 01.02.2022 bis 30.09.2022
  • Förderstufen: Es soll vier Förderstufen abhängig von gewissen Voraussetzungen (z.B. Verdoppelung der Energiepreise, Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiepreise) mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 400.000 EUR (Stufe 1) bis 50 Millionen EUR (Stufe 4) geben.
  • Förderhöhe: Es soll grundsätzlich 30 Prozent der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 gefördert werden

Beantragung und Auszahlung

  • Abwicklung: Der Energiekostenzuschuss wird über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws-Fördermanager. Diese Registrierung wird voraussichtlich Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich sein.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

Steuerberaterbestätigung: Weiters soll die Bestätigung eines Steuerberaters für gewisse Aspekte vorgesehen werden (zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur verbrauchten Energie, zur Höhe der Mehr-Aufwendungen)

Weiterführende Informationen können der Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie dem Vortrag an den Ministerrat entnommen werden.

Weitere geplante Förderungen

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sollen analog Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines gesonderten Pauschalfördermodells gefördert werden.

Weiters sind auch Maßnahmen zur Abfederung der höheren Strompreise in der Landwirtschaft durch eine Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft angedacht.

Ausblick

Vor diesem Hintergrund bleibt die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sowie der weiteren geplanten Förderungen (z.B. Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetreibe) abzuwarten. Gerne unterstützen wir Sie in weiterer Folge bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit dem Energiekostenförderungen.

Deine ungelesenen Artikel:
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Energiekostenzuschuss: Das müssen Unternehmen beachten