15.09.2022

Wie das Vorarlberger Startup Tree.ly die EU-Pläne zur Zukunft des Waldes bewertet

Am Dienstag und Mittwoch stimmte das EU-Parlament über eine Reihe von Regelungen ab, die künftig einen maßgeblichen Einfluss auf die Bewirtschaftung des Waldes haben werden. Wir haben beim Forstexperten Alexander Vilsmeier des Vorarlberger Startups Tree.ly nachgefragt, wie das Startup die Pläne bewertet.
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Tree.ly
Alexander Vilsmeier von Tree.ly | (c) Tree.ly & Adobestock

Diese Woche drehte es sich im EU-Parlament in Straßburg alles rund um das Thema Wald.  Konkret ging es um die Europäische Waldstrategie, die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und um die Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III). Insbesondere über letztere wurde bereits im Vorfeld heftig diskutiert. Bei RED III ging es nämlich um die Frage, ob Holz künftig als förderungswürdige erneuerbare Energieform gelten sollte oder nicht. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass Primärholz, das aus dem Wald kommt und direkt für energetische Zwecke verwendet wird, nicht mehr als erneuerbare Energie anerkannt werden soll.

Schlussendlich wurde ein abgeschwächter Antrag angenommen. Demnach soll der Anteil von Primärholz, der eigens für die Verbrennung geschlägert wird, schrittweise abgesenkt werden. Wie die Wiener Zeitung berichtet, sind „davon Nebenprodukte wie Sägemehl oder kleine Äste nicht erfasst“.

Wir haben beim Forstexperten Alexander Vilsmeier vom Vorarlberger Startup Tree.ly nachgefragt, wie die jüngsten Pläne zu bewerten sind und welchen Effekt dies auf das Geschäftsmodell haben könnte. Das Startup wurde 2021 vom ehemaligen Crate.io Co-Founder Jodok Batlogg gründet und möchte künftig Waldbesitzer:innen dabei unterstützen, mit CO2-Zertifkaten zusätzliche Einnahmequellen zu erzielen.


Wie bewertet ihr die aktuellen Pläne zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die EU-Waldstrategie 2030?

Wir bei Tree.ly stehen für eine aktive, nachhaltige Nutzung des Waldes mit Maß und Ziel, wie es in der Mehrheit der europäischen Länder seit langer Zeit schon Gang und Gäbe ist (ca. 50 Prozent der Waldfläche in Europa ist z.B. bereits PEFC oder FSC zertifiziert). Es sollen vor allem langlebige Holzprodukte aus dem Wald produziert werden, aber gerade bei diesem Ziel fallen Reststoffe an, sowohl im Wald selbst als auch in der weiteren Produktionskette. Bei Nadelholz ca. 80 Prozent für stoffliche Nutzung und 20 Prozent für die energetische Nutzung.

Diese energetischen Anteile aktiv zu verwenden, sehen wir als richtig und vor allem im Sinne einer regionalen Nahversorgung mit Energie als essentiell an. Der Wert von Ökosystemleistungen muss in die Gleichung einfließen, jedoch soll dann der freie Markt möglichst nicht beeinflusst werden. Das wird  natürlich in den kommenden Jahren die Themen rund um nachhaltige Forstwirtschaft, Ökosystemleistungen etc. massiv verschieben.

Die künstliche Beeinflussung in Form von bürokratischen Auflagen etc. gefährden aus unserer Sicht die nachhaltige Nutzung des Rohstoffs Holz. In der Diskussion muss auch zwischen tropischen, subtropischen und europäischen Wäldern differenziert werden. Auch innerhalb Europas gibt es natürlich regionale Unterschiede.

Wie bewertet ihr Verordnung über entwaldungsfreie Produkte? 

Wir kümmern uns primär um europäische (boreale, temperierte) Wälder. Die Regelungen um entwaldungsfreie Produkte betreffen primär Tropenwälder. Grundsätzlich ist es ist richtig und wichtig, die Akteure entlang von Produktionsketten in die Sorgfaltspflicht zu nehmen und hier auch streng zu kontrollieren. Am besten mit einer unabhängigen Verifizierung durch eine dritte Partei.

Welchen Effekt haben diese Regelungen auf euer Geschäftsmodell?

Alle Regelungen, die den Wert von Ökosystemleistungen erhöhen, spielen uns tendenziell in die Hände. Gleichzeitig stehen wir ganz klar dafür, dass der europäische Wald weiterhin im Rahmen der forstlichen Nachhaltigkeit (weitestgehend in Forstgesetzen, PEFC/FSC-Richtlinien etc. bereits verankert) bewirtschaftet werden soll. Die Substitutionsleistung von langlebigen Holzprodukten ist sehr wertvoll und darf durch eine übermässige Außernutzungstellung nicht gefährdet werden.

Waldbesitzer:innen und Förster:innen sollen zusätzlich für die Ökosystemleistungen des Waldes entlohnt werden. Die Anpassung der europäischen Wälder an die klimatischen Veränderungen wird viel Geld uns Ressourcen kosten. Am besten unbürokratisch und zugeschnitten auf den jeweiligen Waldbesitz. Dafür entwickeln wir die digitale Tree.ly Plattform.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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